So einfach wird man Patentinhaber?
Sie haben etwas erfunden und Sie sind sicher, bereits “inoffizieller Patentinhaber” zu sein. Nun, leider so einfach ist es nicht. Folgen Sie uns und erfahren Sie mehr über das Thema Patente und Recht des geistigen Eigentums.
Wann spricht man von Patent?
Wenn Ihre Entwicklung neu ist, ist die erste Voraussetzung für den Patentschutz bereits erfüllt. Neu ist, wenn sie über den Stand der Technik hinausgeht. Es wird empfohlen erstens eine Recherche von einem Patentrecherchen-Institut durchführen zu lassen, um sicher zu sein, dass Ihre Idee tatsächlich als “neu” bezeichnet werden kann.
Was können Sie mit Ihrer Erfindung machen?
Wenn die Erfindung vor ihrer Patentanmeldung schriftlich veröffentlicht, in einer Ausstellung gezeigt oder mündlich beschrieben wird, lässt sie sich nicht mehr patentieren. Veröffentlichen Sie Ihre Erfindung nicht, wenn diese noch nicht patentiert ist. Möchten Sie mehr davon wissen? Unsere Patentanwältin Dr. Müller-Kühne wird Sie am besten beraten können. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihr.
Darf ich mit jemandem über meine Erfindung sprechen?
Die Erfindung soll neu sein. Sie können gerne mit uns darüber sprechen, sodass wir Sie mit Ihrer Patentanmeldungsstrategie beraten können. Vertrauen Sie unsere Patentanwälte.
Welche Unterlagen benötigen Sie um Ihre Patentanmeldung einzureichen?
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