Das Prüfungsverfahren beginnt erst, wenn Sie einen "Antrag auf Prüfung des Patents" stellen und die Antragsgebühr (350 Euro) bezahlt haben. Ihre Erfindung wird dann sachlich auf Patentfähigkeit nach § 1…
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Das Prüfungsverfahren beginnt erst, wenn Sie einen "Antrag auf Prüfung des Patents" stellen und die Antragsgebühr (350 Euro) bezahlt haben. Ihre Erfindung wird dann sachlich auf Patentfähigkeit nach § 1…