Patentschutz für Covid-Impfstoffe wird gelockert: patentrechtliche Folgen
Pharmahersteller in Entwicklungsländern können demnach einfacher die patentgeschützte Technologie von Unternehmen wie Biontech nutzen, um eigene Corona-Impfungen zu produzieren. Länder wie Südafrika und Indien forderten schon im 2020, den Patentschutz für die COVID-Impfung zeitweilig aufzuheben, um die Fertigung weltweit schnell auszuweiten und die Versorgung armer Staaten zu verbessern. Denn während reiche Länder über ausreichende Dosis sogar für die Booster-Impfung verfügen, gibt es andernorts nicht einmal genug Vakzin für alle Risikogruppen.
Kurz gefasst, kamen die Staaten jetzt in Europa zu einem Kompromiss. Der EU-Vorschlag lief darauf hinaus, Zwangslizenzen zu vereinfachen: Eine Regierung, kann dann einen Patentinhaber wie Biontech zwingen, einem Hersteller vor Ort die Patentnutzung zu gestatten. Der Patentinhaber erhält eine kleine Entschädigung und hat so einen Anreiz, dem neuen Fabrikanten beim Hochfahren der Fertigung zu helfen.
Allerdings gibt es zu diesem Thema auch viel Kritik.
Auf der Webseite der vfa. lässt sich lesen
“Die Entwicklung der Impfstoffe beruht teilweise auf jahrzehntelanger Vorarbeit. Es waren vor allem private Geldgeber und Unternehmen, die dabei ins finanzielle Risiko gegangen sind, um wissenschaftliche Erkenntnisse weiterzuentwickeln und neue Technologien zur Marktreife zu bringen. Sie taten dies mit der Aussicht, dass ihr geistiges Eigentum durch Patente geschützt wird und ihre Investitionen die Chance bekommen, sich zu amortisieren. Das Argument, “der Staat” hätte eigentlich alles finanziert, hält genau aus diesem Grund der Überprüfung nicht stand: Staatliche Gelder sind in größerem Umfang erst geflossen, als sich abzeichnete, dass die Impfstoffe wirken würden – und sollten die Produktion anschieben.”
Nun was bedeutet diese “Lockerung” aus patentrechtlicher Sicht? Ändert sich für die Pharma-Industrie den Eintragungsprozess zur Patentierung von anderen Impfstoffen, Medikamenten etc.? Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei horak. Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
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