Mit einem Antrag auf Aussetzung können Sie steuern, ob die Eintragung Ihres Gebrauchsmusters bereits kurz nach der Anmeldung oder erst zu einem späteren von Ihnen gewählten Zeitpunkt erfolgen soll. Vorteile dieser Anmeldestrategie sind auch im Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder beschrieben. Eine Aussetzung ist bis zu 15 Monaten ab dem Anmelde- oder Prioritätstag möglich.
Achtung: Seit Beginn der Bearbeitung mit der elektronischen Schutzrechtsakte (ELSA) kann eine Gebrauchsmustereintragung sehr schnell erfolgen. Voraussetzung dafür sind natürlich auch beanstandungsfreie Unterlagen. Das bedeutet für Sie: Falls Sie einen Antrag auf Aussetzung stellen möchten und diesen nicht zeitgleich mit der Gebrauchsmusteranmeldung einreichen, sondern nachreichen, könnte es zeitlich eng werden, Ihren Wunsch zu berücksichtigen, Ihre Anmeldung erst später einzutragen.
Sie können Ihren Antrag auf Aussetzung jederzeit zurücknehmen.
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