OGH 17Ob35/09k VOM 09.02.2010 – 大豆異黃酮 (EP 0 656 786 B1)

OGH 17Ob35/09k VOM 09.02.2010 – 大豆異黃酮 (EP 0 656 786 B1)

最高法院尚未證實與紅三葉和大豆對更年期綜合症和前列腺癌的治療中的有效成分及其對藥物的決定缺乏新意, 但可能problematizes產品專利的目的限制: 被恢復的程序將被特別指出, 無論是紅車軸草提取物, 該 8 % 含有異黃酮 (作為被告的產品無可爭議的組成), 預定由被告預期目的後,為三葉草異黃酮植物雌激素提取物經前期綜合徵的治療, 症狀, 與絕經相關的, 使用, 被告是否對專利產品的專利教學的具體方面而言,申請人的內在目的 (不限於使用用於經前期綜合徵和症狀的治療, 與絕經相關的) 在一個幾乎顯著程度上實現.

OGH 17Ob35/09k VOM 09.02.2010 – 大豆異黃酮

最高法院有上訴的法院 … 原告Ñ*****有限公司案例, *****, 通過Gassauer - 福來司拿Rechtsanwälte股份有限公司在維也納代表, 與醫生的協助. 丹尼爾·阿爾熱, Patentanwalt在維也納, 葛根beklagte的Partei一個*****有限公司, *****, 由議員代表. 安德烈亞斯馬訥格, 律師在維也納, 用DI彼得Itze的參與, Patentanwalt在維也納, 不作為 (爭議 250.000 歐元), 消除 (爭議 50.000 歐元), 會計 (爭議 50.000 歐元) 並自判決公告 (爭議 10.000 歐元), 關於被告人針對維也納高等地區法院的判決的特別上訴從上訴法院 24. 九月 2009, 廣州 5 ř35/09t-83, 從調用被告商業法庭維也納的部分判決結果 13. 一月 2009, 廣州 19 CG 178/05f-64, 被證實, 在閉門會議中,

決定

集:

該版本被賦予一個結果.

法院的判決, 其法律效力的說法的klagsabweisenden條款不受影響, 順便說一句被取消,將該案發回一審法院的未決餘額為新的決定下列補充程序.

上訴的成本形成進一步的法律費用.
文本

理由:

申請人為歐洲專利EP持有人 0 656 786 B1 (優先 19. 5. 1993) 以下的規定:

1. 用於給藥的單位劑量形式用於經前期綜合徵的治療藥物的製造中使用的大豆或三葉草異黃酮植物雌激素提取物, 症狀, 與絕經相關的, 或前列腺癌.

2. 如權利要求中使用 1 聲稱, 其中所述藥物還包含至少一種食品級的賦形劑.

3. 如權利要求中使用 1 或 2 聲稱, 其中異黃酮植物雌激素,是從大豆中提取.

4. 如權利要求中使用 3 聲稱, 其中異黃酮植物雌激素,是從Sojahypokotylen提取.

5. 如權利要求中使用 1 或 2 聲稱, 其中異黃酮植物雌激素,是從三葉草提取.

6. 使用如在權利要求中任一項 1 至 4 聲稱, 其中異黃酮植物雌激素提取一個或染料木素組的幾名成員, 含有黃豆苷原或其甙或其代謝產物或它們的衍生物.

7. 如權利要求中使用 1 或 2 聲稱, 其中異黃酮植物雌激素染料木素和/或鷹嘴豆芽素A: 大豆苷元和/或芒柄花素包括:, 在約一比 1:2 至 2:1 可.

8. 使用如在權利要求中任一項 1 至 7 聲稱, 其中,異黃酮植物雌激素在約量 20 二毫克 200 每劑量單位:mg存在, 量,如果合適, 50 二毫克 150 為mg.

9. 使用如根據前述權利要求中任一項, 其中所述藥物的施用每天至少發生在一段至少一個月的.

10. 使用如根據前述權利要求中任一項, 沃貝DAS Extrakt Coumestane, 包括木脂素和黃酮.

11. 使用如根據前述權利要求中任一項, 其中,所述單位劑型為片劑或膠囊,.

之後無可爭議雙方現有技術 (比照帕特S 2) 有植物雌激素三大類. 類型 1 是植物雌激素異黃酮, 異黃酮的主要存在的少量木脂素的一部分, Coumestanen和黃酮的特點 (Ersturteil S 8).

專利 (Ş 21 f) 作為一個例子 1 描述了本發明的實施,所生產的紅三葉草的產品更接近. 收穫是乾燥和提取中的水和有機溶劑的溶劑混合物中的原始植物材料的後, 由此,異黃酮是從材料中提取. 液體的濃度 (通常通過蒸餾) 提取出的天然產物,然後裝入膠囊, 轉片或其他形式的便於集成.

該專利涉及的藥物, 植物雌激素或代謝產物Pyhtoöstrogen (=代謝物代謝過程​​的中間產物) 包含, 經前綜合症的治療, 更年期綜合症或前列腺癌的使用. 在優先的時候,雖然已經有一個在中上的所謂的“西方疾病發展的飲食相對缺乏植物雌激素的可能影響越來越大的興趣”, 尤其是前列腺癌, prämenstruelles綜合症UND Menopausesymptome. 在婦女更年期症狀,設防食品用紅三葉草的有益效果是,除其他外,, 具有植物雌激素的含量高, 確定和效果歸因於Phytoöstrogengehalt膳食補充劑. 由單純的食物攝入量,但恆定的電源沒有被固定, 因為通常消耗豆科植物雌激素與濃度相對較差的來源可以是多種多樣的,在很大程度上. 在該選項的優先日期被稱為, 使用從植物提取的天然產品為濃縮; 進一步稱, 這些天然物質也包含在大豆和苜蓿, 和藥物的劑量單位形式的製劑. 因此,用於製備一個現成的藥物以單位劑型的使用的提取物是顯而易見. 相比之下,使用紅三葉草為經前期綜合徵和更年期症狀,在優先權日起治療效果不明顯: 到現在為止,只為大豆粉, 已經實現但並非為紅三葉草有益的結果, 紅三葉草以前只賣作為涼茶, 在哪裡種子的發芽及幼苗的消費量為更年期症狀的治療建議, 並有三葉草的不利影響 (尤其是在“三葉草疾病的形式”) 已知. 鑑於紅三葉草的負面影響 (作為三葉草疾病在綿羊和當只使用低劑量在乳腺癌的負面影響) 雖然有一個進一步的研究密切. 然而,這不是顯而易見, 即使用藥物, 含紅三葉草Phytoöstrogenextrakt異黃酮, 只有在沒有負面影響所需的積極效果將導致.

被告銷售在藥店以“維他夫人命門膠囊” 指定產品, 即輔食, 他們的收入描述,其中包括減免後月經- 引起或更年期症狀作為它的結果包含,紅三葉異黃酮等中. 它包含 8 % Rotklee-Extrakt = 150 每毫克膠囊和膠囊的形式被排出, 進氣是由膠囊每日推薦在時間非限定期間內. 所含的異黃酮其中有芒柄花苷, Sisstorin, 鷹嘴豆芽素A UND芒柄花素.

徵求申請人, 迫使被告, 不要, 操作上在奧地利 (根據權利要求 1. ihres專利) 三葉草異黃酮植物雌激素提取物用於治療給藥的單位劑量形式用於經前期綜合徵的藥物中的用途, 症狀, 與絕經相關的, 或使用前列腺癌, 特別是,根據權利要求中的使用 6, 7, 8, 9 和 11 DES Klagspatents, 和/或根據這些要求,在每一種情況下立即手工藝品, 製作:“維塔夫人”-膠囊, 銷售,保持, 把市場上, 使用, 進口或放養. 她提出了進一步的處置, 會計- 和公佈判決的慾望. 申請人的專利§所指的方法專利 22 ABS 2 專利法和指藥物, 其中,專利的目的還膳食補充劑是可以理解. 被告違反了Klagspatent, 尤其是它的要求 5 至 9 和 11, 由輔食, 含紅三葉異黃酮, 的名義下“維他夫人” 帶來流量.

反對被告, IHR PRODUKT維塔夫人” 無藥物, 但沒有治療治療效果膳食補充劑, 所以已經是因此沒有專利侵權 (懇求 23. 10. 2006, 帶I /開 33). 被告不使用特殊的提取申請人為他們的產品, 不過相結合的產物. 該Klagspatent不具法律效力: 紅三葉和大豆對更年期綜合徵和前列腺癌的治療效果一直被稱為. 申請人的專利, 一個瑞士索賠索賠, 是由於禁止對§所指治療方法的可專利的規避 2 ABS 2 專利法無效.

第一個實例是與禁令救濟的判決除外的最終決定保留的願望就索賠的爭議部分 7 該Klagspatents和 (依法駁回) 希望相對於使用三葉草異黃酮植物雌激素提取的前列腺癌序列的治療, 作為地方的有關要求處置的成像部分- 和會計要求以及判決慾望的出版物 (有輕微的, 在法律效力成人部分駁回). 索賠涉及一種藥物健康疾病的治療. 在索賠字眼在註冊過程中的變化意味著範圍的限制. 該專利無效的證據是被告沒有成功; 與“治療經前期綜合徵的指示連接使用紅車軸草提取物, 更年期症狀和前列腺癌” 是不是由於藝術的優先級時的狀態已經明顯. 還膳食補充劑可能侵犯專利. “食品添加劑的範圍” 和“藥物” 城堡不是相互; 在歐洲專利法的醫藥產品的定義是與奧藥品法的不一致.

上訴法院維持了原判,並表示, 這一決定對象的值 30.000 歐元爬過,並定期審計是不允許的. 一審法院認為發明的新穎性規定由申請人正確: 鑑於紅三葉草的負面影響,但進一步的研究顯示了, 但它並不明顯那些本領域技術, 即使用藥物, 含有植物雌激素異黃酮提取紅三葉草, 同時避免負面影響所需的有益效果將導致. 被告使用該保護的材料落入涉案專利的範圍內. Auf die in der Berufungsverhandlung mitgeteilte – erst nach Schluss der Verhandlung erster Instanz ergangene – Entscheidung des Europäischen Patentamts vom 8. 7. 2009 könne nicht Bedacht genommen werden. Es könne keine Rede davon sein, dass das allfällige Auftreten von Nebenwirkungen bei Menschen durch den Konsum von Rotklee-Extrakt ausgeschlossen sei. Auch Anspruch 6 des Klagspatents sei verletzt: Dieser fordere nur, dass der Isoflavon-Phytoöstrogen-Extrakt einen oder mehrere Vertreter aus der Gruppe Genistein, Daidzein oder Glykoside oder Metabolite oder Derivate davon umfasse. Aus der HPLC-Analyse der „Vita Lady”-膠囊 (Beilage zum Gutachten des Patentanwalts DI Beer ./G) gehe hervor, dass der im Produkt der Beklagten enthaltene Isoflavon-Phytoöstrogen-Extrakt Vertreter aus der Gruppe Genistein, Daidzein umfasse. Auch Anspruch 8 sei verletzt, weil das Eingriffsprodukt 150 mg Rotklee-Extrakt pro Kapsel enthalte.
Rechtliche Beurteilung

Die Revision ist zulässig, weil sich das Berufungsgericht nicht mit dem Einwand der mangelnden therapeutischen Heilwirkung des Eingriffsprodukts auseinandergesetzt hat; das Rechtsmittel ist auch berechtigt im Sinne seines Aufhebungsantrags.

1. Vorauszuschicken ist, dass das Berufungsgericht den Einwand, das Patent der Klägerin sei mangels Neuheit nichtig, mit zutreffender Begründung verneint hat; darauf ist zu verweisen (§ 510 ABS 3 民事訴訟法).

2.1. Die Beklagte zieht aus dem Umstand, dass die Klägerin im Anmeldeverfahren ihr Schutzbegehren über mehrere Zwischenstufen auf den nunmehr eingetragenen Verwendungsanspruch für Herstellung eines Medikaments eingeschränkt habe, den Schluss, dass sich der Schutz von Anspruch 1 nicht auf Nahrungsergänzungsmittel – wie das Produkt der Beklagten – erstrecken könne; die Klägerin habe nämlich „durch die Einschränkung auf ein Medikament auf die ursprünglich beanspruchten allgemeinen Ergänzungsmittel verzichtet” (Klagebeantwortung S 5 f = AS 59 f). Dieser Argumentation ist nicht beizupflichten.

2.2. 沒有藝術 69 ABS 1 EPÜ wird der Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung durch den Inhalt der Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.

2.3. Daraus folgt, dass es für die Feststellung des Inhalts des Patentanspruchs darauf ankommt, wie der durch Beschreibung und Zeichnungen erläuterte Wortlaut des erteilten Patents auszulegen ist. Ob die Erteilungsakten für einen engeren Umfang sprechen, ist nicht maßgebend. Denn die Erteilungsakten bieten keinesfalls Gewähr, das gesamte Geschehen wiederzugeben, das tatsächlich zu der Erteilung des Patents in der jeweiligen Fassung geführt hat, und die Berücksichtigung ihres Inhalts schaffte in vielen Fällen neue Auslegungsprobleme. Ein Vorschlag, der eine solche Berücksichtigung vorsah, hat demnach auf einer im November 2000 abgehaltenen Diplomatischen Konferenz zur Revision des EPÜ auch keine Mehrheit gefunden (Scharen in Benkard, EP藝術 69 Rz 27 MWN).

3.1. Die Beklagte macht eine Verletzung von Denkgesetzen bei Bejahung der Verletzung von Anspruch 1 des Patents der Klägerin geltend. Es stehe nur fest, dass sich ihr Produkt aus Rotklee-Extrakt zusammensetze; ein solcher enthalte jedoch „natürliche Isoflavone in geringer Menge” und werde erst infolge „Anreicherung” 對異黃酮植物雌激素 - 大豆異黃酮提取物的, 像他這樣的索賠 1 射手座. 關於案情,被告如此反复其已經在一審聲稱和保持在呼籲反對缺乏專利程序, 它是基於, 他們的產品是不是藥, 但沒有治療的癒合效果的膳食補充劑是, 尤其是當他們使用他們的產品並非申請人的特殊提取物, 但所用的組合產物. 被告的其他異議, 被告的產品對應於“不作為說明,根據動作”, 但分析LT斧 ./28 和 ./29, 有申請人回复, 自提補充劑明顯, 該產品三葉異黃​​酮提取物,故​​此侵犯專利權含有植物雌激素 - (AS 438/Band I). Diese Replik greift jedoch zu kurz, weil sie allein auf Inhaltsstoffe abstellt, die vom Patent umfasste Zweckbestimmung hingegen unberücksichtigt lässt.

3.2. Geschützt nach Anspruch 1 des Patents ist die Verwendung eines Isoflavon-Phytoöstrogen-Extrakts ua von Klee für die Herstellung eines Medikaments zur Verabreichung in Dosierungseinheitsform für die Behandlung des prämenstruellen Syndroms, 症狀, 與絕經相關的, 或前列腺癌.

3.3. Nach dieser Fassung des Patentanspruchs handelt es sich um einen zweckbestimmten Stoffschutz zur Anwendung in einem (這裡:) therapeutischen Verfahren (藝術 54 ABS 5 EPÜ iVm Art 52 ABS 4 EPU). Ein solcher zweckgebundener Stoffschutz steht – ausnahmsweise (藝術 52 ABS 4 EPU) – für Stoffe und Stoffgemische (insbesondere Arzneimittel) zur Verfügung, die bereits zum Stand der Technik gehören, deren Verwendung für (ua) therapeutische Verfahren aber neu ist (Spangenberg in Singer/Stauder, Europäisches Patentübereinkommen4 Art 54 Rz 87). Neuheitsbegründend ist die Wirkung (medizinische Zweckangabe); Zusammensetzung, Struktur oder Zubereitungsform sind bei der Neuheitsprüfung ohne Bedeutung (Melullis in Benkard, EP藝術 54 Rz 226 MWN; Reich, Materielles Europäisches Patentrecht Rz 583).

3.4. Der Begriff der therapeutischen Behandlung im Sinne des Art 52 ABS 4 EPÜ erfasst in seinem Kern die Wiederherstellung der Gesundheit durch Heilung von Krankheiten sowie die Linderung von Leiden, aber auch Verfahren zur Erhaltung der Gesundheit durch prophylaktische Behandlungen. Der therapeutische Charakter einer Behandlung setzt voraus, dass dadurch ein pathologischer Zustand bzw eine Störung mit Krankheitswert in einen Normalzustand zurückgeführt oder einem pathologischen Zustand vorgebeugt werden soll. Der Begriff der Therapie ist nicht eng auszulegen: Auch die Linderung von Schmerzen oder Beschwerden und die Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit, selbst wenn ihre Verminderung nicht durch Krankheit verursacht ist, muss als therapeutische Behandlung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden. Auch wenn die Befindlichkeitsstörungen natürliche Ursachen haben (zB Menstruation, Schwangerschaft, Alter), so decken sie sich doch mit Krankheits- und Verletzungssymptomen und sind oft kaum davon zu unterscheiden. Es ist nur schwer möglich und nicht angebracht, zwischen Therapien gegenüber Ursachen und gegenüber Symptomen zu unterscheiden. Unterhalb der Grenze zur medizinischen Prophylaxe liegen Verfahren, die nur der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens dienen, wie zB die Verwendung gesunder Lebensmittel (Reformkost) oder die ärztlich nicht konkret indizierte Verabreichung von Vitaminen (Nack/Moufang in Beier/Haertel/Schricker/Straus, Europäisches Patentübereinkommen, Münchner Gemeinschaftskommentar, 藝術 52 Rz 371 FF; Singer/Stauder in Singer/Stauder, Europäisches Patentübereinkommen4 Art 52 Rz 55 jeweils mN zur Rsp des Europäischen Patentamtes).

3.5.1. In Fällen eines zweckbestimmten Stoffschutzes unter Angabe des Verwendungszwecks im Patentanspruch (藝術 54 ABS 5 EPÜ iVm Art 52 ABS 4 EPU) umfasst der Patentschutz nur solche Erzeugnisse und Produkte, die sich für den angegebenen Zweck eignen (Spangenberg aaO Rz 86). Das finale Element des Verwendungszwecks begrenzt den Schutzbereich des Patents. Dem Inhaber sind (只) jene Handlungen vorbehalten, die sich auf Herstellung und Verwendung von Stoffen gleicher Beschaffenheit und Zweckbestimmung als Arzneimittel im Bereich der beanspruchten Indikation beziehen (Melullis aaO 238; vgl BGH GRUR 1987, 794 – Antivirusmittel). Ob ein Dritter von der Lehre eines solchen Patents Gebrauch macht, hängt in erster Linie davon ab, ob der gleiche Stoff zu dem gleichen Zweck benutzt wird (Melullis aaO Rz 238).

3.5.2. Für die Beantwortung der Frage, ob der im Patent genannte oder ein anderer Zweck verfolgt und erreicht wird, ist ein praktisch vernünftiger Maßstab anzulegen, der für sophistische Betrachtungsweisen keinen Raum lässt. Dass sich ein Mittel – 還 – für den im Klagepatent genannten Zweck eignet, besagt noch nicht, dass es auf eine solche Verwendung (in Dosierung, Formulierung, Konfektionierung und Verpackung) auch ausgerichtet ist. Zur Benutzung der in dem „zweckgebundenen Anspruch” unter Schutz gestellten Lehre muss vielmehr hinzukommen, dass der der Erfindung innewohnende Zweck im Sinne der konkreten Zielrichtung der patentierten Lehre in einem praktisch erheblichen Umfang erreicht (verwirklicht) 將 (BGH GRUR 1987, 794 – Antivirusmittel).

3.6. Ob im Anlassfall diese Voraussetzungen eines Patentrechtseingriffs (Benutzung des gleichen Stoffs, der den gleichen Zweck in erheblichem Umfang erreicht) auf das angegriffene Produkt der Beklagten „Vita Lady Vitalkapseln” zutreffen, kann auf der Basis der bisherigen Feststellungen noch nicht abschließend beantwortet werden. Die angefochtene Entscheidung ist daher aufzuheben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung im aufgezeigten Sinn an das Erstgericht zurückzuverweisen.

4.1. 被恢復的程序將被特別指出, 無論是紅車軸草提取物, 該 8 % 含有異黃酮 (作為被告的產品無可爭議的組成), 預定由被告預期目的後,為三葉草異黃酮植物雌激素提取物經前期綜合徵的治療, 症狀, 與絕經相關的, 使用, 被告是否對專利產品的專利教學的具體方面而言,申請人的內在目的 (不限於使用用於經前期綜合徵和症狀的治療, 與絕經相關的) 在一個幾乎顯著程度上實現.

4.2. Bei den genannten Beweisthemen handelt es sich um für den behaupteten Patentrechtseingriff tatbestandsrelevante Tatsachen, für die nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger beweispflichtig ist. Unter bestimmten – nachfolgend näher darzustellenden – Voraussetzungen kommt aber auch die Gewinnung dieser tatbestandsrelevanten Tatsachen durch Verwendung von Erfahrungsschlüssen im Sinne eines Anscheinsbeweises in Frage.

4.3. Den Anscheinsbeweis haben Rechtsprechung und Lehre zu dem Zweck entwickelt, die Rechtsdurchsetzung nicht an Beweisschwierigkeiten scheitern zu lassen (RIS-Justiz RS0040281 [T4]). Der Anscheinsbeweis beruht auf typischen Geschehnisabläufen, deren Verwirklichung wahrscheinlich ist. Er dient demjenigen als Beweiserleichterung, der anspruchsbegründende Tatsachen darzutun hat, ermöglicht eine Verschiebung von Beweisthema und Beweislast und kann vom Gegner durch den Beweis eines ernsthaft in Betracht zu ziehenden atypischen Geschehnisablaufs entkräftet werden (RIS-Justiz RS0040266 [T8]). Der Anscheinsbeweis wird in Fällen als sachgerecht empfunden, in denen konkrete Beweise vom Beweispflichtigen billigerweise nicht erwartet werden können (2 Ob 167/07h mwN = RIS-Justiz RS0123919). In der Regel ist dies der Fall, wenn es sich um Umstände handelt, die allein in der Sphäre des Gegners liegen und daher nur ihm bekannt und auch nur durch ihn beweisbar sind (RIS-Justiz RS0040266 [T12]; RS0040281 [T6]).

4.4. Im vorliegenden Verfahren fehlen Feststellungen dazu, auf welche Weise die Beklagte die Wirksamkeit und Indikation ihres Eingriffsprodukts in der Werbung gegenüber Verbrauchern und/oder Ärzten oder Apotheken dargestellt hat. Im Fall der Übereinstimmung der werbemäßigen Darstellung des Eingriffsprodukts mit den patentmäßig geschützten Zwecken – wofür die Klägerin beweispflichtig wäre – lässt dieser Umstand im Sinne eines Anscheinsbeweises nach der Lebenserfahrung darauf schließen, dass das Eingriffsprodukt eine patentgemäße Zweckrichtung aufweist und die Wirkung des Patents auch in einem praktisch erheblichen Umfang erzielt. Freilich stünde in diesem Fall der Beklagten die Entkräftung des Anscheinsbeweises offen, etwa durch den Nachweis der ernsthaften Möglichkeit, dass ihr Produkt wirkungslos ist. 在這種情況下,申請人將不得不提供涉嫌專利法干預的確鑿證據.

4.5. 成功的證明項下的持續過程中的點 4.1. 提交主題, 將是進一步確定, 無論是在被告和/或鷹嘴豆芽素A的產物異黃酮植物雌激素染料木素: 大豆苷元和/或芒柄花素包括:, 在約一比 1:2 至 2:1 可 (以此為前提,如權利要求的侵權 6) 和異黃酮植物雌激素是否在被告的產品中大約金額 20 二毫克 200 每劑量單位:mg存在, 量,如果合適, 50 二毫克 150 為mg (以此為前提,如權利要求的侵權 8).

5. 標題基於§成本 52 ABS 1 民事訴訟法典的第二句.

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