Patent oder Gebrauchsmuster?

Patent oder Gebrauchsmuster?

Eine Gebrauchsmusteranmeldung unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von einer Patentanmeldung. Hier sind die bedeutende Unterschiede:


1. Schutzgegenstand

  • Patent: Schützt technische Erfindungen, die neu, erfinderisch (also nicht naheliegend) und gewerblich anwendbar sind. Dazu gehören Produkte, Verfahren und Vorrichtungen.
  • Gebrauchsmuster: Schützt ebenfalls technische Erfindungen, aber keine Verfahren. Verfahren, wie Herstellungsverfahren, Arbeitsmethoden oder chemische Prozesse, sind nur durch Patente schützbar.

2. Prüfungsverfahren und Erteilungsprozess

  • Patent: Das Patentamt prüft die Anmeldung umfassend auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird das Patent erteilt.
  • Gebrauchsmuster: Die Anmeldung wird nur auf formale Kriterien geprüft, nicht jedoch auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Das Gebrauchsmuster wird daher ohne inhaltliche Prüfung schneller eingetragen (oft innerhalb weniger Wochen).

3. Schutzdauer

  • Patent: Bis zu 20 Jahre, sofern die Jahresgebühren gezahlt werden.
  • Gebrauchsmuster: Maximal 10 Jahre, wenn es regelmäßig verlängert wird.

4. Neuheitsanforderungen

  • Patent: Strengere Anforderungen an die Neuheit. Eine Erfindung darf nirgendwo zuvor offenbart worden sein (weltweiter Neuheitsbegriff).
  • Gebrauchsmuster: Etwas mildere Neuheitsprüfung – eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist gilt. Das bedeutet, dass eine eigene Vorveröffentlichung durch den Erfinder unter Umständen nicht schädlich ist.

5. Erfinderische Tätigkeit

  • Patent: Es wird eine erfinderische Tätigkeit gefordert, d. h., die Erfindung darf sich für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
  • Gebrauchsmuster: Statt erfinderischer Tätigkeit wird nur ein erfinderischer Schritt verlangt, der oft als schwächere Hürde betrachtet wird.

6. Kosten

  • Patent: Teurer als eine Gebrauchsmusteranmeldung. Neben der Anmeldegebühr fallen Kosten für die Prüfung und möglicherweise für eine Patentanwaltsberatung an.
  • Gebrauchsmuster: Günstiger, da keine inhaltliche Prüfung stattfindet und damit Prüfungsgebühren entfallen.

7. Rechtsbeständigkeit und Angreifbarkeit

  • Patent: Da es vor der Erteilung umfassend geprüft wird, hat ein erteiltes Patent eine hohe Rechtsbeständigkeit.
  • Gebrauchsmuster: Kann leichter angegriffen und gelöscht werden, da keine Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit erfolgt.

8. Nutzung als Schutzstrategie

  • Patent: Gut für langfristigen, stabilen Schutz von wichtigen Innovationen.
  • Gebrauchsmuster: Wird oft als schneller Schutz genutzt, während ein Patent noch in der Prüfungsphase ist.

Patent oder Gebrauchsmuster

  • Ein Patent bietet umfassenden, langfristigen Schutz, ist aber teuer und langwierig im Verfahren.
  • Ein Gebrauchsmuster ist schneller und günstiger, aber weniger stabil und nur auf bestimmte Erfindungen anwendbar.

Welche Strategie sinnvoller ist, hängt von der jeweiligen Erfindung und dem Geschäftsmodell ab.

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