在德國專利之前,專利事務監管的程序- 商標局 (Patentverordnung – PatV)


從 1. 九月 2003 (公報. I S. 1702; BlPMZ 2003, 322) 最後經第 2 的規例 17. 十二月 2004 (公報. I S. 3532)

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部分 1 一般§ 1 適用範圍§ 2 DIN-諾門, 計量單位, 符號和字符段 2 專利申請; 專利程序§ 3 §提交表格 4 請給格蘭特§ 5 申請文件§ 6 對於書面通知§形式要求 7 發明者§的指定 8 未命名的發明者; 本發明的國家規劃§修改 9 Patentansprüche§ 10 說明§ 11 核苷酸的說明- 和氨基酸序列§ 12 圖§ 13 摘要§ 14 德語翻譯
部分 3 SONSTIGE Formerfordernisse§ 15 隨後提交的申請文件; 修訂的申請文件§ 16 模型和樣本§ 17 簽名的公開認證§ 18 (停止) 部分 4 補充保護證書§ 19 §提交表格 20 補充保護證書的藥用§ 21 補充保護證書的植物保護產品的部分 5 過渡- 和最後條款§ 22 §的過渡性條文 23 生效; 植物植物到期 1 (§你 11 ABS. 1 提交一套標準 2) 的序列表廠 2 (§你 12) 提交圖紙標準
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部分 1 一般
§ 1 範圍
對於監管,專利法訴訟德國專利前- 商標局應當補充的專利法和DPMA條例的規定,本條例的規定,.
§ 2 DIN-諾門, 計量單位, 符號和標誌
(1) DIN-諾門, 在本法規中引用的, 通過Beuth-出版社有限公司公佈, 柏林和科隆, AP-peared和德國專利- 商標局在慕尼黑下安全存檔. (2) 計量單位應依法對單位測量技術給出,並出具了實施條例據此,在其當前版本. 在本領域公認的國家或國際字符和符號的化學式中使用.
部分 2 專利申請; 專利程序
§ 3 提交表單
(1) 註冊 (§ 34 專利法) 及摘要 (§ 36 專利法) 是德國專利- 並以書面形式提交商標局. 以電子方式提交的§ 12 在DPMA法規為準. (2) 在§§的情況下, 8, 14 至 21 是電子形式排除在外.
§ 4 專利申請書
(1) 獲授專利的申請 (§ 34 ABS. 3 號. 2 專利法) 或增補專利 (§ 16 專利法) 是在德國專利- 和商標局頒發的形式或將響應文件由德國專利- 並提交商標局頒布的格式要求. (2) 申請書中必須包括: 1. 以下信息為申請人: 一) 如果申請人是自然人, 該Vorna措施和姓氏或, 適當時,根據申請人的名義的條目是要, 死杉木-MA, 因為它是註冊在商業註冊; b) 如果申請人是法人或合夥, 個人或公司的名稱; 法律形式的名稱可能會以通常的方式是縮寫. 如果法人或公司註冊在EI-NEM寄存器, 名稱必須適當地指定之登記冊. 在民事伴侶關係,至少一個表象ING的合法股東的名稱和地址應標明; 必須有明確的, 是否該專利為一個或多個個人或公司, 根據本公司或其下的民事名稱註冊的申請人;
Ç) 住所地或註冊辦事處及地址 (街道和門牌號碼, 郵政編碼, 地方); 2. 本發明的一個短和詳細描述; 3. 聲明, 這是尋求本發明,專利授權或增補專利; 4. 如果代表已被任命, 他的名字和地址; 5. 所有申請人或其代表的簽名; 6. 其中添加劑正在尋求專利保護, 所以也父應用程序或主專利的數目的數目是提供. (3) 如果申請人是其居民或國外, 所以,當指定的地址段所提述 2 號. 1 字母c除了地方還指定狀態. 此外,在相關情況下,區, 可向縣或州, 其中申請人是其居民或者其法律體系中,受. (4) 如德國專利- 並分配給報關人申請號商標局, 這個數應該在應用程序中輸入的. (5) 如德國專利- 商標局已經代表指派一個代表數字或代理人的一般權力的數目, 這個數字應該被指定為. (6) 將簽署為他們的員工​​通知雇主, 所以Zeichnunsbefugnis是使可信; 在德國專利- 商標局簽署沉積專職律師,應該說這個目的,說明標識號.
§ 5 申請文件
(1) 申請文件和文本的摘要可能沒有圖案交涉包含日. 除化學和數學公式和表格. 花哨的名字, 商標或其他名稱, 這是不適合的對象的性質清楚地表明, 可以不使用. 可以在特殊情況下一個語句只能使用一個品牌的唯一標識, 這樣的名字是為了作為一個品牌都知道,荷蘭國際集團. (2) 技術術語和名稱及編號應在整個應用程序是一致的, 除非使用不同的表達式是相關的. 對於技術概念和術語,這也適用於Zusatzanmel費用有關的主要應用.
§ 6 書面通知的形式要求
(1) 申請文件的形式einzu豐富, 它允許電子記錄. 與超過廣泛的應用文件 300 頁面提交另外兩個磁盤, 包含在每種情況下的申請文件以機器可讀的形式. 有關適用於植物媒體 1 (§你 11 ABS. 1 集 2) 號. 41 標準設置相應. 媒體應附上一項聲明, 即存儲在磁盤上的信息相匹配的申請文件.
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(2) 索賠, 說明, 圖紙和文本和抽象的圖必須在三件提交單獨的表. 該表必須按照DIN是A4幅面 476 有在縱向模式下使用. 在附圖中,片材也可以在風景模式用於, 如果是相關的; 在這種情況下,對片材的左側圖中的頂部是被安排在垂直. 這同樣適用於化學和數學公式和表格的演示文稿. 所有紙張必須是無皺紋和裂紋,並且必須不被折疊或折. 您必須半透明的不, biegsamem, 固, glattem, 他墊系統,耐紙. (3) 葉可只印單面或與圖紙. 你必須連接到彼此, 它們可以被容易地分離和重新組裝. 的每個分量 (應用, 索賠, 描述, 圖紙) 註冊和抽象 (文本, 圖) 必須開始一個新的工作表. 描述的葉子必須在阿拉伯數字被提供有連續編號. 紙張號都將連接在中間的上邊緣下面. 線- 和銷售櫃檯或類似的編號不應該被用來. (4) 最小邊距上應用的樹葉, 索賠, 做以下幾個方面的描述和總結未標記: Oberer蘭德: 2 英寸的左邊距: 2,5 厘米右頁邊距: 2 厘米下邊距: 2 Zentimeter. Die Mindestränder können den Namen, die Firma oder die sonstige Bezeichnung des Anmelders und das Aktenzeichen der Anmeldung enthalten. (5) Der Antrag, die Patentansprüche, die Beschreibung und die Zusammenfassung müssen einspaltig mit Maschine geschrieben oder gedruckt sein. Blocksatz soll nicht ver-wendet werden. Die Buchstaben der verwendeten Schrift müssen deutlich voneinander getrennt sein und dürfen sich nicht berühren. Graphische Symbole und Schriftzeichen,chemische oder mathematische Formeln können handge-schrieben oder gezeichnet sein, wenn dies notwendig ist. Der Zeilenabstand muss 11/2-zeilig sein. Die Texte müssen mit Schriftzeichen, deren Großbuchstaben eine Mindesthöhe von 0,21 Zentimeter (Schriftgrad mindestens 10 Punkt) be-sitzen, und mit dunkler, unauslöschlicher Farbe geschrieben sein. 該字體必須有鋒利的輪廓,並含有豐富的對比. 每個表必須是從擦除合理的自由, 變化, 是覆蓋和中間字幕. 被kannabgesehen此要求, 如果是相關的. 文字應該是沒有底線, 行草拼寫, 包括粗體或倒閉. (6) 申請文件應清楚地顯示, 它們屬於哪個應用.
§ 7 本發明人的指定
(1) 申請人對被德國專利發明人以書面形式- 商標局給出了葉形式或作為文件根據德國專利- 商標局任命通告Formatvorga奔. (2) 指定必須包括: 1. 前- 姓名, 住所及地址 (街道和門牌號碼, 郵政編碼, 地方, 在適當情況下郵區) DES Erfinders;
2. 申請人的保險, 其他人不參與了本發明的知識 (§ 37 ABS. 1 專利法); 3. 如果申請人不是發明人或者是不完全, 做一個關於聲明, 已經作為該專利的權利給他 (§ 37 ABS. 1 集 2 專利法); 4. 本發明的名稱和盡可能已經知道,官方證明文件號碼; 5. 申請人或其代表簽署; 是幾個人的專利要求, 所以他們每個人已經去或她的代表,在繪製到指定.
§ 8 未命名的發明者; 發明家的變化
(1) 發明人的申請, 不給他打電話的發明者, 撤銷此應用程序的 (§ 63 ABS. 1 集 3 和 4 專利法) 和應用程序糾正或糾正命名 (§ 63 ABS. 2 在專利法) 必須以書面形式提交. 該文件必須由發明者簽署,並包括發明的名稱,以及官方證明文件號碼. (2) 申請人或專利權人以及錯誤通知糾正或糾正命名的同意 (§ 63 ABS. 2 專利法) 應以書面形式.
§ 9 索賠
(1) 在權利要求中的, 什麼應該被作為受保護專利的HIG (§ 34 ABS. 3 號. 3 專利法), 分為一個部分或序言和標誌,這部分繪製 (兩件式) 準備. 在這兩種情況下,該幀可以根據功能被佈置. (2) 如果兩部分組成的版本選擇, 中的公知的由本發明的技術特徵的狀態的前序部分包括; 在本發明aufzu公司的特徵的特徵部分, 在用O-保護berbegriffs的特徵組合尋求. 的特徵部分是用“特徵字, 該“或”通吃terized通過“或有意義的當代風格. (3) 成為索賠的特徵或特徵組劃分, 所以大綱的特點是外部的亮點, 任何特性或功能組開始一個新行. 功能特徵或組明確前面的文字ERS-設置結構特徵. (4) 在第一個專利訴訟 (主訴) 是本發明的本質特徵,以提供. (5) 一個應用程序可以有多個獨立權利要求 (除了權利要求書) 包含, 該均勻性的原理被保持的程度 (§ 34 ABS. 5 專利法). 段 4 應比照適用. Neben-ansprüche können eine Bezugnahme auf mindestens einen der vorangehenden Patentansprüche enthalten. (6) Zu jedem Haupt- 或. Nebenanspruch können ein oder mehrere Patentansprüche (Unteransprüche) aufgestellt werden, die sich auf besondere Ausführungsarten der Erfin-dung beziehen. Unteransprüche müssen eine Bezugnahme auf mindestens einen der vorangehenden Patentansprüche enthalten. Sie sind so weit wie möglich und auf die zweck-mäßigste Weise zusammenzufassen. (7) Werden mehrere Patentansprüche aufgestellt, so sind sie fortlaufend mit arabischen Ziffern zu nummerieren.
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(8) Die Patentansprüche dürfen, wenn dies nicht unbe-dingt erforderlich ist, im Hinblick auf die technischen Merk-male der Erfindung keine Bezugnahmen auf die Beschrei-bung oder die Zeichnungen enthalten, 從. 乙. „wie beschrieben in Teil … der Beschreibung“ oder „wie in Abbildung … der Zeichnung dargestellt“. (9) Enthält die Anmeldung Zeichnungen, so sollen die in den Patentansprüchen angegebenen Merkmale mit ihren Bezugszeichen versehen sein, wenn dies das Verständnis des Patentanspruchs erleichtert. (10) Bei Einreichung in elektronischer Form ist eine Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
§ 10 描述
(1) Am Anfang der Beschreibung nach § 34 ABS. 3 號. 4 des Patentgesetzes ist als Titel die im Antrag angegebene Bezeichnung der Erfindung anzugeben. (2) Ferner sind anzugeben: 1. das technische Gebiet, zu dem die Erfindung gehört,soweit es sich nicht aus den Ansprüchen oder den An-gaben zum Stand der Technik ergibt; 2. der dem Anmelder bekannte Stand der Technik, der für das Verständnis der Erfindung und deren Schutzfähigkeit in Betracht kommen kann, unter Angabe der dem An-melder bekannten Fundstellen; 3. das der Erfindung zugrunde liegende Problem, sofern es sich nicht aus der angegebenen Lösung oder den zu Nummer 6 gemachten Angaben ergibt, insbesonderedann, wenn es zum Verständnis der Erfindung oder für ihre nähere inhaltliche Bestimmung unentbehrlich ist; 4. die Erfindung, für die in den Patentansprüchen Schutz begehrt wird; 5. in welcher Weise der Gegenstand der Erfindung gewerb-lich anwendbar ist, wenn es sich aus der Beschreibung oder der Art der Erfindung nicht offensichtlich ergibt; 6. gegebenenfalls vorteilhafte Wirkungen der Erfindungunter Bezugnahme auf den bisherigen Stand der Tech-nik; 7. wenigstens ein Weg zum Ausführen der beanspruchten Erfindung im Einzelnen, gegebenenfalls erläutert durch Beispiele und anhand der Zeichnungen unter Verwen-dung der entsprechenden Bezugszeichen. (3) In die Beschreibung sind keine Angaben aufzuneh-men, die zum Erläutern der Erfindung offensichtlich nicht notwendig sind. Wiederholungen von Ansprüchen oder An-spruchsteilen können durch Bezugnahme auf diese ersetzt werden. (4) Bei Einreichung in elektronischer Form ist eine Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
§ 11 核苷酸的說明- und Aminosäuresequenzen
(1) Sind in der Patentanmeldung Strukturformeln in Form von Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen angegeben und damit konkret offenbart, so ist ein entsprechendes Sequenz-protokoll getrennt von Beschreibung und Ansprüchen als Anlage zur Anmeldung einzureichen. Das Sequenzprotokoll hat den in der Anlage 1 enthaltenen Standards für die Ein-reichung von Sequenzprotokollen zu entsprechen. (2) Wird die Patentanmeldung in schriftlicher Form einge-reicht, so sind zusätzlich zu den schriftlichen Anmeldungsun-terlagen zwei Datenträger einzureichen, die das Sequenz-
protokoll jeweils in maschinenlesbarer Form enthalten. Die Datenträger sind als Datenträger für ein Sequenzprotokoll deutlich zu kennzeichnen und haben den in Absatz 1 ge-nannten Standards zu entsprechen. 媒體應附上一項聲明, dass die auf den Datenträgern gespeicherten Informationen mit dem schriftlichen Sequenz-protokoll übereinstimmen. (3) Wird das auf dem Datenträger bei der Anmeldung eingereichte Sequenzprotokoll nachträglich berichtigt, so hat der Anmelder eine Erklärung beizufügen, dass das berichtig-te Sequenzprotokoll nicht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht. Für die Berichtigung gelten die Absätze 1 和 2 從而. (4) Handelt es sich um eine Anmeldung, die aus einer in-ternationalen Patentanmeldung nach dem Patentzusam-menarbeitsvertrag hervorgegangen und für die das Deut-sche Patent- und Markenamt Bestimmungsamt oder ausge-wähltes Amt ist (第三條§ 4 ABS. 1, § 6 ABS. 1 des Geset-zes über internationale Patentübereinkommen vom 21. 六月 1976, 公報. 1976 二Š. 649), so finden die Bestimmungen der Ausführungsordnung zum Patentzusammenarbeitsver-trag unmittelbar Anwendung, soweit diese den Standard für die Einreichung von Sequenzprotokollen regelt. (5) Eine Einreichung der Anmeldung in elektronischer Form per E-Mail ist nur möglich, wenn die Anmeldung mit Sequenzprotokoll die für das Übertragungsverfahren zuläs-sige Dateigröße nicht überschreiten würde.
§ 12 圖紙
Eingereichte Zeichnungen müssen den in der Anlage 2 enthaltenen Standards entsprechen.
§ 13 總結
(1) Die Zusammenfassung nach § 36 des Patentgesetzes soll aus nicht mehr als 1 500 Zeichen bestehen. (2) In der Zusammenfassung kann auch die chemische Formel angegeben werden, die die Erfindung am deutlichs-ten kennzeichnet. (3) § 9 ABS. 8 ist sinngemäß anzuwenden. (4) Bei Einreichung in elektronischer Form ist eine Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
§ 14 德語翻譯
(1) Deutsche Übersetzungen von Schriftstücken, die zu den Unterlagen der Anmeldung zählen, müssen von einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt beglaubigt oder von einem öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt sein. Die Unter-schrift des Übersetzers ist öffentlich beglaubigen zu lassen (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), ebenso die Tatsa-che, dass der Übersetzer für derartige Zwecke öffentlich bestellt ist. (2) Deutsche Übersetzungen von 1. Prioritätsbelegen, die gemäß der revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums (公報. 1970 二Š. 391) vorgelegt werden, 或 2. Abschriften früherer Anmeldungen (§ 41 ABS. 1 集 1 專利法) sind nur auf Anforderung des Deutschen Patent- und Mar-kenamts einzureichen. (3) Deutsche Übersetzungen von Schriftstücken, 該 1. nicht zu den Unterlagen der Anmeldung zählen und
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2. in englischer, französischer, italienischer oder spanischerSprache eingereicht wurden, sind nur auf Anforderung des Deutschen Patent- und Mar-kenamts nachzureichen. (4) Werden fremdsprachige Schriftstücke, die nicht zuden Unterlagen der Anmeldung zählen, in anderen Sprachenals in Absatz 3 號. 2 aufgeführt eingereicht, so sind Überset-zungen in die deutsche Sprache innerhalb eines Monatsnach Eingang der Schriftstücke nachzureichen. (5) Die Übersetzung nach Absatz 3 oder Absatz 4 mussvon einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt beglaubigt odervon einem öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt sein.Wird die Übersetzung nicht fristgerecht eingereicht, so giltdas fremdsprachige Schriftstück als zum Zeitpunkt des Ein-gangs der Übersetzung zugegangen.
部分 3 Sonstige Formerfordernisse
§ 15 隨後提交的申請文件; Änderung von Anmeldungsunterlagen
(1) Auf allen nach Mitteilung des amtlichen Aktenzeichens eingereichten Schriftstücken ist dieses vollständig anzubrin-gen. Werden die Anmeldungsunterlagen im Laufe des Ver-fahrens geändert, so hat der Anmelder Reinschriften einzu-reichen, die die Änderungen berücksichtigen. Die Reinschrif-ten sind in zwei Stücken einzureichen. § 6 ABS. 1 UND§ 11 ABS. 2 gelten entsprechend. (2) Werden weitere Exemplare von Anmeldungsunterla-gen vom Anmelder nachgereicht, so ist eine Erklärung bei-zufügen, dass die nachgereichten Unterlagen mit den ur-sprünglich eingereichten Unterlagen übereinstimmen. (3) Der Anmelder hat, sofern die Änderungen nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt vorgeschlagen worden sind, im Einzelnen anzugeben, an welcher Stelle die in den neuen Unterlagen beschriebenen Erfindungsmerkmale inden ursprünglichen Unterlagen offenbart sind. Die vorge-nommenen Änderungen sind zusätzlich entweder auf einem Doppel der geänderten Unterlagen, durch gesonderte Erläu-terungen oder in den Reinschriften zu kennzeichnen. Wird die Kennzeichnung in den Reinschriften vorgenommen, sind die Änderungen fett hervorzuheben. (4) Der Anmelder hat, sofern die Änderungen vom Deut-schen Patent- und Markenamt vorgeschlagen und vom An-melder ohne weitere Änderungen angenommen wordensind, den Reinschriften nach Absatz 1 集 2 和 3 eine Erklärung beizufügen, dass die Reinschriften keine über die vom Deutschen Patent- und Markenamt vorgeschlagenen Änderungen hinausgehenden Änderungen enthalten.
§ 16 Modelle und Proben
(1) Modelle und Proben sind nur auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamts einzureichen. Sie sind mit einer dauerhaften Beschriftung zu versehen, aus der Inhalt und Zugehörigkeit zu der entsprechenden Anmeldung hervorgehen. Dabei ist gegebenenfalls der Bezug zum Pa-tentanspruch und der Beschreibung genau anzugeben. (2) Modelle und Proben, die leicht beschädigt werden können, sind unter Hinweis hierauf in festen Hüllen einzurei-chen. Kleine Gegenstände sind auf steifem Papier zu befes-tigen. (3) Proben chemischer Stoffe sind in widerstandsfähigen, zuverlässig geschlossenen Behältern einzureichen. Sofern sie giftig, ätzend oder leicht entzündlich sind oder in sonsti-ger Weise gefährliche Eigenschaften aufweisen, sind sie mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen. (4) Ausfärbungen, Gerbproben und andere flächige Pro-ben müssen auf steifem Papier (Format A4 nach DIN 476)
dauerhaft befestigt sein. Sie sind durch eine genaue Be-schreibung des angewandten Herstellungs- oder Verwen-dungsverfahrens zu erläutern.
§ 17 Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
Auf Anforderung des Deutschen Patent- und Marken-amts sind die in § 7 ABS. 2 號. 5 und in § 8 genannten Un-terschriften öffentlich beglaubigen zu lassen (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
§ 18 (停止)
部分 4 Ergänzende Schutzzertifikate
§ 19 提交表單
(1) Der Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutz-zertifikats (§ 49a des Patentgesetzes) ist auf dem vom Deut-schen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatt einzureichen. § 4 ABS. 2 號. 1, 4 和 5 sowie§ 14 ABS. 1, 3 至 5 應比照適用. (2) Dem Antrag sind Angaben zur Erläuterung des durch das Grundpatent vermittelten Schutzes beizufügen.
§ 20 Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel
Der Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzerti-fikats für Arzneimittel muss die Angaben und Unterlagen enthalten, 第 8 規 (EEC) 號. 1768/92 VOM價格 18. 六月 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel (ABL. EG Nr. 該 182 Ş. 1) bezeichnet sind.
§ 21 Ergänzende Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel
Der Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzerti-fikats für Pflanzenschutzmittel muss die Angaben und Unter-lagen enthalten, 第 8 規 (EG) 號. 1610/96 VOM價格 23. 七月 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel (ABL. EG Nr. 該 198 Ş. 30) bezeichnet sind.
部分 5 過渡- und Schlussbestimmungen
§ 22 Übergangsregelung
Für Patentanmeldungen, Erfinderbenennungen und An-träge auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung einge-reicht worden sind, sind die bisherigen Vorschriften in ihrer bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.
§ 23 生效; Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 15. 十月 2003 in Kraft. Gleichzeitig treten 1. die Patentanmeldeverordnung vom 29. 更多 1981 (公報. I S. 521), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. 一月 2002 (公報. I S. 32), 和 2. die Erfinderbenennungsverordnung vom 29. 更多 1981 (公報. I S. 525) außer Kraft.
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廠 1 (§你 11 ABS. 1 集 2)
Standards für die Einreichung von Sequenzprotokollen
Definitionen
1. Im Rahmen dieses Standards gelten folgende Definitionen: 我) unter einem „Sequenzprotokoll“ ist ein Teil der Beschreibung der Anmeldung in der eingereichten Fassung oder ein zur Anmeldung nachgereichtes Schriftstück zu verstehen, das die Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen im Einzel-nen offenbart und sonstige verfügbare Angaben enthält. 二) In das Protokoll dürfen nur unverzweigte Sequenzen von mindestens 4 Aminosäuren bzw. unverzweigte Sequenzen von mindestens 10 Nucleotiden aufgenommen werden. Verzweigte Sequenzen, Sequenzen mit weniger als 4 genau definierten Nucleotiden oder Aminosäuren sowie Sequenzen mit Nucleotiden oder Aminosäuren, die nicht in Nr. 48, Tabellen 1, 2, 3 和 4 aufgeführt sind, sind ausdrücklich ausgenommen. III) Unter „Nucleotiden“ sind nur Nucleotide zu verstehen, die mittels der in Nr. 48, 表 1 aufgeführten Symbole wieder-gegeben werden können. Modifikationen wie z. 乙. methylierte Basen können nach der Anleitung in Nr. 48, 表 2 beschrieben werden, sind aber in der Nucleotidsequenz nicht explizit auszuweisen. IV) Unter „Aminosäuren“ sind die in Nr. 48, 表 3 aufgeführten gängigen L-Aminosäuren aus den natürlich vorkom-menden Proteinen zu verstehen. Aminosäuresequenzen, die mindestens eine D-Aminosäure enthalten, fallen nicht un-ter diese Definition. Aminosäuresequenzen, die posttranslational modifizierte Aminosäuren enthalten, können mittels der in Nr. 48, 表 3 aufgeführten Symbole wie die ursprünglich translatierte Aminosäure beschrieben werden, wo-bei die modifizierten Positionen wie z. 乙. Hydroxylierungen oder Glykosylierungen nach der Anleitung in Nr. 48, 表 4 beschrieben werden, diese Modifikationen aber in der Aminosäuresequenz nicht explizit auszuweisen sind. Unter die vorstehende Definition fallen auch Peptide oder Proteine, die anhand der in Nr. 48, 表 3 aufgeführten Symbole sowie einer an anderer Stelle aufgenommenen Beschreibung, die beispielsweise Aufschluss über ungewöhnliche Bin-dungen, Quervernetzungen (從. 乙. Disulfidbrücken) und „end caps“, Nichtpeptidbindungen usw. 是, als Sequenz wie-dergegeben werden können. 在) Unter „Sequenzkennzahl“ ist eine Zahl zu verstehen, die jeder im Protokoll aufgeführten Sequenz als SEQ ID NO zu-gewiesen wird. vi) Die „numerische Kennzahl“ ist eine dreistellige Zahl, die für ein bestimmtes Datenelement steht. vii) Unter „sprachneutralem Vokabular“ ist ein festes Vokabular zu verstehen, das im Sequenzprotokoll zur Wiedergabe der vom Hersteller einer Sequenzdatenbank vorgeschriebenen wissenschaftlichen Begriffe verwendet wird (dazu ge-hören wissenschaftliche Namen, nähere Bestimmungen und ihre Entsprechungen im festen Vokabular, die Symbole in Nr. 48, Tabellen 1, 2, 3 和 4 und die Merkmalschlüssel in Nr. 48, Tabellen 5 和 6). viii) Unter „zuständiger Behörde“ ist die Internationale Recherchenbehörde oder die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde, die die internationale Recherche bzw. die internationale vorläufige Prüfung zu der inter-nationalen Anmeldung durchführt, oder das Bestimmungsamt bzw. ausgewählte Amt zu verstehen, das mit der Bear-beitung der internationalen Anmeldung begonnen hat.
Sequenzprotokoll
2. Das Sequenzprotokoll im Sinne der Nr. 1 我) ist ans Ende der Anmeldung zu setzen, wenn es mit ihr zusammen eingereicht wird. Dieser Teil ist mit „Sequenzprotokoll“ oder „Sequence Listing“ zu überschreiben, muss mit einer neuen Seite begin-nen und sollte gesondert nummeriert werden. Das Sequenzprotokoll ist Bestandteil der Beschreibung; vorbehaltlich Nr. 35 erübrigt es sich deshalb, die Sequenzen in der Beschreibung an anderer Stelle nochmals zu beschreiben. 3. Wird das Sequenzprotokoll im Sinne der Nr. 1 我) nicht zusammen mit der Anmeldung eingereicht, sondern als gesondertes Schriftstück nachgereicht (siehe Nr. 36), so ist es mit der Überschrift „Sequenzprotokoll“ oder „Sequence Listing“ und einer gesonderten Seitennummerierung zu versehen. Die in der Anmeldung in der eingereichten Fassung gewählte Nummerie-rung der Sequenzen (siehe Nr. 4) ist auch im nachgereichten Sequenzprotokoll beizubehalten. 4. Jeder Sequenz wird eine eigene Sequenzkennzahl zugeteilt. Die Kennzahlen beginnen mit 1 und setzen sich in aufstei-gender Reihenfolge als ganze Zahlen fort. Gibt es zu einer Kennzahl keine Sequenz, so ist am Anfang der auf die SEQ ID NO folgenden Zeile unter der numerischen Kennzahl <400> der Code 000 anzugeben. Unter der numerischen Kennzahl <160> ist die Gesamtzahl der SEQ ID NOs anzugeben, und zwar unabhängig davon, ob im Anschluss an eine SEQ ID NO eine Sequenzkennzahl oder der Code 000 folgt. 5. In der Beschreibung, in den Ansprüchen und in den Zeichnungen der Anmeldung ist auf die im Sequenzprotokoll darge-stellten Sequenzen mit „SEQ ID NO“, gefolgt von der betreffenden Kennzahl, zu verweisen. 6. Für die Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzen ist zumindest eine der folgenden drei Möglichkeiten zu wählen: 我) nur Nucleotidsequenz, 二) nur Aminosäuresequenz, III) Nucleotidsequenz zusammen mit der entsprechenden Aminosäuresequenz. Bei einer Offenbarung im unter Ziffer iii) genannten Format muss die Aminosäuresequenz als solche im Sequenzprotokoll mit einer eigenen Sequenzkennzahl gesondert offenbart werden.
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Nucleotidsequenzen
Zu verwendende Symbole
7. Nucleotidsequenzen sind nur anhand eines Einzelstrangs in Richtung vom 5’-Ende zum 3’-Ende von links nach rechts wiederzugeben. Die Begriffe 3’ und 5’ werden in der Sequenz nicht dargestellt. 8. Die Basen einer Nucleotidsequenz sind anhand der einbuchstabigen Codes für Nucleotidsequenzzeichen darzustellen. Es dürfen nur die in Nr. 48, 表 1 aufgeführten Kleinbuchstaben verwendet werden. 9. Modifizierte Basen sind in der Sequenz selbst wie die entsprechenden unmodifizierten Basen oder mit „n“ wiederzugeben, wenn die modifizierte Base zu den in Nr. 48, 表 2 aufgeführten gehört; die Modifikation ist im Merkmalsteil des Se-quenzprotokolls anhand der Codes in Nr. 48, 表 2 näher zu beschreiben. Diese Codes dürfen in der Beschreibung oder im Merkmalsteil des Sequenzprotokolls, nicht jedoch in der Sequenz selbst verwendet werden (siehe auch Nr. 31). Das Symbol „n“ steht immer nur für ein einziges unbekanntes oder modifiziertes Nucleotid.
Zu verwendendes Format
10. Bei Nucleotidsequenzen sind höchstens 60 Basen pro Zeile – mit einem Leerraum zwischen jeder Gruppe von 10 Basen – aufzuführen. 11. Die Basen einer Nucleotidsequenz (einschließlich Intronen) sind jeweils in Zehnergruppen aufzuführen; dies gilt nicht für die codierenden Teile der Sequenz. Bleiben am Ende nichtcodierender Teile einer Sequenz weniger als 10 Basen übrig, so sind sie zu einer Gruppe zusammenzufassen und durch einen Leerraum von angrenzenden Gruppen zu trennen. 12. Die Basen der codierenden Teile einer Nucleotidsequenz sind als Tripletts (Codonen) aufzuführen. 13. Die Zählung der Nucleotidbasen beginnt bei der ersten Base der Sequenz mit 1. Von hier aus ist die gesamte Sequenz in 5’-3’-Richtung fortlaufend durchzuzählen. Am rechten Rand ist jeweils neben der Zeile mit den einbuchstabigen Codes für die Basen die Nummer der letzten Base dieser Zeile anzugeben. Die vorstehend beschriebene Zählweise für Nucleotidse-quenzen gilt auch für Nucleotidsequenzen mit ringförmiger Konfiguration, wobei allerdings die Bestimmung des ersten Nucleotids der Sequenz dem Anmelder überlassen bleibt. 14. Eine Nucleotidsequenz, die aus einem oder mehreren nichtbenachbarten Abschnitten einer größeren Sequenz oder aus Abschnitten verschiedener Sequenzen besteht, ist als gesonderte Sequenz mit eigener Sequenzkennzahl zu nummerie-ren. Sequenzen mit einer oder mehreren Lücken sind als mehrere gesonderte Sequenzen mit eigenen Sequenzkennzah-len zu nummerieren, wobei die Zahl der gesonderten Sequenzen der Zahl der jeweils zusammenhängenden Sequenzda-tenreihen entspricht.
Aminosäuresequenzen
Zu verwendende Symbole
15. Die Aminosäuren einer Protein- oder Peptidsequenz sind in Richtung von der Amino- zur Carboxylgruppe von links nach rechts aufzuführen, wobei die Amino- und Carboxylgruppen in der Sequenz nicht darzustellen sind. 16. Die Aminosäuren sind anhand des dreibuchstabigen Codes mit großem Anfangsbuchstaben entsprechend der Liste in Nr. 48, 表 3 darzustellen. Eine Aminosäuresequenz, die einen Leerraum oder interne Terminatorsymbole (z.B. „Ter“, „ * “ oder „ . “) 包含, ist nicht als eine einzige Aminosäuresequenz, sondern als getrennte Aminosäuresequenzen darzustel-len (siehe Nr. 21). 17. Modifizierte und seltene Aminosäuren sind in der Sequenz selbst wie die entsprechenden unmodifizierten Aminosäuren oder mit „Xaa“ wiederzugeben, wenn sie zu den in Nr. 48, 表 4 aufgeführten gehören und die Modifikation im Merk-malsteil des Sequenzprotokolls anhand der Codes in Nr. 48, 表 4 näher beschrieben wird. Diese Codes dürfen in der Beschreibung oder im Merkmalsteil des Sequenzprotokolls, nicht jedoch in der Sequenz selbst verwendet werden (siehe auch Nr. 31). Das Symbol „Xaa“ steht immer nur für eine einzige unbekannte oder modifizierte Aminosäure.
Zu verwendendes Format
18. Bei Protein- oder Peptidsequenzen sind höchstens 16 Aminosäuren pro Zeile mit einem Leerraum zwischen den einzelnen Aminosäuren aufzuführen. 19. Die den Codonen der codierenden Teile einer Nucleotidsequenz entsprechenden Aminosäuren sind unmittelbar unter den jeweiligen Codonen anzugeben. Wird ein Codon durch ein Intron aufgespalten, 作為氨基酸符號應標明以下密碼子的部分, 含有2個核苷酸. 20. 氨基酸計數將在該序列的與所述第一氨基酸 1. 任選地,所述成熟蛋白,如前序列前的氨基酸, Prosequenzen, 前原序列和信號序列, (如果可用), 是負數, 與氨基酸向後計數旁邊數 1 開始. 零 (0) 不使用, 當氨基酸被編號以區分成熟蛋白加​​上負號. 這些數字是從各距離 5 表示該序列的氨基酸. Die vorstehend beschriebene Zählweise für Aminosäuresequenzen gilt auch für Aminosäuresequenzen mit ringförmiger Konfiguration, wobei allerdings die Bestimmung der ersten Aminosäure der Sequenz dem Anmelder über-lassen bleibt. 21. Eine Aminosäuresequenz, die aus einem oder mehreren nichtbenachbarten Abschnitten einer größeren Sequenz oder aus Abschnitten verschiedener Sequenzen besteht, ist als gesonderte Sequenz mit eigener Sequenzkennzahl zu nummerie-ren. Sequenzen mit einer oder mehreren Lücken sind als mehrere gesonderte Sequenzen mit eigenen Sequenzkennzah-len zu nummerieren, wobei die Zahl der gesonderten Sequenzen der Zahl der jeweils zusammenhängenden Sequenzda-tenreihen entspricht.
– 8 –
Sonstige verfügbare Angaben im Sequenzprotokoll
22. Die Angaben sind im Sequenzprotokoll in der Reihenfolge anzugeben, in der sie in der Liste der numerischen Kennzahlen der Datenelemente in Nr. 47 aufgeführt sind. 23. Für die Angaben im Sequenzprotokoll sind nur die in Nr. 47 aufgeführten numerischen Kennzahlen, nicht aber die dazu-gehörigen Beschreibungen zu verwenden. Die Angaben müssen unmittelbar auf die numerische Kennzahl folgen; im Se-quenzprotokoll brauchen nur diejenigen numerischen Kennzahlen angegeben zu werden, zu denen auch Angaben vorlie-gen. Die einzigen beiden Ausnahmen zu dieser Vorschrift bilden die numerischen Kennzahlen <220> 和 <300>, die für die Rubrik „Merkmal“ bzw. „Veröffentlichungsangaben“ stehen und mit den Angaben unter den numerischen Kennzahlen <221> 至 <223> 或. <301> 至 <313> zusammenhängen. Werden unter diesen numerischen Kennzahlen im Sequenz-protokoll Angaben zu den Merkmalen oder zur Veröffentlichung gemacht, so sollte auch die numerische Kennzahl <220> 或. <300> aufgeführt, die dazugehörige Rubrik aber nicht ausgefüllt werden. Generell sollte zwischen den numerischen Kennzahlen eine Leerzeile eingefügt werden, wenn sich die an erster oder zweiter Position der numerischen Kennzahl stehende Ziffer ändert. Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel bildet die numerische Kennzahl <310>, der keine Leerzeile vorausgehen darf. Auch vor jeder Wiederholung der numerischen Kennzahl ist eine Leerzeile einzufügen.
Obligatorische Datenelemente
24. In das Sequenzprotokoll sind außerdem vor der eigentlichen Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenz die folgenden in Nr. 47 definierten Angaben (obligatorische Datenelemente) aufzunehmen:
<110>
Name des Anmelders
<120>
Bezeichnung der Erfindung
<160>
Anzahl der SEQ ID NOs
<210>
SEQ ID NO: x
<211>
Länge
<212>
藝術
<213>
Organismus
<400>
Sequenz
Ist der Name des Anmelders (numerische Kennzahl <110>) nicht in Buchstaben des lateinischen Alphabets geschrieben, so ist er – im Wege der Transliteration oder der Übersetzung ins Englische – auch in lateinischen Buchstaben anzugeben. Die Datenelemente mit Ausnahme der Angaben unter den numerischen Kennzahlen <110>, <120> 和 <160> sind für jede im Sequenzprotokoll aufgeführte Sequenz zu wiederholen. Gibt es zu einer Sequenzkennzahl keine Sequenz, so müssen nur die Datenelemente unter den numerischen Kennzahlen <210> 和 <400> angegeben werden (siehe Nr. 4 und SEQ ID NO: 4 in dem am Ende dieses Standards enthaltenen Beispiel). 25. In Sequenzprotokolle, die zusammen mit der dazugehörigen Anmeldung oder vor Vergabe einer Anmeldenummer einge-reicht werden, ist neben den unter Nr. 24 genannten Datenelementen auch das Folgende aufzunehmen:
<130>
Bezugsnummer
26. In Sequenzprotokolle, die auf Aufforderung einer zuständigen Behörde oder nach Vergabe einer Anmeldenummer einge-reicht werden, sind neben den unter Nr . 24 genannten Datenelementen auch die Folgenden aufzunehmen:
<140>
Vorliegende Patentanmeldung
<141>
Anmeldetag der vorliegenden Anmeldung
27. In Sequenzprotokolle, die zu einer Anmeldung eingereicht werden, die die Priorität einer früheren Anmeldung in Anspruch nimmt, sind neben den unter Nr. 24 genannten Datenelementen auch die Folgenden aufzunehmen:
<150> Frühere Patentanmeldung
<151>
Anmeldetag der früheren Anmeldung
28. Wird in der Sequenz „n“, „Xaa“ oder eine modifizierte Base oder modifizierte/seltene L-Aminosäure aufgeführt, so müssen die folgenden Datenelemente angegeben werden:
<220>
特點
<221>
Name/Schlüssel
<222>
Lage
<223>
Sonstige Informationen
– 9 –
29. Ist der Organismus (numerische Kennzahl <213>) eine „künstliche Sequenz“ oder „unbekannt“, so müssen die folgenden Datenelemente angegeben werden:
<220> 特點
<223>
Sonstige Angaben
Fakultative Datenelemente
30. Alle in Nr. 47 definierten Datenelemente, die unter Nr. 24 至 29 nicht erwähnt sind, sind fakultativ (fakultative Datenele-mente).
Angabe von Merkmalen
31. 特點, 該 (unter der numerischen Kennzahl <220>) zu einer Sequenz angegeben werden, sind durch die in Nr. 48,
Tabellen 5 和 6
) aufgeführten „Merkmalschlüssel“ zu beschreiben.
1
Freier Text
32. Unter „freiem Text“ ist eine verbale Beschreibung der Eigenschaften der Sequenz ohne Verwendung des sprachneutralenVokabulars im Sinne der Nr. 1 vii) unter der numerischen Kennzahl <223> (Sonstige Angaben) zu verstehen. 33. Der freie Text sollte sich auf einige kurze, 對於理解序列不一定要beschränken.Er需要長期不再為每個數據元素作為 4 它的行,並在最 65 包括每行的字母. 所有其它信息也可以包括在語言及其說明的主要部分. 34. 自由文本可以寫在德語或英語. 35. 其中序列表, 是本說明書的一部分, freien文本, 所以這必須重複在說明書中的主要部分用於那裡的語言. 值得推薦, 在說明的標題為一個特殊部分“序列表文本”佔用制定了在敘事的說明的主要部分的語言文件.
序列表隨後提出
36. 的序列表, das nicht Teil der eingereichten Anmeldung war, sondern nachträglich eingereicht wurde, darf nicht über den Offenbarungsgehalt der in der Anmeldung angegebenen Sequenzen hinausgehen. Dem nachgereichten Se-quenzprotokoll muss eine Erklärung, die dies bestätigt, beigefügt sein. Das heißt, dass ein Sequenzprotokoll, das nach-träglich eingereicht wurde, nur die Sequenzen beinhalten darf, die auch in der eingereichten Anmeldung aufgeführt sind. 37. Sequenzprotokolle, die nicht zusammen mit der Anmeldung eingereicht worden sind, sind nicht Teil der Offenbarung der Erfindung. 按照§ 11 ABS. 3 besteht die Möglichkeit, Sequenzprotokolle, die zusammen mit der Anmeldung eingereicht wurden, im Wege der Mängelbeseitigung zu berichtigen.
1) Diese Tabellen enthalten Auszüge aus den Merkmalstabellen „DDBJ/EMBL/Genbank Feature Table“ (Nucleotidsequenzen) und „SWISS PROT Feature Table“ (Aminosäuresequenzen).
– 10 –
Sequenzprotokoll in maschinenlesbarer Form
38. Das in der Anmeldung enthaltene Sequenzprotokoll ist zusätzlich auch in maschinenlesbarer Form einzureichen.
39. Das zusätzlich eingereichte maschinenlesbare Sequenzprotokoll muss mit dem geschriebenen Protokoll identisch seinund ist zusammen mit einer Erklärung folgenden Wortlauts einzureichen: „Die in maschinenlesbarer Form aufgezeichne-ten Angaben sind mit dem geschriebenen Sequenzprotokoll identisch.“
40. Das gesamte ausdruckbare Exemplar des Sequenzprotokolls muss in einer einzigen Datei enthalten sein, die nach Mög-lichkeit auf einer einzigen Diskette oder einem sonstigen vom Deutschen Patent- und Markenamt akzeptierten elektroni-schen Datenträger aufgezeichnet sein soll. Diese Datei ist mittels der IBM2)-Codetabellen (Code Page) 437, 9323) odereiner kompatiblen Codetabelle zu codieren. Eine Codetabelle, wie sie z. 乙. für japanische, chinesische, kyrillische, arabi-sche, griechische oder hebräische Schriftzeichen benötigt wird, gilt als kompatibel, wenn sie das lateinische Alphabet und die arabischen Ziffern denselben Hexadezimalpositionen zuordnet, wie die genannten Codetabellen.
41. Folgende Medientypen und Formatierungen für zusätzlich in maschinenlesbarer Form eingereichte Sequenzprotokollewerden akzeptiert:
Physikalisches Medium
類型
Formatierung
CD-R
120 mm Recordable Disk
ISO 9660
DVD-R
120 mm DVD-Recordable Disk (4,7 GB)
konform zu ISO 9660 oder OSTA UDF (1.02 oder höher)
DVD R
120 mm DVD-Recordable Disk (4,7 GB)
konform zu ISO 9660 oder OSTA UDF (1.02 oder höher)
42. Die maschinenlesbare Fassung kann mit beliebigen Mitteln erstellt werden. Sie muss aber den vom Deutschen Patent- und Markenamt angegebenen Formaten entsprechen. Vorzugsweise sollte zum Erstellen eine dafür vorgesehene speziel-le Software, 知道. 乙. PatentIn的使用. 43. 與使用物理存儲介質中,數據壓縮是允許, 如果壓縮文件是在一個自解壓格式創建, 位於一個德國專利- 商標局,指定的操作系統 (微軟Windows) 即使解壓. 也可以與相關的內容文件的非自解壓格式壓縮, 如果版本的zip格式的存檔文件 13. 七月 1998 存在,並且不包括其它的ZIP壓縮文件,或者目錄結構. 44. 對物理磁盤的標籤應固定, 在用手或機器中的塊寫入該申請人的名義, 本發明的名稱, 參考號, der Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten und das Computerbetriebssystem eingetragen sind. 45. Wird der physikalische Datenträger erst nach dem Tag der Anmeldung eingereicht, so sind auf den Etiketten auch der Anmeldetag und die Anmeldenummer anzugeben. Korrekturen oder Änderungen zum Sequenzprotokoll sind sowohl schriftlich als auch in maschinenlesbarer Form einzureichen. 46. Jede Korrektur der ausgedruckten Version des Sequenzprotokolls, die auf Grund der PCT Regel 13ter.1(一)(我) 或 26.3 eingereicht, jede Verbesserung eines offensichtlichen Fehlers in der ausgedruckten Version, die auf Basis der PCT Regel 91 eingereicht und jeder Zusatz, der nach Artikel 34 PCT in die ausgedruckte Version des Sequenzprotokolls eingebunden wurde, muss zusätzlich in einer verbesserten und mit den Zusätzen versehenen Version des Sequenzprotokolls in ma-schinenlesbarer Form eingereicht werden. 47. Numerische Kennzahlen In Sequenzprotokollen, die zu Anmeldungen eingereicht werden, dürfen nur die nachstehenden numerischen Kennzahlen verwendet werden. Die Überschriften der nachstehenden Datenelementrubriken dürfen in den Sequenzprotokollen nicht erscheinen. Die numerischen Kennzahlen der obligatorischen Datenelemente, ð. ħ. der Datenelemente, die in alle Se-quenzprotokolle aufgenommen werden müssen (siehe Nr. 24 dieses Standards: Kennziffern 110, 120, 160, 210, 211, 212, 213 和 400), und die numerischen Kennzahlen der Datenelemente, die in den in diesem Standard genannten Fällen auf-genommen werden müssen (siehe Nr. 25, 26, 27, 28 和 29 dieses Standards: Kennzahlen 130, 140, 141, 150 和 151 以及 220 至 223), sind mit dem Buchstaben „O“ gekennzeichnet. Die numerischen Kennzahlen der fakultativen Datenelemente (siehe Nr. 30 dieses Standards) sind mit dem Buchstaben „F“ gekennzeichnet.
2) IBM ist eine für die International Business Machine Corporation, Vereinigte Staaten von Amerika, eingetragene Marke.
3) Die genannten Codetabellen gelten für Personal Computer als de facto Standard.
– 11 –
Zulässige numerische Kennzahlen
Numerische Kennzahl
Numerische Kennzahl Beschreibung
Obligatorisch (該) oder fakultativ (F)
Bemerkungen
<110>
Name des Anmel-ders

Ist der Name des Anmelders nicht in lateinischen Buchstaben geschrieben, so muss er – im Wege der Transliteration oder der Übersetzung ins Englische – auch in lateinischen Buch-staben angegeben werden
<120>
Bezeichnung der Erfindung

<130>
Bezugsnummer
O in den Fällen nach Nr. 25 Stan-dard
Siehe Nr. 25 Standard
<140>
Vorliegende Pa-tentanmeldung
O in den Fällen nach Nr. 26 Stan-dard
Siehe Nr. 26 Standard; die voliegende Patentanmeldung ist zu kennzeichnen durch den zweibuchstabigen Code nach dem WIPO-Standard ST. 3, gefolgt von der Anmeldenummer (in dem Format, das von der Behörde für gewerblichen Rechtsschutz verwendet wird, bei der diese Patentanmeldung eingereicht wird) 或 – bei internationalen Anmeldungen – von der internationalen Anmeldenummer
<141>
Anmeldetag der vorliegenden An-meldung
O in den Fällen nach Nr. 26 Stan-dard
Siehe Nr. 26 Standard; das Datum ist entsprechend dem WIPO-Standard ST.2 anzugeben (CCYY MM DD)
<150>
Frühere Patentan-meldung
O in den Fällen nach Nr. 27 Stan-dard
Siehe Nr. 27 Standard; die frühere Patentanmeldung ist zu kennzeichnen durch den zweibuchstabigen Code entspre-chend dem WIPO-Standard ST.3, gefolgt von der Anmelde-nummer (in dem Format, das von der Behörde für gewerbli-chen Rechtsschutz verwendet wird, bei der die frühere Pa-tentanmeldung eingereicht wurde) 或 – bei internationalen Anmeldungen – von der internationalen Anmeldenummer
<151>
Anmeldetag der früheren Anmel-dung
O in den Fällen nach Nr. 27 Stan-dard
Siehe Nr. 27 Standard; das Datum ist entsprechend dem WIPO-Standard ST.2 anzugeben (CCYY MM DD)
<160>
Anzahl der SEQ ID NOs

<170>
軟件
F
<210>
Angaben zu SEQ ID NO: x

Anzugeben ist eine ganze Zahl, die die SEQ ID NO darstellt
<211>
Länge

Sequenzlänge, ausgedrückt als Anzahl der Basen oder Ami-nosäuren
<212>
藝術

Art des in SEQ ID NO: x sequenzierten Moleküls, und zwar entweder DNA, RNA oder PRT; enthält eine Nucleotidse-quenz sowohl DNA- als auch RNA-Fragmente, so ist “DNA” anzugeben; zusätzlich ist das kombinierte DNA/RNA-Molekül im Merkmalsteil unter <220> 至 <223> näher zu beschreiben
<213>
Organismus

Gattung/Art (d.h. wissenschaftlicher Name), “künstliche Se-quenz” 或 “unbekannt”
<220>
特點
O in den Fällen nach Nr. 28 和 29 Standard
Freilassen; siehe Nr. 28 和 29 Standard; Beschreibung bio-logisch signifikanter Stellen in der Sequenz gemäß SEQ ID NO:x (kann je nach der Zahl der angegebenen Merkmale mehrmals vorkommen)
– 12 –
Zulässige numerische Kennzahlen
Numerische Kennzahl
Numerische Kennzahl Beschreibung
Obligatorisch (該) oder fakultativ (F)
Bemerkungen
<221>
Name/Schlüssel
O in den Fällen nach Nr. 28 Stan-dard
Siehe Nr. 28 Standard; es dürfen nur die in Nr. 48, 表 5 或 6 beschriebenen Schlüssel verwendet werden
<222>
Lage
O in den Fällen nach Nr. 28 Stan-dard
Siehe Nr. 28 Standard; – 從 (Nummer der ersten Base/Aminosäure des Merkmals) – 至 (Nummer der letzten Base/Aminosäure des Merkmals) – Basen (Ziffern verweisen auf die Positionen der Basen in einer Nucleotidsequenz) – 氨基酸 (Ziffern verweisen auf die Positionen der Aminosäurereste in einer Aminosäuresequenz) – Angabe, ob sich das Merkmal auf dem zum Strang des Sequenzprotokolls komplementären Strang befindet
<223>
Sonstige Angaben
O in den Fällen nach Nr. 28 和 29 Standard
Siehe Nr. 28 和 29 Standard; sonstige relevante Angaben, wobei sprachneutrales Vokabular oder freier Text (in deut-scher oder in englischer Sprache) zu verwenden ist; freier Text ist im Hauptteil der Beschreibung in der dort verwende-ten Sprache zu wiederholen (siehe Nr. 35 Standard); enthält die Sequenz eine der in Nr. 48, Tabellen 2 和 4 aufgeführten modifizierten Basen oder modifizierten/seltenen L-Aminosäu-ren, so ist für diese Base oder Aminosäure das dazugehörige Symbol aus Nr. 48, Tabellen 2 和 4 zu verwenden.
<300>
Veröffentlichungs-angaben
F
Freilassen; dieser Abschnitt ist für jede relevante Veröffentli-chung zu wiederholen
<301>
Verfasser
F
<302>
標題
F
Titel der Veröffentlichung
<303>
Zeitschrift
F
Name der Zeitschrift, in der die Daten veröffentlicht wurden
<304>
Band
F
Band der Zeitschrift, in dem die Daten veröffentlicht wurden
<305>
Heft
F
Nummer des Hefts der Zeitschrift, in dem die Daten veröffent-licht wurden
<306>
Seiten
F
Seiten der Zeitschrift, auf denen die Daten veröffentlicht wur-den
<307>
日期
F
Datum der Zeitschrift, an dem die Daten veröffentlicht wurden; Angabe nach Möglichkeit entsprechend dem WIPO-Standard ST. 2 (CCYY MM DD)
<308>
Eingangsnummer in der Datenbank
F
Von der Datenbank zugeteilte Eingangsnummer einschließlich Datenbankbezeichnung
<309>
Datenbank- Eingabedatum
F
Datum der Eingabe in die Datenbank; Angabe entsprechend dem WIPO-Standard ST. 2 (CCYY MM DD)
<310>
Dokumenten- nummer
F
Nummer des Dokuments, nur bei Patentdokumenten; die vollständige Nummer hat nacheinander Folgendes zu enthal-ten: den zweibuchstabigen Code entsprechend dem WIPO-Standard ST. 3, die Veröffentlichungsnummer entsprechend dem WIPO-Standard ST. 6 und den Code für die Dokumen-tenart nach dem WIPO-Standard ST. 16
– 13 –
Zulässige numerische Kennzahlen
Numerische
Numerische
Obligatorisch (該)
Bemerkungen
Kennzahl
Kennzahl Beschreibung
oder fakultativ (F)
<311>
Anmeldetag
F
Anmeldetag des Dokuments, nur bei Patentdokumenten;
Angabe entsprechend WIPO-Standart ST. 2 (CCYY MM DD)
<312>
Veröffent-
F
Datum der Veröffentlichung des Dokuments; nur bei Patent-
lichungsdatum
dokumenten; Angabe entsprechend WIPO-Standart ST. 2 (CCYY MM DD)
<313>
Relevante Reste in
F
SEQ ID NO: x von

<400>
Sequenz

SEQ ID NO: x sollte in der der Sequenz vorausgehenden Zeile hinter der numerischen Kennzahl stehen (siehe Beispiel)
48. Symbole für Nucleotide und Aminosäuren und Merkmalstabellen
表 1 Liste der Nucleotide
Symbol
Bedeutung
Ableitung der Bezeichnung


Adenin


Guanin
Ç
Ç
Cytosin


Thymin


Uracil
ř
g oder a
Purin
y
t/u oder c
Pyrimidin

a oder c
Amino
k
g oder t/u
Keto
s
g oder c
starke Bindungen, 3-H-Brücken
w
a oder t/u
schwache (和: weak) Bindungen, 2 H-Brücken
b
g oder c oder t/u
nicht a
ð
a oder g oder t/u
nicht c
ħ
a oder c oder t/u
nicht g

a oder g oder c
nicht t, nicht u
Ñ
a oder g oder c oder t/u, unbekannt oder sonstige
beliebig (和: any)
– 14 –
表 2 Liste der modifizierten Nucleotide
Symbol
Bedeutung
ac4c
4-Acetylcytidin
chm5u
5-(Carboxyhydroxymethyl)uridin
cm
2′-O-Methylcytidin
cmnm5s2u
5-Carboxymethylaminomethyl-2-thiouridin
cmnm5u
5-Carboxymethylaminomethyluridin
ð
Dihydrouridin
fm
2′-O-Methylpseudouridin
gal q
beta,D-Galactosylqueuosin
gm
2′-O-Methylguanosin

Inosin
i6a
N6-Isopentenyladenosin
m1a
1-Methyladenosin
m1f
1-Methylpseudouridin
m1g
1-Methylguanosin
m1i
1-Methylinosin
m22g
2,2-Dimethylguanosin
m2a
2-Methyladenosin
m2g
2-Methylguanosin
m3c
3-Methylcytidin
m5c
5-Methylcytidin
m6a
N6-Methyladenosin
m7g
7-Methylguanosin
mam5u
5-Methylaminomethyluridin
mam5s2u
5-Methoxyaminomethyl-2-thiouridin
man q
beta,D-Mannosylqueuosin
mcm5s2u
5-Methoxycarbonylmethyl-2-thiouridin
mcm5u
5-Methoxycarbonylmethyluridin
mo5u
5-Methoxyuridin
ms2i6a
2-Methylthio-N6-isopentenyladenosin
ms2t6a
N-((9-beta-D-Ribofuranosyl-2-methylthiopurin-6-yl)carbamoyl)threonin
mt6a
N-((9-beta-D-Ribofuranosylpurin-6-yl)N-methylcarbamoyl)threonin
mv
Uridin-5-oxyessigsäuremethylester
o5u
Uridin-5-oxyessigsäure(在)
osyw
Wybutoxosin
p
Pseudouridin
q
Queuosin
s2c
2-Thiocytidin
s2t
5-Methyl-2-thiouridin
s2u
2-Thiouridin
s4u
4-Thiouridin

5-Methyluridin
t6a
N-((9-beta-D-Ribofuranosylpurin-6-yl)carbamoyl)threonin
tm
2′-O-Methyl-5-methyluridin

2′-O-Methyluridin
yw
Wybutosin
x
3-(3-Amino-3-carboxypropyl)uridin,(acp3)和
– 15 –
表 3 Liste der Aminosäuren
Symbol
Bedeutung
Ala
Alanin
Cys
Cystein
Asp
Asparaginsäure
Glu
Glutaminsäure
Phe
Phenylalanin
Gly
Glycin
His
Histidin
Ile
Isoleucin
Lys
Lysin
Leu
Leucin
Met
Methionin
Asn
Asparagin
Pro
Prolin
Gln
Glutamin
Arg
Arginin
Ser
Serin
Thr
Threonin
Val
Valin
Trp
Tryptophan
Tyr
Tyrosin
Asx
Asp oder Asn
Glx
Glu oder Gln
Xaa
Unbekannt oder sonstige
– 16 –
表 4 Liste der modifizierten und seltenen Aminosäuren
Symbol
Bedeutung
Aad
2-Aminoadipinsäure
bAad
3-Aminoadipinsäure
bAla
beta-Alanin, beta-Aminopropionsäure
Abu
2-Aminobuttersäure
4Abu
4-Aminobuttersäure, Piperidinsäure
Acp
6-Aminocapronsäure
Ahe
2-Aminoheptansäure
Aib
2-Aminoisobuttersäure
bAib
3-Aminoisobuttersäure
Apm
2-Aminopimelinsäure
Dbu
2,4-Diaminobuttersäure
Des
Desmosin
Dpm
2,2′-Diaminopimelinsäure
Dpr
2,3-Diaminopropionsäure
EtGly
N-Ethylglycin
EtAsn
N-Ethylasparagin
Hyl
Hydroxylysin
aHyl
allo-Hydroxylysin
3Hyp
3-Hydroxyprolin
4Hyp
4-Hydroxyprolin
Ide
Isodesmosin
alle
allo-Isoleucin
MeGly
N-Methylglycin, Sarkosin
Melle
N-Methylisoleucin
MeLys
6-N-Methyllysin
MeVal
N-Methylvalin
Nva
Norvalin
Nle
Norleucin
Orn
Ornithin
– 17 –
表 5
Liste der Merkmalschlüssel zu Nucleotidsequenzen
Schlüssel
描述
allele
ein verwandtes Individiuum oder ein verwandter Stamm enthält stabile alternative
Formen desselben Gens und unterscheidet sich an dieser (und vielleicht an ande-rer) Stelle von der vorliegenden Sequenz
attenuator
1.
Region einer DNA, in der die Beendigung der Transkription reguliert wird und die Expression einiger bakterieller Operons gesteuert wird
2.
zwischen dem Promotor und dem ersten Strukturgen liegender Sequenzab-schnitt, der eine partielle Beendigung der Transkription bewirkt
C_region
konstante Region der leichten und schweren Immunglobulinketten und der Alpha-,
Beta- und Gamma-Ketten von T-Zell-Rezeptoren; enthält je nach Kette ein oder mehrere Exons
CAAT_signal
CAAT-Box; Teil einer konservierten Sequenz, der etwa 75 Basenpaare stromauf-wärts vom Startpunkt der eukaryontischen Transkriptionseinheiten liegt und an der RNA-Polymerase-Bindung beteiligt sein kann; Konsensussequenz=GG (C oder T) CAATCT
CDS
codierende Sequenz; Sequenz von Nucleotiden, die mit der Sequenz der Amino-säuren in einem Protein übereinstimmt (beinhaltet Stopcodon); Merkmal schließt
eine mögliche Translation der Aminosäure ein
conflikt
unabhängige Bestimmungen “derselben” Sequenz unterscheiden sich an dieser
Stelle oder in dieser Region voneinander
D-loop
D-Schleife; Region innerhalb der mitochondrialen DNA, in der sich ein kürzeres
RNA-Stück mit einem Strang der doppelsträngigen DNA paart und dabei den ur-sprünglichen Schwesterstrang in dieser Region verdrängt; dient auch zur Beschrei-bung der Verdrängung einer Region des einen Stranges eines DNA-Doppelstrangs durch eine einzelsträngige Nucleinsäure bei der durch ein recA-Protein ausgelösten
Reaktion
D-segment
Diversity-Region der schweren Kette von Immunglobulin und der Beta-Kette eines
T-Zell-Rezeptors
enhancer
eine als Cis-Element wirkende Sequenz, die die Aktivität (einiger) eukaryontischer
Promotoren verstärkt und in beliebiger Richtung und Position zum Promotor (strom-aufwärts oder -abwärts) funktioniert
exon
Region des Genoms, die für einen Teil der gespleißten mRNA codiert; kann 5’UTR,
alle CDSs und 3’UTR enthalten
GC_signal
GC-Box; eine konservierte, GC-reiche Region stromaufwärts vom Startpunkt der
eukaryontischen Transkriptionseinheiten, die in mehreren Kopien und in beiden Richtungen vorkommen kann; Konsensussequenz = GGGCGG
gene
biologisch signifikante Region, codierende Nucleinsäure
iDNA
intervenierende DNA; DNA, die durch verschiedene Arten der Rekombination eli-
miniert wird
intron
DNA-Abschnitt, der transkribiert, aber beim Zusammenspleißen der ihn umgeben-
den Sequenzen (Exons) aus dem Transkript wieder herausgeschnitten wird
J_segment
J-Kette (Verbindungskette) zwischen den leichten und den schweren Immunglobu-
linketten und den Alpha-, Beta- und Gamma-Ketten der T-Zell-Rezeptoren
LTR
lange, sich an den beiden Enden einer gegebenen Sequenz direkt wiederholende
Sequenz, wie sie für Retroviren typisch ist
mat_peptide
für ein reifes Peptid oder Protein codierende Sequenz; Sequenz, die für das reife
oder endgültige Peptid- oder Proteinprodukt im Anschluss an eine posttranslationa-le Modifizierung codiert; schließt im Gegensatz zur entsprechenden CDS das Stop-codon nicht ein
– 18 –
表 5
Liste der Merkmalschlüssel zu Nucleotidsequenzen
Schlüssel
描述
misc_binding
Stelle in einer Nucleinsäure, die einen anderen Teil, der nicht durch einen anderen
Bindungsschlüssel (primer_bind oder protein_bind) beschrieben werden kann, kovalent oder nicht kovalent bindet
misc_difference
die Merkmalsequenz unterscheidet sich von der im Eintrag und kann nicht durch einen anderen Unterscheidungsschlüssel (conflict, unsure, old_sequence, mutati-on, variation, allele bzw. modified_base) beschrieben werden
misc_feature
biologisch signifikante Region, die nicht durch einen anderen Merkmalschlüssel beschrieben werden kann; neues oder seltenes Merkmal
misc_recomb
Stelle, an der ein allgemeiner, ortsspezifischer oder replikativer Rekombinations-vorgang stattfindet, bei dem die DNA-Doppelhelix aufgebrochen und wieder zu-sammengefügt wird, und die nicht durch andere Rekombinationsschlüssel (iDNA
oder Virion) oder den betreffenden Herkunftsschlüssel (/insertions_seq, /transposon, /proviral) beschrieben werden kann
misc_RNA
Transkript oder RNA-Produkt, das nicht durch andere RNA-Schlüssel
(prim_transcript, precursor_RNA, mRNA, 5’clip, 3’clip, 5’UTR, 3’UTR, exon, CDS, sig_peptide, transit_peptide, mat_peptide, intron polyA_site, rRNA, tRNA, scRNA oder snRNA) beschrieben werden kann
misc_signal
Region, die ein Signal enthält, das die Genfunktion oder -expression steuert oder ändert, und die nicht durch andere Signalschlüssel (promoter, CAAT_signal,
TATA_signal, -35_signal, -10_signal, GC_signal, RBS, polyA_signal, enhancer, attenuator, terminator oder rep_origin) beschrieben werden kann
misc_structure
Sekundär-, Tertiär- oder sonstige Struktur oder Konformation, die nicht durch ande-
re Strukturschlüssel (stem_loop oder D-loop) beschrieben werden kann
modified_base
das angegebene Nucleotid ist ein modifiziertes Nucleotid und ist durch das ange-
gebene Molekül (ausgedrückt durch die modifizierte Base) zu ersetzen
mRNA
messenger-RNA (Boten-RNA); enthält eine 5′-nichttranslatierte Region (5’UTR),
codierende Sequenzen (CDS, Exon) und eine 3′-nichttranslatierte Region (3’UTR)
mutation
ein verwandter Stamm weist an dieser Stelle eine plötzliche, erhebliche Sequenz-
veränderung auf
N_region
zusätzliche Nucleotide, die zwischen neu geordnete Immunglobulinabschnitte ein-
gefügt werden
old_sequence
本序列是較早的修改版本在這一點
位於代表序列
polyA_signal
識別區域, 這對於與RNA轉錄物的核酸內切酶切割位
其次是多聚腺苷酸化是必要的; Konsensussequenz: AATAAA
polyA_site
網站上的RNA轉錄, 在翻譯後聚腺苷酸
腺嘌呤殘留物插入
precursor_RNA
尚未成熟的RNA種類; 可以在5′-最終被截斷區
(5’Clip), 5′-nichttranslatierte Region (5’UTR), codierende Sequenzen (CDS, Exon), 插入序列 (內含子), 3′-nichttranslatierte Region (3’UTR) 和一個在3′-最終被截斷區 (3’Clip) 包含
prim_transcript
主 (原, 生) 副本; 包括上午05時′-最終被截斷區 (5’Clip), 5′-nichttranslatierte Region (5’UTR), CODIE,仁德序列 (CDS, Exon), 插入序列 (內含子), 3′-不-
translatierte地區 (3’UTR) 和一個在3′-最終被截斷區 (3’Clip)
– 19 –
表 5
Liste der Merkmalschlüssel zu Nucleotidsequenzen
Schlüssel
描述
primer_bind
對於複製起始非共價引物結合位, 成績單-
或逆轉錄; 包含合成的元件中的一個或多個位點, z.B. PCR-Primerelemente
promoter
上的DNA分子區域, 這是參與結合RNA聚合酶的, 從而啟動轉錄
protein_bind
對核酸非共價蛋白 - 結合位點
RBS
核糖體結合位點
repeat_region
含重複單元的基因組區域
repeat_unit
單曲重複 (重複單元)
rep_origin
Replikationsursprung; 核酸的起點重複, 舉兩個相同的副本
rRNA
成熟的核糖體RNA; RNA-DES KOMPLEX核糖核蛋白,Partikels (核糖體), 在蛋白質的氨基酸連接在一起
S_region
重免疫球蛋白鏈的開關區; 參與重鏈的DNA的重排, 不同的免疫球蛋白類的從表達
同一B細胞的結果
衛星
許多串聯級聯 (相同或相關) 重複短的基本重複單元; 其中許多的不同之處
基礎組合物或其他財產從基因組不同,平均,並因此可以從大量的基因組DNA的分離
scRNA
小, cytoplasmische RNA; 是在細胞質中的幾個小胞質RNA分子中的一個,並 (有時) 在真核細胞核
sig_peptide
為一個信號肽編碼序列; Sequenz, 編碼N末端Domae-NE一個分泌蛋白; 這個結構域參與新生多肽附著到膜的作用; 前導序列
小核RNA
小核RNA; 許多小RNA的形式之一, 僅在細胞核中的前-
來; 一些snRNAs在剪接或其他RNA verar-
EES反應的作用
資源
標識所述序列段的生物來源; 在安加-
是這個關鍵是強制性的; 每個條目都必須至少有一個她,未來的關鍵, 其中包括整個序列; 它可以在任何順序中指定一個以上的源鍵
stem_loop
Haarnadelschleife; 雙螺旋區, 由相鄰之間鹼基配對 (倒) 在RNA互補的序列- 或DNA的單鏈
STS
序列標籤位點; 短, 只有發生以單拷貝DNA序列, 映射指定的基因組,並用PCR鑑定點
可; 基因組的區域可以通過確定的STS的Reihenfol鴿被映射
TATA_signal
TATA盒; 戈德堡Hogness盒; 保守AT豐富septamer, 該
位於約 25 鹼基對每個真核生物RNA聚合酶II轉錄單位開始點之前,可以在EN-ZYME的正確起始作用的發揮定位; Konsensussequenz =
TATA (A或T) 一 (A或T)
– 20 –
表 5 Liste der Merkmalschlüssel zu Nucleotidsequenzen
Schlüssel
描述
終結者
DNA序列, 撒謊,在轉錄年底實現一個或相鄰的啟動子區, 該RNA聚合酶終止轉錄; 可以阻遏蛋白的結合是
transit_peptide
過境肽編碼序列; Sequenz, 編碼在細胞核編碼的N-末端結構域細胞器的蛋白; 這個領域是參與蛋白質的翻譯後導入到細胞器
tRNA
到期, 轉運RNA, 小RNA分子 (75 – 85 個鹼基), 介導的核酸序列的平移和灰成氨基酸序列
unsure
der Autor kennt die Sequenz in dieser Region nicht genau
V-region
variable Region der leichten und schweren Immunglobulinketten sowie der Alpha-, Beta- und Gamma-Ketten von T-Zell-Rezeptoren; codiert für das variable Amino-ende; kann aus V-, D-, Ñ- und J-Abschnitten bestehen
V_segment
variabler Abschnitt der leichten und schweren Immunglobulinketten sowie der Al-pha-, Beta- und Gamma-Ketten von T-Zell-Rezeptoren; codiert für den Großteil der variablen Region (V_region) und die letzten Aminosäuren des Leader-Peptids
variation
ein verwandter Stamm enthält stabile Mutationen desselben Gens (z.B. RFLPs, Polymorphismen usw.), die sich an dieser (und möglicherweise auch an anderer) Stelle von der vorliegenden Sequenz unterscheiden
3’clip
3′-äußerste Region eines Precursor-Transkripts, die bei der Prozessierung abge-schnitten wird
3’UTR
Region am 3′-Ende eines reifen Transkripts (nach dem Stopcodon), die nicht in ein Protein translatiert wird
5’clip
5′-äußerste Region eines Precursor-Transkripts, die bei der Prozessierung abge-schnitten wird
5’UTR
Region am 5′-Ende eines reifen Transkripts (開始之前), die nicht in ein Protein translatiert wird
-10_signal
普里布諾盒; 關於保守區 10 鹼基對的細菌轉錄單元的開始點的上游, 在RNA的結合戲劇多聚酶作用; Konsensussequenz = TATAAT
-35_signal
關於保守六聚體 35 鹼基對從細菌轉錄單元的開始點的上游; 共識= TTGACA或TGTTGACA
– 21 –
表 6 相關的蛋白質序列功能鍵一覽
Schlüssel
描述
衝突
在個人文件是不同序列的談話
VARIANT
信息傳達根據作者,有序列變異
VARSPLIC
順序的說明變種, 從選擇性剪接產生的
誘變劑
實驗改變身體
MOD_RES
一個殘基的翻譯後修飾
乙酰化
N末端或其他
酰胺化
通常在成熟的活性的肽的C末端
BLOCKED
unbestimmte Gruppe, die das N- oder C-terminale Ende blockiert
FORMYLATION
des N-terminalen Methionin
GAMMA-CARBOXYGLUTAMIC ACID HYDROXYLATION
von Asparagin; Asparaginsäure, Prolin oder Lysin
METHYLATION
in der Regel von Lysin oder Arginin
PHOSPORYLATION
von Serin, Threonin, Tyrosin, Asparaginsäure oder Histidin
PYRROLIDONE CARBOXYLIC ACID
N-terminales Glutamat, das ein internes cyclisches Lactam gebildet hat
SULFATATION
in der Regel von Tyrosin
LIPID
kovalente Bindung eines Lipidanteils
MYRISTATE
Myristat-Gruppe, die durch eine Amidbindung an den N-terminalen Glycin-Rest der reifen Form eines Proteins oder an einen internen Lysin-Rest gebunden ist
PALMITATE
Palmitat-Gruppe, die durch eine Thioetherbindung an einen Cystein-Rest oder durch eine Esterbindung an einen Serin- oder Threonin-Rest gebunden ist
FARNESYL
Farnesyl-Gruppe, die durch eine Thioetherbindung an einen Cystein-Rest gebunden ist
GERANYL-GERANYL
Geranyl-geranyl-Gruppe, die durch eine Thioetherbindung an einen Cystein-Rest gebun-den ist
GPI-ANCHOR
Glykosyl-phosphatidylinositol-(GPI-)Gruppe, die an die alpha-Carboxylgruppe des C-terminalen Rests der reifen Form eines Proteins gebunden ist
N-ACYL DIGLYCERIDE
N-terminales Cystein der reifen Form eines prokaryontischen Lipoproteins mit einer amid-gebundenen Fettsäure und einer Glyceryl-Gruppe, an die durch Esterbindungen zwei Fettsäuren gebunden sind
DISULFID
Disulfidbindung; 該 “VON”- und den “BIS” -Endpunkt bilden die beiden Reste, die durch eine ketteninterne Disulfidbindung verbunden sind; sind der “VON”- 和 “BIS” -Endpunkt identisch, ist die Disulfidbindung kettenübergreifend, und die Art der Querver-netzung ist im Beschreibungsfeld anzugeben
THIOLEST
Thiolesterbindung; 該 “VON”- und den “BIS” -Endpunkt bilden die beiden Reste, die durch die Thiolesterbindung verbunden sind
THIOETH
Thioetherbindung; 該 “VON”- und den “BIS” -Endpunkt bilden die beiden Reste, die durch die Thioetherbindung verbunden sind
CARBOHYD
Glykosylierungs-Stelle; die Art des Kohlenhydrats (sofern bekannt) ist im Beschreibungs-feld anzugeben
– 22 –
表 6 相關的蛋白質序列功能鍵一覽
METAL
Bindungsstelle für ein Metallion; die Art des Metalls ist im Beschreibungsfeld anzugeben
BINDING
Bindungsstelle für eine beliebige chemische Gruppe (Coenzym, prosthetische Gruppe usw.); die Art der Gruppe ist im Beschreibungsfeld anzugeben
SIGNAL
Bereich einer Signalsequenz (Präpeptid)
TRANSIT
Bereich eines Transit-Peptids (mitochondriales, chloroplastidäres oder für Microbodies)
PROPEP
Bereich eines Propeptids
CHAIN
Bereich einer Polypeptid-Kette im reifen Protein
PEPTIDE
Bereich eines freigesetzten aktiven Peptids
DOMAIN
Bereich einer wichtigen Domäne auf der Sequenz; die Art dieser Domäne ist im Beschrei-bungsfeld anzugeben
CA_BIND
Bereich einer Calcium-bindenden Region
DNA_BIND
Bereich einer DNA-bindenden Region
NP_BIND
Bereich einer Nucleotidphosphat-bindenden Region; die Art des Nucleotidphosphats ist im Beschreibungsfeld anzugeben
TRANSMEM
Bereich einer Transmembran-Region
ZN_FING
Bereich einer Zink-Finger-Region
SIMILAR
Grad der Ähnlichkeit mit einer anderen Proteinsequenz; im Beschreibungsfeld sind ge-naue Angaben über diese Sequenz zu machen
REPEAT
Bereich einer internen Sequenzwiederholung
HELIX
Sekundärstruktur: Helices, 從. 乙. Alpha-Helix, 3(10)-Helix oder Pi-Helix
STRAND
Sekundärstruktur: Beta-Strang, 從. 乙. durch Wasserstoff-Brückenbindungen stabilisierter Beta-Strang, oder Rest in einer isolierten Beta-Brücke
TURN
Sekundärstruktur: Schleife, 從. 乙. durch Wasserstoff-Brückenbindungen stabilisierte Schlei-fe (3-, 4- oder 5-Schleife)
ACT_SITE
Aminosäure(Ñ), die bei der Aktivität eines Enzyms mitwirkt (捲入)
SITE
irgendeine andere wichtige Stelle auf der Sequenz
INIT_MET
die Sequenz beginnt bekanntermaßen mit einem Start-Methionin
NON_TER
der Rest am Sequenzanfang oder -ende ist nicht der Terminalrest; steht er an der Position 1, so bedeutet das, dass diese nicht der N-Terminus des vollständigen Moleküls ist; steht er an letzter Position, so ist diese Position nicht der C-Terminus des vollständigen Mole-küls; für diesen Schlüssel gibt es kein Beschreibungsfeld
NON_CONS
nicht aufeinander folgende Reste; zeigt an, dass zwei Reste in einer Sequenz nicht auf-einander folgen, sondern dass zwischen ihnen einige nichtsequenzierte Reste liegen
UNSURE
Unsicherheiten in der Sequenz; mit diesem Schlüssel werden Regionen einer Sequenz beschrieben, bei der sich der Autor bezüglich der Sequenzzuweisung nicht sicher ist
– 23 –
Beispiel:
<110> Smith, John; Smithgene Inc. <120> Beispiel für ein Sequenzprotokoll <130> 01 – 00001 <140> PCT/EP98 / 00001 <141> 1998-12-31 <150> 美國 08 / 999,999 <151> 1997-10-15 <160> 4 <170> PatentIn Version 2.0 <210> 1 <211> 389 <212> DNA <213> Paramecium sp. <220> <221> CDS <222> (279) . . . (389) <300> <301> Doe, Richard <302> Isolation and Characterization of a Gene Encoding a Protease from Paramecium sp. <303> Journal of Genes <304> 1 <305> 4 <306> 1-7 <307> 1988-06-31 <308> 123456 <309> 1988-06-31 <400> 1 agctgtagtc attcctgtgt cctcttctct ctgggcttct caccctgcta atcagatctc 60 agggagagtg tcttgaccct cctctgcctt tgcagcttca caggcaggca ggcaggcagc 120 tgatgtggca attgctggca gtgccacagg cttttcagcc aggcttaggg tgggttccgc 180 cgcggcgcgg cggcccctct cgcgctcctc tcgcgcctct ctctcgctct cctctcgctc 240 ggacctgatt aggtgagcag gaggaggggg cagttagc atg gtt tca atg ttc agc 296 Met Val Ser Met Phe Ser 1 5 ttg tct ttc aaa tgg cct gga ttt tgt ttg ttt gtt tgt ttg ttc caa 344 Leu Ser Phe Lys Trp Pro Gly Phe Cys Leu Phe Val Cys Leu Phe Gln 10 15 20 tgt ccc aaa gtc ctc ccc tgt cac tca tca ctg cag ccg aat ctt 389 Cys Pro Lys Val Leu Pro Cys His Ser Ser Leu Gln Pro Asn Leu 25 30 35
– 24 –
廠 2 (§你 12)
提交圖紙標準
一. Schriftliche Einreichung
1. Die Zeichnungen sind auf Blättern mit folgenden Mindesträndern auszuführen: Oberer蘭德: 2,5 cm linker Seitenrand: 2,5 cm rechter Seitenrand: 1,5 cm unterer Rand: 1 cm. Die für die Abbildungen benutzte Fläche darf 26,2 cm x 17 cm nicht überschreiten; bei der Zeichnung der Zu-sammenfassung kann sie auch 8,1 cm x 9,4 cm im Hochformat oder 17,4 cm x 4,5 cm im Querformat betra-gen. 2. Die Zeichnungen sind mit ausreichendem Kontrast, in dauerhaften, schwarzen, ausreichend festen und dunk-len, in sich gleichmäßigen und scharf begrenzten Linien und Strichen ohne Farben auszuführen. 3. Zur Darstellung der Erfindung können neben Ansichten und Schnittzeichnungen auch perspektivische Ansich-ten oder Explosionsdarstellungen verwendet werden. Querschnitte sind durch Schraffierungen kenntlich zu machen, die die Erkennbarkeit der Bezugszeichen und Führungslinien nicht beeinträchtigen dürfen. 4. Der Maßstab der Zeichnungen und die Klarheit der zeichnerischen Ausführung müssen gewährleisten, dass nach elektronischer Erfassung (scannen) auch bei Verkleinerungen auf zwei Drittel alle Einzelheiten noch oh-ne Schwierigkeiten erkennbar sind. Wird der Maßstab in Ausnahmefällen auf der Zeichnung angegeben, so ist er zeichnerisch darzustellen. 5. Die Linien der Zeichnungen sollen nicht freihändig, sondern mit Zeichengeräten gezogen werden. Die für die Zeichnungen verwendeten Ziffern und Buchstaben müssen mindestens 0,32 cm hoch sein. Für die Beschrif-tung der Zeichnungen sind lateinische und, soweit üblich, griechische Buchstaben zu verwenden. 6. Ein Zeichnungsblatt kann mehrere Abbildungen enthalten. Die einzelnen Abbildungen sind ohne Platzver-schwendung, aber eindeutig voneinander getrennt und vorzugsweise im Hochformat anzuordnen und mit ara-bischen Ziffern fortlaufend zu nummerieren. Den Stand der Technik betreffende Zeichnungen, die dem Ver-ständnis der Erfindung dienen, sind zulässig; sie müssen jedoch deutlich mit dem Vermerk „Stand der Tech-nik“ gekennzeichnet sein. Bilden Abbildungen auf zwei oder mehr Blättern eine zusammenhängende Figur, so sind die Abbildungen auf den einzelnen Blättern so anzuordnen, dass die vollständige Figur ohne Verdeckung einzelner Teile zusammengesetzt werden kann. Alle Teile einer Figur sind im gleichen Maßstab darzustellen, sofern nicht die Verwendung unterschiedlicher Maßstäbe für die Übersichtlichkeit der Figur unerlässlich ist. 7. Bezugszeichen dürfen in den Zeichnungen nur insoweit verwendet werden, als sie in der Beschreibung und gegebenenfalls in den Patentansprüchen aufgeführt sind und umgekehrt. 這同樣適用於共menfassung且其訂閱. 8. 圖中不得含有文本; 除非絕對不可缺少的,如“水”, “蒸汽”, “打開”, “要”, 以及在電氣原理圖和Blockschaltbil的國家或“關於A-B段”流程圖短關鍵詞, 那是的理解至關重要.
– 25 –
乙. 電子備案
9. 下面的圖像文件格式都與德國專利電子申請的專利- 和商標局允許:
矢量格式
壓縮
顏色深度
描述
TIFF
沒有或LZW或傳真組 4
1 比特/ p或 (單色)
最大尺寸A4與原始分辨率為 300*300 對應於像素計數dpi的 (乙* L) 從 2480*3508 像素
TIFF
沒有或LZW或傳真組 4
8 位/對 (256 灰階)
最大尺寸A4與原始分辨率為 150*150 對應於像素計數dpi的 (乙* L) 1240*1754
JPEG
逐個
24 位/對
最大尺寸A4與原始分辨率為 150*150 dpi Nur Grauschattierungen werden akzeptiert.
PDF
keine
Nur Schwarzweiß zulässig
Folgende Schriften (Fonts) sind erlaubt: – Times (Serifen-Schrift, proportional) – Helvetica (ohne Serifen, proportional) – Courier
– Symbol (Symbole)
Farbige Grafiken sind unzulässig.
Eine Verwendung von bei PDF-Dateien möglichen Nutzungseinschränkungen auf Dateiebene durch kryptographische Mittel (Verschlüsselung, Deaktivie-rung der Druckmöglichkeit) ist nicht zulässig.

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