Eine Gebrauchsmusteranmeldung unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von einer Patentanmeldung. Hier sind die bedeutende Unterschiede: 1. Schutzgegenstand Patent: Schützt technische Erfindungen, die neu, erfinderisch (also nicht naheliegend) und gewerblich…
Patent oder Gebrauchsmuster?
Von horak Rechtsanwälte
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