Neue DPMA-Vordrucke für ergänzende Schutzzertifikate (Arzneimittel-Erfindungen)

Neue DPMA-Vordrucke für ergänzende Schutzzertifikate (Arzneimittel-Erfindungen)

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen
Vom 14. Februar 2011

Für den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats und den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.

Die Vordrucke wurden aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 (ABl. Nr. L 152 vom 16. Juni 2009, S. 1 ff.) und des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521) aktualisiert und redaktionell überarbeitet; das Formblatt für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats wurde insgesamt neu gestaltet. Auch die Merkblätter zu den Vordrucken wurden entsprechend überarbeitet.

Die Vordrucke und Merkblätter können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html ) abgerufen werden.

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