Gebührenart | Euro |
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Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) | 40,00 Euro |
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 20,00 Euro |
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche) | 60,00 Euro |
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 30,00 Euro |
Rechercheantragsgebühr | 250,00 Euro |
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag | 150,00 Euro |
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag | 350,00 Euro |
Jahresgebühr 3. Patentjahr | 70,00 Euro |
Jahresgebühr 4. Patentjahr | 70,00 Euro |
Jahresgebühr 5. Patentjahr | 90,00 Euro |
Jahresgebühr 6. Patentjahr | 130,00 Euro |
Einspruchsverfahren | 200,00 Euro |
Die Jahresgebühren verringern sich bei Lizenzbereitschaft nach § 23 Abs. 1 PatG jeweils um die Hälfte. Bitte beachten Sie: 1. Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Anmeldung gezahlt, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen (§ 6 Abs. 2 PatKostG). Außer der Empfangsbescheinigung wird keine weitere Gebührenbenachrichtigung versandt. 2. Für jedes Patent und jede Anmeldung ist unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes folgenden Jahres, gerechnet vom Anmeldetag an, eine Jahresgebühr nach dem Patentkostengesetz zu entrichten. 3. Wird die Jahresgebühr nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen bzw. erlischt das Patent. |
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