Archiv 20. Juli 2020

Die klageweise Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung durch den Patentinhaber auch dann missbräuchlich, wenn der Verletzer sich zwar (noch) nicht rechtsverbindlich zum Abschluss eines Lizenzvertrages zu bestimmten angemessenen Bedingungen bereit erklärt hat, dem Patentinhaber aber anzulasten ist, dass er sich seinerseits nicht hinreichend bemüht hat

a) Die klageweise Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung durch den Patentinhaber kann sich auch dann als miss-bräuchlich darstellen, wenn der Verletzer sich zwar (noch) nicht rechtsverbind-lich zum…

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Mittelbare unkörperliche Patentverletzung

Mittelbare Patentverletzung - Benutzerschnittstelle für Nachrichtendienstanwendungen 1. Mittel im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG können auch nicht körperliche Gegenstände sein, eine Beschränkung auf körperliche Gegenstände ist nicht gerechtfertigt. (Anders…

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