Das Prüfungsverfahren beginnt erst, wenn Sie einen “Antrag auf Prüfung des Patents” stellen und die Antragsgebühr (350 Euro) bezahlt haben. Ihre Erfindung wird dann sachlich auf Patentfähigkeit nach § 1 Patentgesetz (Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit und erfinderische Tätigkeit) geprüft.
Erfüllt Ihre Anmeldung die Anforderungen des Patentgesetzes nicht, muss sie zurückgewiesen werden.
Wenn Ihre Erfindung diese Kriterien der Patentfähigkeit erfüllt, erteilt der Prüfer ein Patent.
Ein Hinweis auf Erteilung erscheint im Patentblatt und es wird eine Patentschrift veröffentlicht.
Wenn niemand dagegen Einspruch einlegt, wird das Patent damit rechtskräftig und kann maximal 20 Jahre lang gelten.
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