Kann eine mit KI entwickelte Erfindung patentiert werden?

Kann eine mit KI entwickelte Erfindung patentiert werden?

Ja, eine mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Erfindung kann grundsätzlich patentiert werden, jedoch gibt es einige rechtliche Herausforderungen und Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.


Grundlagen der Patentierbarkeit

Für die Patentierung einer Erfindung, unabhängig davon, ob sie mit KI entwickelt wurde, gelten folgende allgemeine Anforderungen:

  1. Neuheit: Die Erfindung darf vor dem Anmeldedatum nicht bekannt oder öffentlich zugänglich sein.
  2. Erfinderische Tätigkeit: Sie muss sich deutlich vom Stand der Technik abheben und für einen Fachmann nicht naheliegend sein.
  3. Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss praktisch nutzbar sein und einen technischen Beitrag leisten.

Spezielle Herausforderungen bei KI-generierten Erfindungen

  1. Erfindereigenschaft:
    • Nach geltendem Patentrecht (z. B. Artikel 81 EPÜ) muss ein „natürlicher Mensch“ als Erfinder angegeben werden. KI kann derzeit nicht als Erfinder benannt werden, da sie nicht rechtsfähig ist.
    • In der Praxis muss daher der Mensch, der die KI programmiert, trainiert oder ihren Output verwertet, als Erfinder angegeben werden.
  2. Zurechnung der Erfindung:
    • Oft ist es schwierig nachzuweisen, wie die KI zum Ergebnis beigetragen hat und wie groß der menschliche Einfluss war.
    • Die Patentbehörden könnten zusätzliche Nachweise verlangen, um den innovativen Charakter der Erfindung zu bestätigen.
  3. Technischer Beitrag:
    • Die Erfindung muss einen technischen Effekt oder Beitrag aufweisen, der über ein bloßes mathematisches Modell oder eine algorithmische Methode hinausgeht.
    • Wenn die KI lediglich als Werkzeug genutzt wurde (z. B. um Daten zu analysieren oder Prototypen zu generieren), wird die technische Leistung der Erfindung geprüft, nicht der KI-Prozess selbst.
  4. Offenlegungspflicht:
    • Der Patentanmelder muss ausreichend beschreiben, wie die KI die Erfindung hervorgebracht hat, sodass ein Fachmann sie nachvollziehen kann. Dies kann komplex sein, da KI-Systeme oft als „Black Box“ arbeiten.

Beispiele für Patentierbare KI-Erfindungen

  1. Erfindungen durch KI-Unterstützung:
    • Eine neue chemische Verbindung, die durch eine KI entwickelt wurde, wenn der technische Beitrag und der Zweck klar beschrieben sind.
    • Optimierte Algorithmen oder neue KI-Architekturen, die technische Probleme lösen.
  2. KI-basierte Prozesse oder Systeme:
    • Anwendungen, bei denen KI zur Steuerung physischer Geräte eingesetzt wird (z. B. autonome Fahrzeuge, Medizintechnik).

Grenzen der Patentierung

  1. Schutz von KI-Modellen an sich:
    • KI-Modelle oder Algorithmen sind oft nicht patentierbar, da sie als abstrakte mathematische Methoden angesehen werden. Schutz ist hier eher durch Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse möglich.
  2. Mangelnde Erfinderische Tätigkeit:
    • Wenn die Erfindung auf naheliegenden Lösungen basiert, die von der KI erzeugt wurden, könnte die Patentanmeldung abgelehnt werden.

Zusammenfassung

  • Eine mit KI entwickelte Erfindung kann patentiert werden, wenn die Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllt sind.
  • Rechtlich muss ein menschlicher Erfinder benannt werden, da KI nicht als juristische Person anerkannt ist.
  • Besondere Herausforderungen bestehen in der Offenlegung des KI-Entstehungsprozesses und der Zurechnung der Erfindung.

Zukünftig könnte sich das Patentrecht weiterentwickeln, um explizit Regelungen für KI-generierte Erfindungen zu schaffen. Bis dahin ist der menschliche Beitrag entscheidend.

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