Meine Erfindung. Mein Patent. Stimmt das?

Meine Erfindung. Mein Patent. Stimmt das?

 So einfach wird man Patentinhaber?

Sie haben etwas erfunden und Sie sind sicher, bereits “inoffizieller Patentinhaber” zu sein. Nun, leider so einfach ist es nicht. Folgen Sie uns und erfahren Sie mehr über das Thema Patente und Recht des geistigen Eigentums.

Wann spricht man von Patent? 

Wenn Ihre Entwicklung neu ist, ist die erste Voraussetzung für den Patentschutz bereits erfüllt.  Neu ist, wenn sie über den Stand der Technik hinausgeht. Es wird empfohlen erstens eine Recherche von einem Patentrecherchen-Institut durchführen zu lassen, um sicher zu sein, dass Ihre Idee tatsächlich als “neu” bezeichnet werden kann.

Was können Sie mit Ihrer Erfindung machen? 

Wenn die Erfindung vor ihrer Patentanmeldung schriftlich veröffentlicht, in einer Ausstellung gezeigt oder mündlich beschrieben wird, lässt sie sich nicht mehr patentieren. Veröffentlichen Sie Ihre Erfindung nicht, wenn diese noch nicht patentiert ist. Möchten Sie mehr davon wissen? Unsere Patentanwältin Dr. Müller-Kühne  wird Sie am besten beraten können. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihr.

Darf ich mit jemandem über meine Erfindung sprechen?

Die Erfindung soll neu sein. Sie können gerne mit uns darüber sprechen, sodass wir Sie mit Ihrer Patentanmeldungsstrategie beraten können. Vertrauen Sie unsere Patentanwälte. 

Welche Unterlagen benötigen Sie um Ihre Patentanmeldung einzureichen?

Um ein Antrag auf Erteilung eines Patents einzureichen können Sie einen Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt – DPMA herunterladen. Beizufügen ist eine technische Beschreibung, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden. Die Beschreibung sollte zweckmäßig durch eine oder mehrere technische Zeichnungen ergänzt werden. Möchten Sie mehr darüber wissen? Unsere Anwälte können mit Ihnen alle Möglichkeiten für den Schutz Ihrer Erfindung besprechen. Worauf warten Sie? Rufen Sie uns jetzt an. Wir sind unter die 0511.35 73 56-0 erreichbar. Rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeit an? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Klicken Sie hier und kontaktieren Sie uns. 
Bild von Oberholster Venita auf Pixabay

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