Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erwartet nach dem Boom-Jahr 2013 auch für 2014 erneut einen Anstieg der Anmeldezahlen der gewerblichen Schutzrechte Patente, Marken und Designs. Dies geht aus vorläufigen Hochrechnungen des DPMA hervor, die anlässlich der Eröffnung der internationalen Fachmesse iENA (“Ideen-Erfindungen-Neuheiten”) bekanntgegeben wurden. Lediglich die Anmeldezahlen des Schutzrechts Gebrauchsmuster sind rückläufig.
“Der Anstieg der Markenanmeldungen freut uns besonders”, sagte die Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, “denn dies ist auch ein Ergebnis der vereinfachten Online-Markenanmeldung ohne Signatur, die seit Ende 2013 möglich ist. Inzwischen werden über die Hälfte der Markenanmeldungen online getätigt, bei Patentanmeldungen sind es sogar über 70 Prozent. Wir sind stolz darauf, ein moderner Dienstleister für Erfinder und Unternehmen zu sein, die den Wirtschaftsstandort Deutschland durch ihre Innovationsfreude so attraktiv machen.” Attraktiv auch für Anmelder aus dem Ausland, die hierzulande gerne ihre Erfindungen durch Patente schützen lassen: “Die Zahl der internationalen Anmeldungen, die in die nationale Phase eintreten, steigt”, so Rudloff-Schäffer, “dies ist ein Indiz für die große Bedeutung des Standorts Deutschland auf dem Weltmarkt, aber auch für die hervorragende Prüfungsqualität unserer Behörde.”
DPMA-Messeauftritt auf der iENA: KMU und Einzelerfinder im Fokus
“Ein erheblicher Teil des technischen Fortschritts ist hierzulande den KMU (kleinere und mittlere Unternehmen) und den Einzelerfindern zu verdanken”, sagte Rudloff-Schäffer. “KMU erwirtschaften einen Großteil der Bruttowertschöpfung in Deutschland. An den Innovationstreiber Mittelstand und an die Einzelerfinder richtet sich daher hier das Angebot an unserem neugestalteten Messestand: von Recherche-Workshops über Vorträge bis hin zur kostenlosen Erfinder-Erstberatung.”
Das DPMA kann seit der Patentrechtsnovelle 2013 sukzessive den Anmeldern kundenfreundliche Erleichterungen anbieten, die vor allem KMU, die kein IP-Management vorhalten können, zugutekommen: So ist beispielsweise seit Januar 2014 die Online-Akteneinsicht möglich. Im April 2014 wurde die Einspruchsfrist von drei auf neun Monate verlängert und der erweiterte Recherchebericht eingeführt, der das Einschätzen der Patentierbarkeit der eingereichten Erfindungen erleichtert.
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