Geschäftsverteilung des Bundespatentgerichts 2010

Geschäftsverteilung des Bundespatentgerichts 2010

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g
des Bundespatentgerichts für das Geschäftsjahr 2010
(1. Januar bis 31. Dezember 2010)
Stand: 1. Oktober 2010
A.
Es sind gebildet:
5 Nichtigkeitssenate
1 Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat
13 Technische Beschwerdesenate
8 Marken-Beschwerdesenate
1 Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat
1 Beschwerdesenat für Sortenschutzsachen
B.
Der Präsident des Bundespatentgerichts Raimund LUTZ übernimmt den Vorsitz im 1. Senat
(Nichtigkeitssenat).
C.
Den Vorsitz in den übrigen Senaten verteilt das Präsidium des Bundespatentgerichts wie folgt:
2. Senat (Nichtigkeitssenat) Vorsitzende Richterin
Vivian SREDL
3. Senat (Nichtigkeitssenat) Vorsitzender Richter
Dr. Georg FUCHS-WISSEMANN
4. Senat (Nichtigkeitssenat) Vorsitzender Richter
Joachim RAUCH
5. Senat (Nichtigkeitssenat) N.N.
6. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dr.-Ing. Norbert LISCHKE
2
7. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Ing. Univ. Walter HÖPPLER
8. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. phil. nat. Stefan
ZEHENDNER
9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Ing. Viktor PONTZEN
10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und
Nichtigkeitssenat)
Vorsitzender Richter
Klaus SCHÜLKE
11. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. Winfried MAIER
12. Senat (Technischer -Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dr.-Ing. Rainer IPFELKOFER
14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Chem. Dr. Karl Heinz SCHRÖDER
15. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Chem. Dr. Friedrich FEUERLEIN
17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. Hans Erhard FRITSCH
19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Ing. Werner BERTL
20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. Norbert MAYER
21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. Volker WINTERFELDT
23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) Vizepräsident
Dipl.-Phys. Dr. Klaus STRÖßNER
24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Prof. Dr. Franz HACKER
25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Helmut KNOLL
26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dr. Georg FUCHS-WISSEMANN
27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Dr. Friedrich ALBRECHT
3
28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) N.N.
29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) Vorsitzende Richterin
Marianne GRABRUCKER
30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Helmut KNOLL
33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Achim BENDER
35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) Vorsitzender Richter
Edwin MÜLLNER
36. Senat (Beschwerdesenat für Sortenschutzsachen) Vorsitzender Richter
Edwin MÜLLNER
D.
Das Präsidium verteilt die Geschäfte unter die Senate, bestimmt – über die unter Abschnitt C
getroffene Regelung hinaus – deren Besetzung und regelt die Vertretung wie folgt:
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1. Senat (Nichtigkeitssenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder wegen Erteilung oder
Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil
festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz einschließlich der Verfahren gemäß
§ 20 GebrMG sowie Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gemäß § 85 Abs. 1
PatG und Vermittlung der Beweiserhebung gemäß § 115 Abs. 2 PatG für die
technischen Fachgebiete, die dem 12. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
zugewiesen sind;
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 – 12 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Präsident des Bundespatentgerichts
Raimund LUTZ
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Walter SCHRAMM
Weiteres rechtskundiges Mitglied: Richter Walter SCHRAMM (1/2 Pensum
wegen Tätigkeit in der Verwaltung)
Technische Mitglieder: die jeweiligen weiteren technischen
Mitglieder des Technischen Beschwerdesenats,
zu dessen Geschäftsbereich das
technische Fachgebiet (IPC-Klasse) gehört,
dem der Gegenstand des Streitpatents
zuzuordnen ist;
Regelmäßige Vertreter:
a) des weiteren rechtskundigen Mitglieds: Richter Rainer ENGELS
(bei Verhinderung des Vorsitzenden),
Richterin Dorothea PRIETZEL-FUNK
(bei Verhinderung des weiteren rechtskundigen
Mitglieds)
– die Genannten vertreten sich gegenseitig –
Richter Thomas BAUMGÄRTNER,
Richter Walter GUTH
(in der angegebenen Reihenfolge);
b) der technischen Mitglieder: die Vertreter der weiteren technischen
Mitglieder des betroffenen Technischen
Beschwerdesenats.
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2. Senat (Nichtigkeitssenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder wegen Erteilung oder
Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil
festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz einschließlich der Verfahren gemäß
§ 20 GebrMG sowie Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gemäß § 85 Abs. 1
PatG und Vermittlung der Beweiserhebung gemäß § 115 Abs. 2 PatG für die
technischen Fachgebiete, die dem 11., 17. und 23. Senat (Technische Beschwerdesenate)
zugewiesen sind;
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 – 12 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzende: Vorsitzende Richterin
Vivian SREDL
Regelmäßige Vertreterin
der Vorsitzenden:
Richterin Elisabeth KLANTE
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richterin Elisabeth KLANTE (2/3 Pensum
wegen Tätigkeit in der Verwaltung)
Richterin Susanne WERNER (1/3 Pensum)
Technische Mitglieder: die jeweiligen weiteren technischen
Mitglieder des Technischen Beschwerdesenats,
zu dessen Geschäftsbereich das
technische Fachgebiet (IPC-Klasse) gehört,
dem der Gegenstand des Streitpatents
zuzuordnen ist;
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren rechtskundigen Mitglieder: Richter Walter GUTH
(bei Verhinderung der Vorsitzenden und
gleichzeitiger Verhinderung zumindest eines
der beiden weiteren rechtskundigen
Mitglieder),
Richterin Dr. Regina HOCK
(bei Verhinderung der weiteren rechtskundigen
Mitglieder)
– die Genannten vertreten sich gegenseitig –
Richterin Karin FRIEHE,
Richterin Ilse PÜSCHEL
(in der angegebenen Reihenfolge);
b) der technischen Mitglieder: die Vertreter der weiteren technischen
Mitglieder des betroffenen Technischen
Beschwerdesenats.
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3. Senat (Nichtigkeitssenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats
oder wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der
Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz
einschließlich der Verfahren gemäß § 20 GebrMG sowie Anträge auf Erlass
einstweiliger Verfügungen gemäß § 85 Abs. 1 PatG und Vermittlung der
Beweiserhebung gemäß § 115 Abs. 2 PatG für die technischen Fachgebiete, die dem
14. und 15. Senat (Technische Beschwerdesenate) zugewiesen sind;
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 – 12 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dr. Georg FUCHS-WISSEMANN
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Rainer ENGELS
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Rainer ENGELS (1/2 Pensum wegen
Tätigkeit in der Verwaltung)
Richterin Dorothea PRIETZEL-FUNK (3/4
Pensum wegen Tätigkeit in der Verwaltung)
Technische Mitglieder: die jeweiligen weiteren technischen
Mitglieder des Technischen Beschwerdesenats,
zu dessen Geschäftsbereich das
technische Fachgebiet (IPC-Klasse) gehört,
dem der Gegenstand des Streitpatents
zuzuordnen ist;
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren rechtskundigen Mitglieder: Richterin Petra MARTENS
(bei Verhinderung des Vorsitzenden und
gleichzeitiger Verhinderung zumindest eines
der beiden weiteren rechtskundigen
Mitglieder),
Richter Thomas VOIT
(bei Verhinderung der weiteren rechtskundigen
Mitglieder)
– die Genannten vertreten sich gegenseitig –
Richter Raimund HARRER,
Richterin Beate BAYER
(in der angegebenen Reihenfolge);
b) der technischen Mitglieder: die Vertreter der weiteren technischen
Mitglieder des betroffenen Technischen
Beschwerdesenats.
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4. Senat (Nichtigkeitssenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder wegen Erteilung oder
Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil
festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz einschließlich der Verfahren gemäß
§ 20 GebrMG sowie Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gemäß § 85 Abs. 1
PatG und Vermittlung der Beweiserhebung gemäß § 115 Abs. 2 PatG für die
technischen Fachgebiete, die dem 8., 19. und 21. Senat (Technische
Beschwerdesenate) zugewiesen sind;
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 – 12 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Joachim RAUCH
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Thomas VOIT
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richterin Karin FRIEHE (1/2 Pensum wegen
Tätigkeit in der Verwaltung)
Richter Thomas VOIT (1/2 Pensum wegen
Tätigkeit in der Verwaltung)
Technische Mitglieder: die jeweiligen weiteren technischen
Mitglieder des Technischen Beschwerdesenats,
zu dessen Geschäftsbereich das
technische Fachgebiet (IPC-Klasse) gehört,
dem der Gegenstand des Streitpatents
zuzuordnen ist;
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren rechtskundigen Mitglieder: Richter Werner MERZBACH
(bei Verhinderung des Vorsitzenden und
gleichzeitiger Verhinderung zumindest eines
der beiden weiteren rechtskundigen
Mitglieder),
Richterin Eva Maria SCHWARZ-ANGELE
(bei Verhinderung der weiteren rechtskundigen
Mitglieder)
– die Genannten vertreten sich gegenseitig –
Richterin Dr. Regina HOCK,
Richterin Elisabeth KLANTE
(in der angegebenen Reihenfolge);
b) der technischen Mitglieder: die Vertreter der weiteren technischen
Mitglieder des betroffenen Technischen
Beschwerdesenats.
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5. Senat (Nichtigkeitssenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder wegen Erteilung oder
Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil
festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz einschließlich der Verfahren gemäß
§ 20 GebrMG sowie Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gemäß § 85 Abs. 1
PatG und Vermittlung der Beweiserhebung gemäß § 115 Abs. 2 PatG für die
technischen Fachgebiete, die dem 9. und 20. Senat (Technische Beschwerdesenate)
zugewiesen sind;
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 – 12 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzende: N.N.
Regelmäßiger Vertreter
der Vorsitzenden:
Richter Wolfgang GUTERMUTH
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Wolfgang GUTERMUTH
Richterin Dr. Ariane MITTENBERGERHUBER
(1/2 Pensum)
Richter Jürgen SCHELL (1/2 Pensum)
Technische Mitglieder: die jeweiligen weiteren technischen
Mitglieder des Technischen Beschwerdesenats,
zu dessen Geschäftsbereich das
technische Fachgebiet (IPC-Klasse) gehört,
dem der Gegenstand des Streitpatents
zuzuordnen ist;
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren rechtskundigen Mitglieder: Richterin Susanne WERNER
(bei Verhinderung der Vorsitzenden und
gleichzeitiger Verhinderung von mindestens
zwei der weiteren rechtskundigen
Mitglieder),
Richterin Ilse PÜSCHEL
(bei Verhinderung der weiteren rechtskundigen
Mitglieder)
– die Genannten vertreten sich gegenseitig –
Richter Jürgen SCHELL,
Richterin Petra MARTENS
(in der angegebenen Reihenfolge);
b) der technischen Mitglieder: die Vertreter der weiteren technischen
Mitglieder des betroffenen Technischen
Beschwerdesenats.
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6. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG einschließlich
der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2006
geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die technischen Fachgebiete (IPC-Klassen)
Pressen B 30
Wellen, Lager; Kupplungen; Bremsen;
Federn, Stoßdämpfer
F 16 C,
D, F
Straßen-, Eisenbahn-, Brückenbau E 01
Wasserbau; Grundbau; Bodenbewegung E 02
Wasserversorgung; Kanalisation E 03
Allgemeine Baukonstruktionen, Wände, Dächer, Decken,
Isolierung, Bauelemente, Baumaterial
E 04 B, C
Dacheindeckungen, Oberlichte, Dachentwässerung,
Werkzeuge
E 04 D
Ausbau von Bauwerken, z. B. Treppen, Fußböden E 04 F
Baugerüste, Schalungen, Baugeräte, Verarbeiten,
Abbrechen
E 04 G
Gebäude oder ähnliche Bauwerke für besondere Zwecke E 04 H
Schlösser; Riegel; Scharniere E 05 B, C, D
Bewegungsvorrichtungen für Flügel E 05 F
Geldschränke E 05 G
Türen, Fenster, Fensterläden oder Rollläden allgemein;
Leitern
E 06
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser Sektion
vorgesehen
E 99
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
10
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dr.-Ing. Norbert LISCHKE
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Ing. Klaus- Ludger
SCHNEIDER
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Ing. Klaus-Ludger SCHNEIDER
Richter Dipl.-Ing. Romuald HILDEBRANDT
Richter Dipl.-Ing. Hermann KÜEST
Rechtskundiges Mitglied: Richter Walter GUTH
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
8. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: N.N.,
die rechtskundigen Mitglieder des 17. und
19. Senats,
Richter Rüdiger KÄTKER
(in der angegebenen Reihenfolge).
11
7. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom 1. Januar 2002
bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die technischen Fachgebiete
(IPC-Klassen)
Erzeugen oder Übertragen mechanischer Schwingungen
allgemein
B 06
Mechanische Metallbearbeitung ohne wesentliches Zerspanen
des Werkstoffs: Stanzen, Ziehen und Pressen von Metall, Kaltund
Warmumformung
B 21
Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren
Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen
allgemein
B 60 Q
Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit
nicht anderweitig vorgesehen
B 60 R
Luftkissenfahrzeuge B 60 V
Schiffe, sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung B 63
Mikrostrukturtechnik B 81
Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen allgemein;
Kraftanlagen allgemein; Dampfkraftmaschinen
F 01
Brennkraftmaschinen; mit Heißgas oder Abgasen betriebene
Kraftmaschinenanlagen
F 02
Druckmittelbetriebene Systeme allgemein; druckmittelbetriebene
Stellorgane
F 15 B
Strömungsmittelbetriebene Schaltungselemente;
Strömungsdynamik
F 15 C, D
Maschinenelemente und -einheiten F 16 B,
G, M-T
Kolben, Zylinder, Dichtungen, Ventile F 16 J, K
Speichern oder Verteilen von Gasen und Flüssigkeiten F 17
Dampferzeugung F 22
12
Erzeugen von Verbrennungsprodukten hohen Drucks oder hoher
Geschwindigkeit
F 23 R
Hausöfen und Herde F 24 B, C
Kälteerzeugung und Kühlung; Herstellen und Lagern von Eis;
Verflüssigen und Verfestigen von Gasen
F 25
Wärmetausch allgemein F 28
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser Sektion
vorgesehen
F 99
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Ing. Univ. Walter HÖPPLER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Ing. Klaus-Peter HILBER
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Ing. Klaus-Peter HILBER
Richter Dipl.-Ing. Reiner SCHLENK
Rechtskundiges Mitglied: Richter Hans-Detlef SCHWARZ
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
11. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: Richterin Karin FRIEHE,
die rechtskundigen Mitglieder des
21., 17. und 14. Senats
(in der angegebenen Reihenfolge)
13
8. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom 1. Januar 2002
bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die technischen
Fachgebiete (IPC-Klassen)
Bodenbearbeitung in Land- und Forstwirtschaft A 01 B
Ernten; Mähen A 01 D
Dreschen; Ballenbildung aus Stroh, Heu oder dgl. A 01 F
Herstellen von Molkereierzeugnissen A 01 J
Tierhaltung; Tierzucht; Fischfang A 01 K ausgen.
A 01 K 67/00 -67/04
Hufbeschlag A 01 L
Tierfang, Tierfallen oder Abschreckvorrichtungen A 01 M
Borstenwaren A 46
Möbel A 47 B – F
Haushalt- oder Tafelausstattung A 47 G
Ausstattungen für Fenster oder Türen A 47 H
Küchenausstattung; Kaffeemühlen, Gewürzmühlen;
Getränkebereitungsmaschinen- oder Geräte
A 47 J
Sanitäre Ausstattung, soweit nicht anderweitig
vorgesehen; Toilettenzubehör
A 47 K
Waschen oder Reinigen im Haushalt; Staubsauger
allgemein
A 47 L
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser
Sektion vorgesehen
A 99
Trennen, u.a. durch Verdampfen, Destillation, Filtern
und Abscheiden
B 01 D
Aufbereitung von Getreide zum Mahlen B 02 B
Brechen, Pulverisieren oder Zerkleinern B 02 C
Sprüh- und Zerstäubungsvorrichtungen B 05 B, C
Trennen fester Stoffe durch Sieben B 07 B
Sortieren B 07 C
Reinigen, Verhüten des Verschmutzens allgemein;
chemische Reinigung
B 08 B
Werkzeugmaschinen zur Metallbearbeitung durch
Drehen, Bohren; Werkzeuge hierfür
B 23 B
Metallbearbeitung durch Hobeln, Stoßen, Scheren,
Räumen, Sägen, Feilen, Schaben oder dgl.;
Werkzeuge hierfür
B 23 D
14
Herstellen von Zahnrädern oder Zahnstangen B 23 F
Gewindeschneiden; damit verbundenes Bearbeiten von
Schrauben oder Muttern
B 23 G
Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör für
Werkzeugmaschinen, z.B. Anordnungen zum Kopieren
oder Steuern
B 23 Q
Verarbeiten von Kunststoffen; Verarbeiten von Massen
in plastischem Zustand allgemein; Vorbereitung oder
Vorbehandlung hierzu
B 29 B
Formen oder Verbinden von Kunststoffen; Formen von
Stoffen in plastischem Zustand allgemein; Nachbehandlung
geformter Erzeugnisse, z.B. Reparieren
B 29 C
Herstellen besonderer Gegenstände aus Kunststoff
oder aus Stoffen in plastischem Zustand
B 29 D
Index-Schema für Formmassen oder Materialien für
Verstärkungen, Füllstoffe oder vorgeformte Teile in
Verbindung mit den Unterklassen B 29 B, C oder D
B 29 K
Index-Schema für besondere Gegenstände in
Verbindung mit Unterklasse B 29 C
B 29 L
Getriebe mit Zahnrädern, Ketten oder Riemen,
Reibmitteln, Hebeln oder Nocken; Schrittschaltgetriebe;
Druck- und Strömungsmittelgetriebe; Einzelheiten;
Steuerung, Regelung oder Betätigung
F 16 H
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. phil. nat. Stefan ZEHENDNER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dr. agr. Sigmund HUBER
Weitere technische Mitglieder: Richter Dr. agr. Sigmund HUBER
Richter Dipl.-Ing. Horst RIPPEL
Richterin Dr.-Ing. Ingeborg PRASCH
Richter Dr.-Ing. Klaus DORFSCHMIDT
Rechtskundiges Mitglied: Richter Hans-Detlef SCHWARZ
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
9. Senats in der umgekehrten Reihenfolge ihres
Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: Richter Klaus Dieter REKER,
Richter Ulrich KRUPPA,
die rechtskundigen Mitglieder des 19. und
15. Senats (in der angegebenen Reihenfolge).
15
9. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom
1. Januar 2002 bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die
technischen Fachgebiete (IPC-Klassen)
Handschneidwerkzeuge; Schneiden, Trennen B 26
Druckmaschinen oder -pressen; Vorrichtungen zum
Drucken und Zusatzvorrichtungen; Schreibmaschinen;
Drucker; Stempel; Vervielfältigungsgeräte;
Adressiermaschinen
B 41 F-L
Fahrzeuge; Fahrzeugteile; Fahrzeugaufbauten;
Fahrzeugausrüstungen
B 60 B, D-K, N
P, S, T
Eisenbahnanlagen; Eisenbahnfahrzeuge B 61 B-K
Gleislose Landfahrzeuge; motorlose Fahrzeuge;
Motorfahrzeuge; Anhänger; Fahrräder
B 62
Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt B 64
Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für
Flüssigkeiten; Wind-, Feder-, Gewichts- oder sonstige
Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie
F 03 B-G
Verdrängerkraft- und Arbeitsmaschinen für
Flüssigkeiten; Arbeitsmaschinen (insbesondere
Pumpen) für Flüssigkeiten oder Gase, Dämpfe
F 04
Rohre; Verbindungen, Formteile und Unterstützungen
für Rohe; Mittel zur Wärmeisolierung allgemein
F 16 L
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
16
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Ing. Viktor PONTZEN
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Ing. Alois BÜLSKÄMPER
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Ing. Hans-Werner BORK
Richter Dipl.-Ing. Alois BÜLSKÄMPER
Richter Dipl.-Ing. Ulrich REINHARDT
Richter Dr.-Ing. Siegfried HÖCHST
Rechtskundiges Mitglied: Richter Andreas PAETZOLD
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
6. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: Richter Wolfgang GUTERMUTH,
die rechtskundigen Mitglieder des 11., 19.
und 6. Senats
(in der angegebenen Reihenfolge).
17
10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Abteilungen des Patentamts,
soweit nicht andere Beschwerdesenate nach dieser Geschäftsverteilung zuständig
sind;
b) Beschwerden gegen Beschlüsse des Patentamts in Geschmacksmustersachen;
c) Beschlüsse über Ersuchen des Patentamts gemäß § 128 Abs. 2 und 3 PatG;
d) Beschlüsse über Ablehnung von Richtern gemäß § 86 Abs. 3 Satz 2 PatG;
e) Entscheidungen über Anfechtungen der Wahl der Mitglieder des Präsidiums
gemäß § 68 Nr. 2 PatG;
f) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
sowie den Technischen Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts zugewiesenen
Sachen;
g) Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder wegen Erteilung oder
Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil
festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz einschließlich der Verfahren gemäß
§ 20 GebrMG sowie Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gemäß § 85 Abs. 1
PatG und Vermittlung der Beweiserhebung gemäß § 115 Abs. 2 PatG für die
technischen Fachgebiete, die dem 6. (abweichend von den allgemeinen Bestimmungen
der Geschäftsverteilung unter Abschnitt E. V. Nr. 1 Satz 1 gehen vom 5. Senat auch die
Verfahren zum 1. Januar 2010 über, in denen bereits eine mündliche Verhandlung für
die Zeit nach dem 31. März 2010 anberaumt worden ist) und 7. Senat (Technische
Beschwerdesenate) zugewiesen sind;
h) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 – 12 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen, nach
Nr. 12 auch in den den Technischen Beschwerdesenaten zugewiesenen Sachen;
sonstige Erinnerungen, soweit nicht andere Beschwerdesenate nach dieser
Geschäftsverteilung zuständig sind;
i) sonstige Verfahren, für die nicht andere Senate nach dieser Geschäftsverteilung
zuständig sind.
18
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Klaus SCHÜLKE
Regelmäßige Vertreterin
des Vorsitzenden:
Richterin Ilse PÜSCHEL
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richterin Ilse PÜSCHEL
Richter Anton EISENRAUCH
Richter am Oberlandesgericht
Prof. Dr. Dr. Jürgen ENSTHALER
(2/10 Pensum)
Technische Mitglieder: die jeweiligen weiteren technischen
Mitglieder des Technischen Beschwerdesenats,
zu dessen Geschäftsbereich das
technische Fachgebiet (IPC-Klasse) gehört,
dem der Gegenstand des Streitpatents
zuzuordnen ist;
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren rechtskundigen Mitglieder: Richterin Dorothea PRIETZEL-FUNK,
Richterin Karoline EDER
(in der angegebenen Reihenfolge).
b) der technischen Mitglieder: die Vertreter der weiteren technischen
Mitglieder des unter h) genannten
Technischen Beschwerdesenats.
19
11. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom 1. Januar 2002
bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die technischen Fachgebiete
(IPC-Klassen)
Bekleidung A 41
Kopfbekleidung A 42
Schuhwerk A 43
Metallbearbeitung durch Einwirken elektrischen Stroms B 23 H, soweit
nicht dem 20.
Senat zugewiesen
Löten; Schweißen; Schneiden B 23 K, soweit
nicht dem 20.
Senat zugewiesen
Sonstige Metallbearbeitung; kombinierte Bearbeitungsvorgänge;
Universalwerkzeugmaschinen
B 23 P
Schleifen; Polieren B 24
Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb;
Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren
B 25
Fahrzeugreifen B 60 C
Handhaben von dünnem oder fadenförmigem Gut B 65 H
Sattlerei; Polsterei B 68
Mechanische Behandlung von Häuten, Fellen oder
Leder allgemein
C 14 B
Eisenhüttenwesen C 21
Metallhüttenwesen; Eisen- oder Nichteisenlegierungen;
Behandlung von Eisen- oder Nichteisenlegierungen
C 22
Natürliche oder künstliche Fäden oder
Fasern; Spinnen, Zwirnen
D 01 B,
D, G, H
Garne; mechanische Veredelung von Garnen oder
Seilen; Schären oder Bäumen
D 02
20
Weberei D 03
Flechten; Herstellen von Spitzen; Stricken;
Posamenten; nichtgewebte Stoffe
D 04
Nähen; Sticken; Tuften D 05
Behandeln von Textilgut, Strecken, Waschen,
Trocknen, Bügeln, Reinigen, Bezeichnen, Plissieren
D 06 B-J
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser
Sektion vorgesehen
D 99
Waffen F 41
Munition; Sprengverfahren F 42
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. Winfried MAIER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dr.-Ing. Lutz FRITZE
Weitere technische Mitglieder: Richter Dr.-Ing. Lutz FRITZE
Richter Dipl.-Ing. Gerald ROTHE
Richter Dipl.-Ing. Hans FETTERROLL
Richter Dipl.-Ing. Univ. Günter HUBERT
Rechtskundiges Mitglied: Richter Carl-Victor VON ZGLINITZKI
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
12. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: Richter Jürgen SCHELL
die rechtskundigen Mitglieder des 6., 8. und
12. Senats
(in der angegebenen Reihenfolge).
21
12. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom 1. Januar 2002
bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die technischen
Fachgebiete (IPC-Klassen)
Tabak; Zigarren; Zigaretten; Utensilien für Raucher A 24
Kurzwaren; Schmucksachen A 44
Hand- und Reisegeräte A 45
Vorrichtungen, Geräte und Verfahren zur Lebensrettung A 62 B
Sport, Spiele A 63
Kochen; Kochgeräte B 01 B
Mischen, zB Lösen, Emulgieren, Dispergieren B 01 F
Mit Zentrifugalkräften arbeitende Apparate oder
Maschinen zum Durchführen physikalischer oder
chemischer Verfahren
B 04
Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen;
Nagel-, Klammermaschinen allgemein; Herstellung von
Gegenständen im Trockenverfahren aus Spänen oder
Fasern, die aus Holz oder ähnlichem Material bestehen
B 27 B – J,
L – N
Herstellen von Gegenständen aus Papier;
Papierverarbeitung
B 31
Buchbinderei; Alben; Ordner; besondere Drucksachen B 42
Schreib- und Zeichengeräte; Bürozubehör B 43
Maschinen, Geräte, Werkzeuge für künstlerische Arbeiten B 44 B
Verpackungsmaschinen, -geräte, -vorrichtungen,
Verpackungsverfahren; Auspacken; Etikettiermaschinen, –
geräte, -verfahren; Behältnisse zum Lagern oder
Befördern von Gegenständen oder Materialien
(Container); Zubehör, Verschlüsse oder Ausrüstungen
hierfür; Verpackungselemente; Verpackungen; Sammeln
oder Entfernen von Haus- oder ähnlichem Müll; Transportoder
Lagervorrichtungen, z. B. Förderer zum Laden oder
Abladen; Werkstättenfördersysteme; pneumatische
Rohrförderanlagen
B 65 B – G
22
Heben; Anheben; Schleppen (Hebezeuge) B 66
Öffnen oder Verschließen von Flüssigkeitsbehältern;
Handhaben von Flüssigkeiten
B 67
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser Sektion
vorgesehen
B 99
Seile; Kabel (außer elektrische Kabel) D 07
Papierherstellung (mechanischer Teil),
Faserplatten
D 21 B, D-G,
J
Erd- oder Gesteinsbohren; Bergbau E 21
Feuerungen, Verbrennung; Beseitigung oder Behandlung
von Verbrennungsprodukten; Rauchgaszüge; Regelung
oder Steuerung der Verbrennung; Zündung;
Löschvorrichtungen
F 23 B-M, N,
Q
Heizung; Klimatisierung; Lüftung; Erhitzer F 24 D-J
Trocknen von festen Gütern und Erzeugnissen F 26
Industrie-, Schacht-, Brennöfen; Retorten F 27
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dr.-Ing. Rainer IPFELKOFER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Ing. Gerd SANDKÄMPER
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Ing. Gerd SANDKÄMPER
Richter Dr.-Ing. Jochen BAUMGART
Richter Dr.-Ing. Hinrich KRÜGER
Rechtskundiges Mitglied: Richterin Beate BAYER
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
7. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: Richterin Dorothea PRIETZEL-FUNK,
Richter Jürgen SCHELL,
die rechtskundigen Mitglieder des 7. und
17. Senats
(in der angegebenen Reihenfolge).
23
14. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom
1. Januar 2002 bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die
technischen Fachgebiete (IPC-Klassen)
Gartenbau, Forstwirtschaft, Bewässern A 01 G
Neue Pflanzen A 01 H
Neuzüchtungen von Tieren A 01 K 67/00 – 67/04
Konservieren von Körpern von Menschen, Tieren,
Pflanzen oder deren Teile; Biozide;
Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen;
Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums
A 01 N
Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge
anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende
Wirkung von chemischen Verbindungen oder Mitteln
A 01 P
Backen; essbare Teigwaren A 21
Metzgerei; Fleisch-, Geflügel-, Fischverarbeitung A 22
Lebensmittel und ihre Behandlung A 23
Präparate für medizinische, zahnärztliche oder
kosmetische Zwecke
A 61 K
Desinfektion und Sterilisation; Verbandmaterial A 61 L
Medizinische Indikationen für Arzneimittel A 61 P
Verwendung von Kosmetika oder ähnlichen
Zubereitungen
A 61 Q
Nassaufbereitung oder Aufbereitung mittels Luftsetzmaschinen
oder Luftherden; magnetische oder
elektrostatische Trennung
B 03
Beseitigung von festem Abfall B 09
Behandeln von Holz und ähnlichen Werkstoffen B 27 K
24
Drucken; Typen, Setzvorrichtungen, Druckformen,
Druckverfahren, Kopierverfahren, Druckplatten oder
-folien; Werkstoffe für Oberflächen, die in Druckmaschinen
verwendet werden
B 41 B-D, M, N
Verfahren zum Herstellen von Verzierungen; Malerei
oder künstlerisches Zeichnen; Konservieren von
Gemälden; Oberflächenbehandlung zum Erreichen
besonderer künstlerischer Oberflächeneffekte oder
-beschaffenheiten; besondere Musterungen oder Bilder
B 44 C, D, F
Anorganische Chemie C 01
Behandlung von Wasser, Abwasser oder
Abwasserschlamm
C 02
Glas; Mineral- und Schlackenwolle C 03
Kalk; Zemente; keramische Massen; Steine; Schalloder
Wärmeschutzmassen
C 04
Düngemittel C 05
Sprengstoff; Zündhölzer C 06
Peptide; Proteine C 07 K
Biochemie; Bier; Spirituosen; Wein; Essig;
Mikrobiologie; Enzymologie; Mutation und genetische
Techniken
C 12
Zucker-, Stärkeindustrie C 13
Beschichten von Werkstoffen; chemische
Oberflächenbehandlung von Metallen;
Inhibieren von Korrosion oder Verkrustung allgemein
C 23
Elektrolytische oder elektrophoretische Verfahren und
Vorrichtungen
C 25
Züchten von Kristallen C 30
Cellulosegewinnung; Karton; Papier D 21 C, H
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
25
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Chem. Dr. Karl Heinz SCHRÖDER
Regelmäßige Vertreterin
des Vorsitzenden:
Richterin Dipl.-Chem. Dr. Angelika
PROKSCH-LEDIG
Weitere technische Mitglieder: Richterin Dipl.-Chem. Dr. Angelika
PROKSCH-LEDIG
Richter Dipl.-Chem. Dr. Honor Peter GERSTER
Richterin Dr. Christel SCHUSTER
Richterin Dipl.-Chem. Dr. Andrea MÜNZBERG
Rechtskundiges Mitglied: Richter Raimund HARRER
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
15. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: die rechtskundigen Mitglieder des 15., 11. und
21. Senats,
Richterin Gerlinde WINTER
(in der angegebenen Reihenfolge).
26
15. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom
1. Januar 2002 bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die
technischen Fachgebiete (IPC-Klassen)
Chemische Mittel zum Löschen von Bränden und
Bekämpfung chemischer Schadstoffe
A 62 D
Chemische oder physikalische Verfahren, z. B.
Katalyse, Kolloidchemie; entsprechende Vorrichtungen
hierfür
B 01 J
Chemische oder physikalische Laboratoriumsgeräte
zum allgemeinen Gebrauch
B 01 L
Aufbringen von Flüssigkeiten B 05 D
Gießerei, Pulvermetallurgie B 22
Verarbeiten von Zement, Ton und Stein B 28
Schichtkörper B 32
Nanotechnologie B 82
Organische Chemie C 07 B – J
Organische makromolekulare Verbindungen;
deren Herstellung oder chemische Verarbeitung;
Massen auf deren Grundlage
C 08
Farbstoffe; Anstrichstoffe; Polituren;
Naturharze; Klebstoffe; verschiedene Zusammensetzungen;
verschiedene Anwendungen von Stoffen
C 09
Mineralöl-, Gas- oder Koksindustrie;
Kohlenmonoxid enthaltende technische Gase;
Brennstoffe; Schmiermittel; Torf
C 10
Tierische oder pflanzliche Öle, Fette,
fettartige Stoffe oder Wachse; daraus gewonnene
Fettsäuren; Reinigungsmittel;
Kerzen
C 11
Chemische Behandlung von Häuten, Fellen, Leder C 14 C
27
Kombinatorische Technologie C 40
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser
Sektion vorgesehen
C 99
Chemische Behandlung natürlicher Stoffe zur
Gewinnung von Fäden oder Fasern;
chemische Gesichtspunkte bei der Herstellung
künstlicher Fäden, Gespinste, Fasern, Borsten oder
Bänder
D 01 C, F
Bleichen; Trockenreinigen oder Waschen von Fasern,
Fäden, Garnen, Geweben, Federn; Behandeln von
Fasern, Fäden, Garnen, Geweben, Federn; Färben
oder Bedrucken von Textilien; Belagstoffe;
Färben von Leder, Pelzen oder festen makromolekularen
Stoffen; Flächenverzierung auf
Textilstoffen
D 06 L,
M, N, P, Q
Untersuchen oder Analysieren von Stoffen durch
Anwendung elektrischer, elektrochemischer oder
magnetischer Mittel; Untersuchen oder Analysieren von
Stoffen mittels chemischer Methoden, Apparate für
solche Methoden, automatisches Analysieren
G 01 N
Gr 27,
30 – 35
Messen der Strahlungsintensität von Kern- oder
Röntgenstrahlung mit Szintillationsdetektoren aus
Kristall,
Kunststoff, Flüssigkeit, Gas
G 01 T,
Gr 1/202 bis
Gr 1/205
Lichtempfindliche Gemische oder ihre Träger;
photographische Verfahren
G 03 C
Materialien für Elektro-, Elektrophoto-, Magnetographie G 03 G
Gr 5 – 11
Isolatoren oder isolierende Körper, gekennzeichnet
durch den isolierenden Werkstoff; Auswahl von
Werkstoffen hinsichtlich ihrer isolierenden oder
dielektrischen Eigenschaften
H 01 B
Gr 3/00 bis
Gr 3/56
Direkte Umwandlung von chemischer in elektrische
Energie
H 01 M
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
28
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Chem. Dr. Friedrich FEUERLEIN
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Chem. Dr. Peter EGERER
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Chem. Dr. Peter EGERER
Richterin Dipl.-Chem. Angelika ZETTLER
Richter Dipl.-Chem. Dr. Alfred LANGE
Rechtskundiges Mitglied: Richterin Eva Maria SCHWARZ-ANGELE
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
14. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: das rechtskundige Mitglied des 14. Senats,
Richter Dr. Carsten KORTBEIN,
Richter Andreas PAETZOLD,
Richter Klaus Dieter REKER
(in der angegebenen Reihenfolge).
29
17. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom
1. Januar 2002 bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die
technischen Fachgebiete (IPC-Klassen)
Optische Elemente, Systeme oder Geräte;
Brillen
G 02 B, C
Datenverarbeitung; Rechnen; Zählen G 06
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser
Sektion vorgesehen
G 99
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. Hans Erhard FRITSCH
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Ing. Hermann PRASCH
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Ing. Hermann PRASCH
Richter Dipl.-Ing. Klaus BAUMGARDT
Richterin Dipl.-Phys. Dr. Charlotte
THUM-RUNG
Richterin Dipl.-Ing. Marina WICKBORN
Rechtskundiges Mitglied: Richterin Karoline EDER
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
19. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: das rechtskundige Mitglied des 20. Senats,
Richter Ulrich KRUPPA,
Richter Werner MERZBACH,
das rechtskundige Mitglied des 15. Senats
(in der angegebenen Reihenfolge).
30
19. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom
1. Januar 2002 bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die
technischen Fachgebiete (IPC-Klassen)
Elektrische Ausrüstung oder Antrieb von elektrisch
angetriebenen Fahrzeugen; elektrodynamische
Fahrzeugbremssysteme allgemein; Speiseleitungen
und Vorrichtungen am Gleis für elektrisch angetriebene
Fahrzeuge
B 60 L, M
Gemeinsame Steuerung oder Regelung von Fahrzeug-
Unteraggregaten verschiedenen Typs oder
verschiedener Funktion; Steuerungs- oder Regelungs-
Systeme besonders ausgebildet für Hybrid-Fahrzeuge;
Antriebs-Steuerungssysteme von Straßenfahrzeugen
für Verwendungszwecke, die nicht die Steuerung oder
Regelung eines bestimmten Unteraggregats betreffen
B 60 W
Eisenbahnverkehrs-, Steuerungs- und Sicherungstechnik
B 61 L
Messen der Länge, der Dicke oder ähnlicher linearer
Abmessungen; Messen von Winkeln;
Messen von Flächen; Messen von Unregelmäßigkeiten
an Oberflächen oder Umrissen
G 01 B
Steuern, Regeln G 05
Kontrollvorrichtungen G 07
Elektrische Widerstände; Magnete; Induktivitäten;
Transformatoren; Auswahl der Werkstoffe hinsichtlich
ihrer magnetischen Eigenschaften; Kondensatoren,
Gleichrichter, Schaltvorrichtungen
H 01 C, F, G
Elektrische Schalter; Relais; Wählschalter;
Schutzvorrichtungen
H 01 H
Elektrisch leitende Verbindungen; bauliche
Vereinigungen einer Vielzahl von gegenseitig isolierten
elektrischen Verbindungselementen;
Kupplungsvorrichtungen; Stromabnehmer
H 01 R
Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von
elektrischer Energie
H 02
Elektrische Heizung; elektrische Beleuchtung, soweit
nicht anderweitig vorgesehen
H 05 B
31
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs, 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Ing. Werner BERTL
Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden: Richter Dr.-Ing. Jan KAMINSKI
Weitere technische Mitglieder: Richter Dr.-Ing. Jan KAMINSKI
Richter Dipl.-Ing. Karl Heinz GROß
Richter Dr.-Ing. Wolfgang SCHOLZ
Richter Dipl.-Ing. Jochen MÜLLER
Rechtskundiges Mitglied: Richterin Irmgard KIRSCHNECK
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
20. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: das rechtskundige Mitglied des 8. Senats,
Richter Werner MERZBACH,
die rechtskundigen Mitglieder des 14. und
12. Senats
(in der angegebenen Reihenfolge).
32
20. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom 1. Januar 2002
bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die technischen Fachgebiete
(IPC-Klassen)
Metallbearbeitung durch Einwirken elektrischen Stroms B 23 H Gr 1/02,
3/02, 7/04, 7/14
bis 7/20
Löten; Schweißen; Schneiden B 23 K Gr 9/06 bis
9/10, 11/24 bis
11/26, 13/08,
15/02
Messen der Intensität, der Geschwindigkeit, der
spektralen Zusammensetzung, der Polarisation, der
Phase oder der Pulscharakteristik von infrarotem,
sichtbarem oder ultraviolettem Licht; Farbmessung;
Strahlungspyrometrie
G 01 J
Messen der Temperatur; Messen von Wärmemengen;
Temperaturfühler, soweit nicht anderweitig vorgesehen
G 01 K
Untersuchen von physikalischen Eigenschaften von
Stoffen
G 01 N Gr 1 bis
Gr 25, Gr 29, Gr
37
Messen der Linear- oder Winkelgeschwindigkeit, der
Beschleunigung, der Verzögerung oder des Stoßes;
Anzeigen des Vorhandenseins, des Fehlens oder der
Richtung einer Bewegung
G 01 P
Rastersondenverfahren oder -geräte; Anwendungen
von Rastersondenverfahren; Rastersondenmikroskopie
G 01 Q
Geophysik; Gravitationsmessungen; Aufspüren von
Massen oder Gegenständen
G 01 V
Meteorologie G 01 W
Elektrografie; Elektrofotografie; Magnetografie G 03 G
Gr 13 – Gr 21
Zeitmessung G 04
Wellenleiter, Resonatoren, Leitungen oder andere
Einrichtungen des Wellenleitertyps; Antennen
H 01 P, Q
Grundlegende elektronische Schaltkreise H 03
33
Elektrische Nachrichtentechnik H 04
Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser
Sektion vorgesehen
H 99
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. Norbert MAYER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Ing. Thomas KLEINSCHMIDT
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Phys. Dr. Volker HARTUNG
Richter Dipl.-Ing. Herbert GOTTSTEIN
Richter Dipl.-Ing. Thomas KLEINSCHMIDT
Richter Dipl.-Ing. Martin MUSIOL
Rechtskundiges Mitglied: Richterin Susanne WERNER
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
21. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: Richter Thomas VOIT,
das rechtskundige Mitglied des 12. Senats,
N.N.
Richter Walter SCHRAMM
(in der angegebenen Reihenfolge).
34
21. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom
1. Januar 2002 bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die
technischen Fachgebiete (IPC-Klassen)
Medizin und Tiermedizin (außer Arzneimittel,
Kosmetika, Desinfektion und Sterilisation)
A 61 B-J, M, N
Feuerbekämpfung A 62 C
Messen von Entfernungen, Höhen, Neigungen oder
Richtungen; Geodäsie und Navigation; Kreiselgeräte;
Fotogrammetrie
G 01 C
Messen des Volumens, des Durchflussvolumens, des
Massendurchflusses oder des Füllstandes;
volumetrische Mengenmessung
G 01 F
Wägen G 01 G
Beleuchtung F 21
Messen mechanischer Schwingungen; Messen von
Kraft, Drehmoment, Arbeit, mechanischer Leistung,
mechanischem Wirkungsgrad oder des Drucks von
Fluiden; Prüfen der Unwucht von Maschinen,
Konstruktionsteilen; Prüfen von Konstruktionsteilen,
Apparaten
G 01 H,
L, M
Messen elektrischer und magnetischer Größen;
Funkpeilung, -ortung, -entfernungs- oder
–geschwindigkeitsmessung; Funknavigationssysteme;
analoge Systeme mit anderen Wellen; Messung von
Kern- oder Röntgenstrahlung (ausgenommen Messen
der Strahlungsintensität von Kern- oder Röntgenstrahlung
mit Szintillationsdetektoren aus Kristall,
Kunststoff, Flüssigkeit, Gas)
G 01 R, S, T
(ausgenommen
Gr 1/202 bis
Gr 1/205)
Aufnehmen, Projizieren oder Betrachten von
Photographien nebst Zubehör; holographische
Verfahren, Vorrichtungen
G 03 B, H
Geräte für die Behandlung von belichteten
photographischen Materialien; photomechanische
Herstellung von Druckflächen
G 03 D, F
35
Kabel; Leiter; Isolatoren; Dielektrika (ausgenommen
Isolatoren oder isolierende Körper, gekennzeichnet
durch den isolierenden Werkstoff; Auswahl von
Werkstoffen hinsichtlich ihrer isolierenden oder
dielektrischen Eigenschaften)
H 01 B
(ausgenommen
Gr 3/00 bis
Gr 3/56)
Elektrische Glühlampen; Maser, Laser H 01 K, S
Erzeugen elektrischer Schockwirkungen;
Röntgentechnik
H 05 C, G
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dipl.-Phys. Dr. Volker WINTERFELDT
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Phys. Dr. Wolfgang MORAWEK
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Phys. Dr. Wolfgang MORAWEK
Richter Dipl.-Ing. Reinhold BERNHART
Richter Dipl.-Phys. Univ. Dr. Manfred MÜLLER
Richter Dipl.-Ing. Werner VEIT
Rechtskundiges Mitglied: Richter Thomas BAUMGÄRTNER
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
23. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) des rechtskundigen Mitglieds: Richter Rüdiger KÄTKER,
Richterin Monika HARTLIEB,
die rechtskundigen Mitglieder des 20. und
8. Senats
(in der angegebenen Reihenfolge).
36
23. Senat (Technischer Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden und Einsprüche in den Fällen des § 67 Abs. 1 Nr. 2 a) bis e) PatG
einschließlich der Einsprüche in den gemäß § 147 Abs. 3 PatG in der vom 1. Januar 2002
bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung zugewiesenen Fällen für die technischen Fachgebiete
(IPC-Klassen)
Erzeugung von Vortriebskraft [Schub] nach dem Prinzip des
Rückstoßes, soweit nicht anderweitig vorgesehen
F 03 H
Anzeigen oder Aufzeichnen in Verbindung mit Messen
allgemein; Einrichtungen oder Instrumente zum Messen von
zwei oder mehr Veränderlichen, soweit nicht von einer
anderen Unterklasse umfasst; Tarifmessgeräte;
Messen oder Prüfen, soweit nicht anderweitig vorgesehen
G 01 D
Steuern oder Regeln von Lichtstrahlen; nichtlineare Optik;
optische logische Elemente; optische Analog-Digital-
Umsetzer
G 02 F
Signalwesen G 08
Unterricht; Geheimschrift; Anzeige, Reklame; Siegel G 09
Musikinstrumente; Akustik G 10
Informationsspeicherung G 11
Einzelheiten von Instrumenten G 12
Kernphysik; Kerntechnik G 21
Elektrische Entladungsröhren oder Entladungslampen H 01 J
Halbleiterbauelemente; elektrische Festkörperbauelemente,
soweit nicht anderweitig vorgesehen
H 01 L
Funkenstrecken; Überspannungsableiter mit
Funkenstrecken; Zündkerzen; Koronaentladungseinrichtungen;
Erzeugen von Ionen, die in
nichteingeschlossene Gase eingeleitet werden sollen
H 01 T
Statische Elektrizität; in der Natur vorkommende Elektrizität H 05 F
Plasmatechnik; Erzeugung von beschleunigten elektrisch
geladenen Teilchen oder von Neutronen; Erzeugung oder
Beschleunigung von neutralen Molekular- oder
Atomstrahlen
H 05 H
37
Gedruckte Schaltungen; Gehäuse oder konstruktive
Einzelheiten von elektrischen Geräten; Herstellung von
Baugruppen aus elektrischen Elementen
H 05 K
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 – 11 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vizepräsident
Dipl.-Phys. Dr. Klaus STRÖßNER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Dipl.-Phys. Andreas LOKYS
Weitere technische Mitglieder: Richter Dipl.-Phys. Andreas LOKYS
Richter Dipl.-Phys. Bertold BRANDT
Richter Dipl.-Phys. Dipl.-Wirt.-Phys. Bernd
Frank MAILE
Richter Dipl.-Phys. Univ. Dr. Tobias
FRIEDRICH
Rechtskundige Mitglieder: Richterin Dr. Regina HOCK (1/2 Pensum
wegen Tätigkeit in der Verwaltung)
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren technischen Mitglieder: die weiteren technischen Mitglieder des
17. Senats in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters;
b) der rechtskundigen Mitglieder: Richter Andreas PAETZOLD,
Richterin Petra MARTENS,
das rechtskundige Mitglied des 7. Senats,
Richter Thomas VOIT
(in der angegebenen Reihenfolge).
38
24. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (früher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts in Verfahren der
Leitklassen 3, 11, 17 und der Leitklasse 42 der Klasseneinteilung von Waren und
Dienstleistungen; maßgeblich ist die Angabe der Leitklasse, wie sie bei Eingang des
Rechtsmittels bei Gericht in der Amtsakte vermerkt ist;
b) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (bisher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts, soweit nicht andere
Marken-Beschwerdesenate nach dieser Geschäftsverteilung zuständig sind;
c) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
zugewiesenen Sachen;
d) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 – 13 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Prof. Dr. Franz HACKER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Gerhard VIERECK
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Gerhard VIERECK
Richterin Dr. Ariane MITTENBERGERHUBER
Richter Anton EISENRAUCH (nur
noch zuständig für das Verfahren
24 W (pat) 35/07)
Regelmäßige Vertreter
der weiteren rechtskundigen Mitglieder:
die weiteren rechtskundigen Mitglieder des
29. Senats,
sodann die weiteren rechtskundigen
Mitglieder des 26. Senats
(jeweils in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters).
39
25. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (früher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts in Verfahren der
Leitklasse 5 (mit Ausnahme der IR-Marken und Buchstaben N-Z der Aktenzeichen des
Patentamts oder des Anfangsbuchstabens des Namens des ursprünglichen
Markenanmelders, der in der vom Patentamt vorgelegten Akte angegeben ist) und der
Leitklasse 30 der Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen; maßgeblich ist
die Angabe der Leitklasse, wie sie bei Eingang des Rechtsmittels bei Gericht in der
Amtsakte vermerkt ist;
b) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
zugewiesenen Sachen;
c) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 – 13 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Helmut KNOLL
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Werner MERZBACH
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Werner MERZBACH
Richter Hans-Christian METTERNICH
Regelmäßige Vertreter
der weiteren rechtskundigen Mitglieder:
die weiteren rechtskundigen Mitglieder des
24. Senats,
sodann die weiteren rechtskundigen
Mitglieder des 29. Senats
(jeweils in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters).
40
26. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (früher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts in Verfahren der
Leitklassen 20, 21, 32, 33, 34, 38 und 39 der Klasseneinteilung von Waren und
Dienstleistungen; maßgeblich ist die Angabe der Leitklasse, wie sie bei Eingang des
Rechtsmittels bei Gericht in der Amtsakte vermerkt ist;
b) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
zugewiesenen Sachen;
c) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 – 13 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dr. Georg FUCHS-WISSEMANN
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Klaus Dieter REKER
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Klaus Dieter REKER
Richterin am Landgericht Dr. Ina SCHNURR
Regelmäßige Vertreter
der weiteren rechtskundigen Mitglieder:
die weiteren rechtskundigen Mitglieder des
33. Senats,
sodann die weiteren rechtskundigen
Mitglieder des 25. Senats
(jeweils in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters).
41
27. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (früher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts in Verfahren der
Leitklasse 9 (Buchstaben A-L der Aktenzeichen des Patentamts oder des
Anfangsbuchstabens des Namens des ursprünglichen Markenanmelders, der in der
vom Patentamt vorgelegten Akte angegeben ist, ausgenommen die IR-Marken dieser
Leitklasse) und der Leitklassen 18, 23, 24, 25, 26, 27, 41 und 43 der Klasseneinteilung
von Waren und Dienstleistungen; maßgeblich ist die Angabe der Leitklasse, wie sie bei
Eingang des Rechtsmittels bei Gericht in der Amtsakte vermerkt ist;
b) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
zugewiesenen Sachen;
c) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 – 13 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Dr. Friedrich ALBRECHT
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Ulrich KRUPPA
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Ulrich KRUPPA
Richterin am Landgericht Sabine WERNER
Regelmäßige Vertreter
der weiteren rechtskundigen Mitglieder:
die weiteren rechtskundigen Mitglieder des
26. Senats,
sodann die weiteren rechtskundigen
Mitglieder des 28. Senats
(jeweils in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters).
42
28. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (früher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts in Verfahren der
Leitklassen 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 19, 29 und 31 der Klasseneinteilung von
Waren und Dienstleistungen; maßgeblich ist die Angabe der Leitklasse, wie sie bei
Eingang des Rechtsmittels bei Gericht in der Amtsakte vermerkt ist;
b) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
zugewiesenen Sachen;
c) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 – 13 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: N.N.
Regelmäßige Vertreterin
des Vorsitzenden:
Richterin Petra MARTENS
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richterin Petra MARTENS
Richterin Beate BAYER (1/4 Pensum)
Richterin Irmgard KIRSCHNECK
(1/4 Pensum)
Richter Jürgen SCHELL
Regelmäßige Vertreter
der weiteren rechtskundigen Mitglieder:
die weiteren rechtskundigen Mitglieder des
30. Senats,
sodann die weiteren rechtskundigen
Mitglieder des 27. Senats
(jeweils in der umgekehrten
Reihenfolge ihres Dienstalters).
43
29. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (früher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts in Verfahren der
Leitklassen 16 und 35 (mit Ausnahme der Verfahren 33 W (pat) 31/06,
33 W (pat) 87/07, 33 W (pat) 100/07, 33 W (pat) 124/07, 33 W (pat) 14/08, 33 W (pat)
57/08 und 33 W (pat) 136/08) der Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen;
maßgeblich ist die Angabe der Leitklasse, wie sie bei Eingang des Rechtsmittels bei
Gericht in der Amtsakte vermerkt ist;
b) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
zugewiesenen Sachen;
c) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 – 13 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzende: Vorsitzende Richterin
Marianne GRABRUCKER
Regelmäßiger Vertreter
der Vorsitzenden:
Richter Dr. Carsten KORTBEIN
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Dr. Carsten KORTBEIN (1/2 Pensum
wegen Tätigkeit in der Verwaltung)
Richterin am Oberlandesgericht
Regina KORTGE
Richterin am Landgericht Julia DORN
(3/4 Pensum)
Regelmäßige Vertreter
der weiteren rechtskundigen Mitglieder:
die weiteren rechtskundigen Mitglieder des 27.
Senats,
sodann die weiteren rechtskundigen Mitglieder
des 24. Senats
(jeweils in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters).
44
30. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (früher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts in Verfahren der
Leitklasse 5 (IR-Marken und Buchstaben N-Z der Aktenzeichen des Patentamts oder
des Anfangsbuchstabens des Namens des ursprünglichen Markenanmelders, der in
der vom Patentamt vorgelegten Akte angegeben ist), der Leitklasse 9 (IR-Marken und
Buchstaben M-Z der Aktenzeichen des Patentamts oder des Anfangsbuchstabens des
Namens des ursprünglichen Markenanmelders, der in der vom Patentamt vorgelegten
Akte angegeben ist) sowie der Leitklassen 44 und 45 der Klasseneinteilung von Waren
und Dienstleistungen; maßgeblich ist die Angabe der Leitklasse, wie sie bei Eingang
des Rechtsmittels bei Gericht in der Amtsakte vermerkt ist;
b) Beschwerden nach § 133 a des Markengesetzes;
c) Warenzeichenverfahren nach § 51 Abs. 1 des Erstreckungsgesetzes;
d) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
zugewiesenen Sachen;
e) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 – 13 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Helmut KNOLL
Regelmäßige Vertreterin
des Vorsitzenden:
Richterin Gerlinde WINTER
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richterin Gerlinde WINTER (1/2 Pensum
wegen Tätigkeit in der Verwaltung)
Richter Andreas PAETZOLD (1/4 Pensum)
Richterin Monika HARTLIEB
Regelmäßige Vertreter
der weiteren rechtskundigen Mitglieder:
die weiteren rechtskundigen Mitglieder des
28. Senats,
sodann die weiteren rechtskundigen
Mitglieder des 33. Senats
(jeweils in der umgekehrten
Reihenfolge ihres Dienstalters).
45
33. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen (früher:
Prüfungsstellen und Warenzeichenabteilung) des Patentamts in Verfahren der
Leitklassen 1, 22, 28, 36, 37 und 40 der Klasseneinteilung von Waren und
Dienstleistungen; maßgeblich ist die Angabe der Leitklasse, wie sie bei Eingang des
Rechtsmittels bei Gericht in der Amtsakte vermerkt ist;
Der Senat bleibt abweichend von obiger Regelung für die Verfahren 33 W (pat) 31/06,
33 W (pat) 87/07, 33 W (pat) 100/07, 33 W (pat) 124/07, 33 W (pat) 14/08,
33 W (pat) 57/08 und 33 W (pat) 136/08 zuständig;
b) Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Patentamts in den dem Senat
zugewiesenen Sachen;
c) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 – 13 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Achim BENDER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Rüdiger KÄTKER
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Rüdiger KÄTKER
Richterin Dr. Jeannine HOPPE
Regelmäßige Vertreter
der weiteren rechtskundigen Mitglieder:
die weiteren rechtskundigen Mitglieder des
25. Senats,
sodann die weiteren rechtskundigen
Mitglieder des 30. Senats
(jeweils in der umgekehrten Reihenfolge
ihres Dienstalters).
46
35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Gebrauchsmusterstelle und der Gebrauchsmusterabteilungen
des Patentamts.
b) Beschwerden gegen Beschlüsse der Topographiestelle und der Topographieabteilung
des Patentamts gemäß § 4 Abs 4 Satz 3 Halbleiterschutzgesetz;
c) Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen des
Patentamts in den Fällen des § 23 Abs. 4 PatG 1981, § 24 Abs. 3 Satz 1 bis 3 PatG
1968, soweit es sich um die Einsicht in die Akten einer Patentanmeldung handelt, die
vor dem 1. Oktober 1968 eingereicht worden ist und soweit nicht daneben die nach
Art. 7 § 1 Abs. 1 und 2 Nr. 1 PatÄndG 1967 weiter geltende § 18 DPAV (i. d. F. vom
9. Mai 1961) Anwendung finden kann, § 24 Abs. 3 Satz 4 PatG 1968, § 31 Abs. 5, § 50
Abs. 1 und 2, § 54 Satz 2 PatG 1981, Art. II § 4 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 Satz 1, Art. III § 2
Abs. 1 bis 2 Satz 1 IntPatÜG und Art 7 § 1 Abs. 3 PatÄndG 1967, jedoch – soweit
vorstehend erfasst – mit Ausnahme der Fälle der Akteneinsicht in noch nicht
bekanntgemachte Patentanmeldungen, die vor dem 1. Oktober 1968 vom Patentamt
mit der Begründung zurückgewiesen worden sind, dass eine nach § 1, § 2 und § 4
Abs. 2 PatG 1968 patentfähige Erfindung nicht vorliege und bei denen der
Zurückweisungsbeschluss bis zu diesem Zeitpunkt keine Rechtskraft erlangt hat;
d) Beschlüsse über Ablehnung von Richtern des 10. Senats gemäß § 86 Abs. 3 Satz 2
PatG, falls der 10. Senat infolge einer Richterablehnung beschlussunfähig geworden
ist.
e) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 – 12 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Edwin MÜLLNER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Thomas BAUMGÄRTNER
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Thomas BAUMGÄRTNER
Richter Anton EISENRAUCH
Richter Walter GUTH (1/4 Pensum)
Technische Mitglieder: die jeweiligen weiteren technischen
Mitglieder des Technischen Beschwerdesenats,
zu dessen Geschäftsbereich das
technische Fachgebiet (IPC-Klasse) gehört,
dem der Schutzgegenstand zuzuordnen ist;
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren rechtskundigen Mitglieder: Richter Klaus Dieter REKER,
Richter Thomas VOIT
(in der angegebenen Reihenfolge)
b) der technischen Mitglieder: die Vertreter der weiteren technischen
Mitglieder des betroffenen Technischen
Beschwerdesenats.
47
36. Senat (Beschwerdesenat für Sortenschutzsachen)
Geschäftsaufgabe:
a) Beschwerden gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse nach § 34
Abs. 1 SortG;
b) Erinnerungen gemäß § 23 Abs. 2 RpflG gegen Entscheidungen des Rechtspflegers
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1, 4 – 12 RpflG in den dem Senat zugewiesenen Sachen.
Vorsitzender: Vorsitzender Richter
Edwin MÜLLNER
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Richter Thomas BAUMGÄRTNER
Weitere rechtskundige Mitglieder: Richter Thomas BAUMGÄRTNER
Richter Anton EISENRAUCH
Technische Mitglieder: Richterin Dipl.-Chem. Dr. Angelika
PROKSCH-LEDIG
Richter Dr. agr. Sigmund HUBER
Regelmäßige Vertreter:
a) der weiteren rechtskundigen Mitglieder: Richter Thomas VOIT
b) der technischen Mitglieder: Richterin Dr. Christel SCHUSTER
48
E.
Das Präsidium bestimmt in Ergänzung der im Abschnitt D. getroffenen Regelungen Folgendes:
I.
Zurückverweisungen, zusätzliche Geschäftsaufgaben, Folgesachen
1. Zurückverweisung in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit von Patenten
a) Verfahren wegen der Erklärung der Nichtigkeit eines Patentes oder eines ergänzenden
Schutzzertifikats oder wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen
der Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz sowie
Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gemäß § 85 Abs. 1 PatG, die vom
Bundesgerichtshof an das Bundespatentgericht zurückverwiesen werden, behandelt
der Senat weiter, der das aufgehobene Urteil erlassen hat, sofern der
Bundesgerichtshof nichts anderes bestimmt hat (§ 119 Abs. 3 S. 1 PatG).
b) Hat der Bundesgerichtshof die Sache an einen anderen Senat des Bundespatentgerichts
zurückverwiesen, ohne einen konkreten Spruchkörper zu bestimmen
(§ 119 Abs. 3 S. 2 PatG), gilt folgende Regelung:
Verfahren des 1. Senats erledigt der 10. Senat, wobei als technische Richter die
weiteren technischen Mitglieder des 7. Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters
mitwirken;
Verfahren des 2. Senats erledigt der 3. Senat, wobei als technische Richter die
weiteren technischen Mitglieder des 12. Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters,
wenn bei der aufgehobenen Entscheidung die technischen Mitglieder des 11. Senats
mitgewirkt haben, die weiteren technischen Mitglieder des 19. Senats in der
Reihenfolge ihres Dienstalters, wenn an der aufgehobenen Entscheidung die
technischen Mitglieder des 17. Senats mitgewirkt haben und die weiteren technischen
Mitglieder des 17. Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters, wenn an der
aufgehobenen Entscheidung die technischen Mitglieder des 23. Senats mitgewirkt
haben;
Verfahren des 3. Senats erledigt der 2. Senat, wobei als technische Richter die
weiteren technischen Mitglieder des 15. Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters
mitwirken, wenn bei der aufgehobenen Entscheidung die technischen Mitglieder des
14. Senats mitgewirkt haben, die weiteren technischen Mitglieder des 14. Senats in der
Reihenfolge ihres Dienstalters, wenn an der aufgehobenen Entscheidung die
technischen Mitglieder des 15. Senats mitgewirkt haben;
Verfahren des 4. Senats erledigt der 5. Senat, wobei als technische Richter die
weiteren technischen Mitglieder des 9. Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters
mitwirken, wenn bei der aufgehobenen Entscheidung die technischen Mitglieder des
8. Senats mitgewirkt haben, die weiteren technischen Mitglieder des 20. Senats in der
Reihenfolge ihres Dienstalters, wenn an der aufgehobenen Entscheidung die
technischen Mitglieder des 19. Senats beteiligt waren und die weiteren technischen
Mitglieder des 23. Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters, wenn an der
aufgehobenen Entscheidung die technischen Mitglieder des 21. Senats mitgewirkt
haben;
49
Verfahren des 5. Senats erledigt der 4. Senat, wobei als technische Richter die
weiteren technischen Mitglieder des 6. Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters
mitwirken, wenn bei der aufgehobenen Entscheidung die technischen Mitglieder des
9. Senats mitgewirkt haben und die weiteren technischen Mitglieder des 21. Senats in
der Reihenfolge ihres Dienstalters, wenn an der aufgehobenen Entscheidung die
technischen Mitglieder des 20. Senats mitgewirkt haben;
Verfahren des 10. Senats erledigt der 1. Senat, wobei als technische Richter die
weiteren technischen Mitglieder des 8. Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters
mitwirken, wenn bei der aufgehobenen Entscheidung die technischen Mitglieder des
6. Senats mitgewirkt haben und die weiteren technischen Mitglieder des 11. Senats in
der Reihenfolge ihres Dienstalters, wenn an der aufgehobenen Entscheidung die
technischen Mitglieder des 7. Senats mitgewirkt haben.
c) Hat der Bundesgerichtshof bei der Zurückverweisung einen bestimmten
Nichtigkeitssenat benannt, wirken neben der oder dem Vorsitzenden und dem
juristischen Mitglied dieses Senates die nach Maßgabe der oben unter b) getroffenen
Bestimmungen zuständigen technischen Mitglieder mit.
d) Hat in den unter b) und c) genannten Fällen an dem aufgehobenen Urteil bereits ein
nach den obigen Bestimmungen zuständiger Richter mitgewirkt, so tritt an seine Stelle
der nach der senatsinternen Geschäftsverteilung berufene Vertreter. Im Übrigen gilt die
für die Nichtigkeitssenate getroffene Regelung über die Vertretung der technischen
Mitglieder.
2. Wiederaufnahme des Verfahrens
Für Nichtigkeitsklagen und -anträge (§ 99 Abs. 1 PatG, § 82 MarkenG, § 579 ff. ZPO)
und für Restitutionsklagen und -anträge (§ 99 Abs. 1 PatG, § 82 MarkenG, § 580 ff.
ZPO) ist der Senat zuständig, der zur Entscheidung in dem Verfahren, dessen
Wiederaufnahme begehrt wird, berufen wäre.
3. Vollstreckungsgegenklagen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse
Für Vollstreckungsgegenklagen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse (§ 62 Abs. 2
Satz 3, § 80 Abs. 5, § 84 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 PatG, § 63 Abs. 3 Satz 2, § 71 Abs.
5 MarkenG, § 767, § 794 Abs. 1 Nr. 2, § 795 ZPO) ist der Senat zuständig, der über
eine Beschwerde oder eine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zu
entscheiden hätte.
4. Folgesachen
Fallen im Übrigen in einem abgeschlossenen Verfahren weitere richterliche
Entscheidungen an, ist der Senat zuständig, der zur Entscheidung in der Hauptsache
berufen wäre. Dies gilt auch für die Erinnerungen gegen den Kostenansatz gemäß § 11
Abs. 1 PatKostG.
II.
Erläuterung zu den Geschäftsaufgaben der
Technischen Beschwerdesenate
Für die Verteilung der Geschäftsaufgaben unter die Technischen Beschwerdesenate ist die
Internationale Patentklassifikation (Int.Cl.) in der jeweils in Kraft befindlichen Fassung maßgeblich. Die
50
Zuständigkeit für Verfahren, die bei Inkrafttreten einer neuen Fassung der Int.Cl. beim
Bundespatentgericht anhängig sind, bleibt unberührt. Die in der Geschäftsaufgabe enthaltenen
Symbole von Klassifikationseinheiten nach der Int.Cl. haben nur Bedeutung für die genaue
Abgrenzung der diesen Senaten zugewiesenen Fachgebiete, wobei die Beschreibung der einzelnen
Fachgebiete lediglich einen die Symbole erklärenden Hinweis darstellt. Die Auszeichnung der
einzelnen Sachen durch den Präsidenten des Patentamts, von der grundsätzlich auszugehen ist, hat
indessen für die Zuständigkeit der Senate keinen bindenden Charakter. Für die Zuständigkeit der
Senate ist dasjenige Fachgebiet maßgebend, dem das Patentbegehren nach seinem wesentlichen
technischen Inhalt in dem jeweiligen Verfahrensstand zuzuordnen ist.
Soweit der Präsident des Patentamts einzelne Sachen mit Symbolen von Klassifikationseinheiten
ausgezeichnet hat, die im Patentamt außerhalb der Int.Cl. geführt werden (sog X-Notationen) oder
Index-Codes betreffen, ist der Senat zuständig, in dessen Geschäftsaufgabe die Symbole der Int.Cl.
enthalten sind, aus denen die X-Notation oder die Index-Codes abgeleitet sind. Auch diese
Auszeichnung hat für die Zuständigkeit der Senate keinen bindenden Charakter. Für die Zuständigkeit
der Senate ist auch in diesen Fällen dasjenige Fachgebiet maßgebend, dem das Patentbegehren nach
seinem wesentlichen technischen Inhalt in dem jeweiligen Verfahrensstand zuzuordnen ist.
III.
Zugehörigkeit zu mehreren Senaten
Soweit ein Richter mehreren Senaten als ständiges Mitglied angehört und von mehreren Senaten
gleichzeitig benötigt wird, geht die Anforderung eines Nichtigkeits- oder Gebrauchsmustersenats, im
Übrigen des Senats mit der niedrigeren Nummer vor.
Für die Mitwirkung bei einer mündlichen Verhandlung geht die Anforderung desjenigen Senats vor, der
zuerst den Termin bestimmt hat.
IV.
Vertretungen
1. Sind als regelmäßige Vertreter mehrere Richter bestimmt, so sind sie (unter Einschluss
der abgeordneten Richter und der Richter kraft Auftrags) in der angegebenen
Reihenfolge zur Vertretung berufen. Der zur Vertretung berufene abgeordnete Richter
oder Richter kraft Auftrags ist jedoch von der Vertretung ausgeschlossen, wenn ohne ihn
bereits ein weiterer noch nicht auf Lebenszeit ernannter Richter am Bundespatentgericht
mitwirkt; in diesem Fall wirkt als Vertreter der nächstfolgende auf Lebenszeit ernannte
Richter am Bundespatentgericht mit. Ist ein rechtkundiges Mitglied eines Technischen
Beschwerdesenats als solches (d.h. ohne Namensnennung) zur Vertretung berufen,
vertreten aus Senaten, in denen mehr als eine Person sich die Geschäftsaufgabe eines
rechtskundigen Mitglieds teilen, die rechtskundigen Mitglieder in der umgekehrten
Reihenfolge ihres Dienstalters.
Soweit ein Richter zum regelmäßigen Vertreter in mehreren Senaten bestimmt ist und
von mehreren Senaten gleichzeitig benötigt wird, geht die Anforderung eines
Nichtigkeits- oder Gebrauchsmustersenats, im Übrigen des Senats mit der niedrigeren
Nummer vor, es sei denn, der Richter hat vor dieser Anforderung die Übernahme der
Vertretung in dem in diesem Sinne “nachrangigen” Senat bereits aktenkundig gemacht.
51
2. Im Fall der Verhinderung sämtlicher regelmäßiger Vertreter – mit Ausnahme derjenigen
der Vorsitzenden – gilt folgendes:
a) Ist ein rechtskundiges Mitglied zu vertreten, obliegt die Vertretung dem nach Nr. 2 c) zu
ermittelnden dienstjüngsten, nicht verhinderten rechtskundigen auf Lebenszeit ernannten
Richter am Bundespatentgericht.
b) Ist ein technisches Mitglied zu vertreten, obliegt die Vertretung dem nach Nr. 2 c) zu
ermittelnden dienstjüngsten, nicht verhinderten weiteren technischen auf Lebenszeit
ernannten Richter am Bundespatentgericht aus der jeweiligen Senatsgruppe.
Senatsgruppen bilden
der 6. bis 9., 11. und 12. Senat;
der 14. und der 15. Senat;
der 17., 19. bis 21. und 23. Senat.
Sind sämtliche Richter der jeweiligen Senatsgruppe verhindert, so ist die Regelung zu
Nr 2 a) entsprechend anzuwenden.
c) Für die Feststellung des dienstjüngsten Richters in den Fällen Nr 2 a) und b) ist im
gesamten Geschäftsjahr die nach dem Stand vom 1. Januar erstellte Dienstaltersliste (im
Sinne des Präsidiumsbeschlusses vom 27. April 2006) der auf Lebenszeit ernannten
Richter des Bundespatentgerichts maßgebend, soweit die dort genannten Richter nicht
inzwischen zu Vorsitzenden Richtern ernannt worden sind. Unter mehreren Richtern
gleichen Dienstalters obliegt die Vertretung dem lebensjüngsten, nicht verhinderten
Richter.
d) Ein Richter, für den in seinem Senat an einem der im Anhang zum
Geschäftsverteilungsplan genannten Sitzungstage schon eine Sitzung oder Beratung
aktenkundig angesetzt worden ist, ist an diesem Tag von der Vertretung in einem
anderen Senat freigestellt.
V.
Änderung der Geschäftsverteilung
1. Soweit die sachliche Geschäftsverteilung Änderungen gegenüber der
Geschäftsverteilung des Vorjahres enthält, bleiben hiervon die Verfahren unberührt, in
denen bereits eine mündliche Verhandlung anberaumt worden ist oder stattgefunden
hat. Das gleiche gilt für Änderungen während des laufenden Geschäftsjahres. Insoweit
dauert die Zuständigkeit des bislang zuständigen Senats, in den Nichtigkeitssenaten,
im Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat und im Beschwerdesenat für
Sortenschutzsachen auch die Zuweisung seiner technischen Mitglieder fort (§ 21 e
Abs. 4 GVG). Dies gilt auch dann, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden worden
oder die Hauptsache sonst erledigt ist.
2. Nr. 1 gilt nicht für den Fall der Zurückverweisung einer Sache durch den
Bundesgerichtshof an das Bundespatentgericht. In diesem Fall ist der im geltenden
Geschäftsverteilungsplan bestimmte Senat zuständig.
VI.
Auslegung der Geschäftsverteilung
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Geschäftsverteilung entscheidet das
Präsidium.
52
Anhang zum Geschäftsverteilungsplan
Sitzungstage und Sitzungssäle
gültig ab 1. Januar 2010
Sitzungstage Sitzungssäle
1. Senat Montag 3
2. Senat jeweils Dienstag 2
3. Senat wahlweise Mittwoch 2
4. Senat Donnerstag 3
5. Senat
6. Senat Dienstag
Donnerstag
5
5
7. Senat Mittwoch 5
8. Senat Dienstag
Donnerstag
3
9
9. Senat Montag
Mittwoch
3
3
10. Senat
jeweils wahlweise
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
5
11
11. Senat Montag
Donnerstag
7
7
12. Senat Dienstag
Donnerstag
8
10
14. Senat Dienstag
Freitag
7
7
15. Senat Montag
Donnerstag
2
2
53
Sitzungstage Sitzungssäle
17. Senat Dienstag
Donnerstag
4
4
19. Senat Montag
Mittwoch
4
4
20. Senat Montag
Mittwoch
6
6
21. Senat Dienstag
Donnerstag
11
11
23. Senat Dienstag
Donnerstag
6
6
24. Senat Dienstag 9
25. Senat Donnerstag 1
26. Senat Mittwoch 10
27. Senat Montag 1
Dienstag 10
28. Senat Mittwoch 1
29. Senat Mittwoch 9
30. Senat Donnerstag 7
33. Senat Dienstag
Freitag
1
2
35. Senat Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8
8
10
36. Senat Montag 8
54
München, den 3. Dezember 2009
Das Präsidium des Bundespatentgerichts
Raimund LUTZ
Präsident
Thomas
BAUMGÄRTNER
Richter
Dipl.-Chem. Dr.
Peter EGERER
Richter
Dipl.-Phys. Dr.
Hans Erhard FRITSCH
Vorsitzender Richter
Wolfgang
GUTERMUTH
Richter
Petra MARTENS
Richterin
Dipl.-Phys. Dr.
Norbert MAYER
Vorsitzender Richter
Dipl.-Chem. Dr. Angelika
PROKSCH-LEDIG
Richterin
Ilse PÜSCHEL
Richterin
Klaus SCHÜLKE
Vorsitzender Richter
Vivian SREDL
Vorsitzende Richterin

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