Eine Gebrauchsmusteranmeldung unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von einer Patentanmeldung. Hier sind die bedeutende Unterschiede:
1. Schutzgegenstand
- Patent: Schützt technische Erfindungen, die neu, erfinderisch (also nicht naheliegend) und gewerblich anwendbar sind. Dazu gehören Produkte, Verfahren und Vorrichtungen.
- Gebrauchsmuster: Schützt ebenfalls technische Erfindungen, aber keine Verfahren. Verfahren, wie Herstellungsverfahren, Arbeitsmethoden oder chemische Prozesse, sind nur durch Patente schützbar.
2. Prüfungsverfahren und Erteilungsprozess
- Patent: Das Patentamt prüft die Anmeldung umfassend auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird das Patent erteilt.
- Gebrauchsmuster: Die Anmeldung wird nur auf formale Kriterien geprüft, nicht jedoch auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Das Gebrauchsmuster wird daher ohne inhaltliche Prüfung schneller eingetragen (oft innerhalb weniger Wochen).
3. Schutzdauer
- Patent: Bis zu 20 Jahre, sofern die Jahresgebühren gezahlt werden.
- Gebrauchsmuster: Maximal 10 Jahre, wenn es regelmäßig verlängert wird.
4. Neuheitsanforderungen
- Patent: Strengere Anforderungen an die Neuheit. Eine Erfindung darf nirgendwo zuvor offenbart worden sein (weltweiter Neuheitsbegriff).
- Gebrauchsmuster: Etwas mildere Neuheitsprüfung – eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist gilt. Das bedeutet, dass eine eigene Vorveröffentlichung durch den Erfinder unter Umständen nicht schädlich ist.
5. Erfinderische Tätigkeit
- Patent: Es wird eine erfinderische Tätigkeit gefordert, d. h., die Erfindung darf sich für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
- Gebrauchsmuster: Statt erfinderischer Tätigkeit wird nur ein erfinderischer Schritt verlangt, der oft als schwächere Hürde betrachtet wird.
6. Kosten
- Patent: Teurer als eine Gebrauchsmusteranmeldung. Neben der Anmeldegebühr fallen Kosten für die Prüfung und möglicherweise für eine Patentanwaltsberatung an.
- Gebrauchsmuster: Günstiger, da keine inhaltliche Prüfung stattfindet und damit Prüfungsgebühren entfallen.
7. Rechtsbeständigkeit und Angreifbarkeit
- Patent: Da es vor der Erteilung umfassend geprüft wird, hat ein erteiltes Patent eine hohe Rechtsbeständigkeit.
- Gebrauchsmuster: Kann leichter angegriffen und gelöscht werden, da keine Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit erfolgt.
8. Nutzung als Schutzstrategie
- Patent: Gut für langfristigen, stabilen Schutz von wichtigen Innovationen.
- Gebrauchsmuster: Wird oft als schneller Schutz genutzt, während ein Patent noch in der Prüfungsphase ist.
Patent oder Gebrauchsmuster
- Ein Patent bietet umfassenden, langfristigen Schutz, ist aber teuer und langwierig im Verfahren.
- Ein Gebrauchsmuster ist schneller und günstiger, aber weniger stabil und nur auf bestimmte Erfindungen anwendbar.
Welche Strategie sinnvoller ist, hängt von der jeweiligen Erfindung und dem Geschäftsmodell ab.
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