Auch Honorarklagen sind grds. Patentstreitsachen, es sei denn, es kommt auf das Verständnis der Erfindung nicht an

a) Bei der Honorarklage eines Rechts- oder Patentanwalts handelt es sich nicht notwendigerweise schon deswegen um eine Patentstreitsache, weil der Gegenstand des zugrunde liegenden Auftrags sich auf eine Erfindung bezogen…

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