OLG Düsseldorf hat einen weiteren Senat mit einer Spezialzuständigkeit für Patentrechtsstreitigkeiten eingerichtet

OLG Düsseldorf hat einen weiteren Senat mit einer Spezialzuständigkeit für Patentrechtsstreitigkeiten eingerichtet

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rahmen der Geschäftsverteilung für das Jahr 2014 einen weiteren Senat mit einer Spezialzuständigkeit für Patentrechtsstreitigkeiten eingerichtet. Somit wird neben dem unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Thomas Kühnen stehenden 2. Zivilsenat künftig auch der 15. Zivilsenat in Berufungsverfahren für am Landgericht Düsseldorf erstinstanzlich entschiedene Patentrechtsstreitigkeiten zuständig sein.

Zur Einrichtung des zweiten Patentsenates am Oberlandesgericht hat das Justizministerium zusätzliche Stellen bereitgestellt. Dies entspricht dem konsequenten Bemühen des Landes Nordrhein-Westfalen, auch im Bereich des Patentrechts nach wie vor eine hohe Qualität der Rechtsprechung sicherzustellen, gleichzeitig aber die Verfahrenslaufzeiten weiter zu verkürzen. Aus diesen Gründen wurde bereits Anfang des Jahres 2013 am Landgericht Düsseldorf eine dritte erstinstanzliche Patentkammer eingerichtet. In der Landeshauptstadt Düsseldorf werden europaweit die meisten Patentverletzungsverfahren verhandelt.

Den Vorsitz des weiteren Patentsenates übernimmt die gestern zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannte Frau Ulrike Voß. Frau Voß war bisher Vorsitzende Richterin einer der erstinstanzlichen Patentkammern des Landgerichts Düsseldorf. Sie genießt – ebenso wie der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dr. Thomas Kühnen – international einen hervorragenden Ruf als Patentrechtsexpertin.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

Related Posts:

horak Rechtsanwälte

Schreibe einen Kommentar

*