Keine Markenverletzung wegen fehlender Verwechslungsgefahr, so kann auch kein wettbewerbsrechtliche Schutz vor einer Irreführung über die betriebliche Herkunft zugunsten des jüngeren Zeichninhabers bestehen
a) Bei der Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 UWG sind im Einzelfall Wertungswidersprüche zum Markenrecht…