Einheitliches europäisches Patentgericht für EU-Bündelpatente und Patentstreitigkeiten startet voraussichtlich 2015

Einheitliches europäisches Patentgericht für EU-Bündelpatente und Patentstreitigkeiten startet voraussichtlich 2015

Pressemitteilung der Bundesregierung:

Am 19. Februar haben 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union feierlich das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in Brüssel unterzeichnet.

24 EU-Staaten zeichnen Übereinkommen über Einheitliches Patentgericht in Brüssel© The Council of the European Union

„Mit den Unterschriften wird die Grundlage für ein europäisches Großprojekt geschaffen. Das einheitliche Patent ist ein großer Fortschritt, um die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union zu fördern“, wertet Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Zeichnung im Europäischen Rat.

„Vor dem neuen Gericht können Patentinhaber bald Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem teilnehmenden EU-Staaten führen“, erklärt die Bundesjustizministerin. „Von der gleichmäßigen Durchsetzbarkeit von EU-Patenten und Bündelpatenten in den 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten wird die deutsche Wirtschaft – insbesondere der innovative Mittelstand – profitieren.“

Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit („Einheitliches Patentgericht“) ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft ein effektiver grenzüberschreitender Patentschutz in Europa eingerichtet werden soll. Vor dem Einheitlichen Patentgericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt für einzelne europäische Staaten erteilten Bündelpatente und über die neuen für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt werden.

Die Zeichnung in Brüssel haben 24 Mitgliedstaaten einschließlich Italiens vollzogen. In Polen liegen die innerstaatlich erforderlichen Voraussetzungen für die Zeichnung (noch) nicht vor. Bulgarien hat seine Zeichnung für die nächsten Tage angekündigt. Die EU-Länder, die noch nicht unterzeichnet haben, können später beitreten. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 13 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Diese Zahl könnte bis 2015 erreicht sein.

Der Deutsche Bundestag und die anderen einzelstaatlichen Parlamente müssen das Gerichtsübereinkommen jetzt ratifizieren. Außerdem sind umfangreiche Vorarbeiten für das Verfahren zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das Europäische Patentamt in München sowie für die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist in rund zwei Jahren zu rechnen.

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