Patentverletzung: und nun?

Patentverletzung: und nun?

Patentverletzung: und nun?

Wenn Sie Patentinhaber sind, ist für anderen Personen untersagt Ihre Erfindung ohne Ihre Zustimmung herzustellen oder anzubieten und Sie sollten sich und Ihre Patent verteidigen. Wichtig ist, schnell zu sein. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei und zusammen werden wir aktiv, indem wir eine professionelle Patenten-Recherche durchführen können.

Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte erfordert umfangreiche Rechtskenntnisse. Es empfiehlt sich daher in den meisten Fällen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. (Quelle: DPMA)

Versuchen Sie, die Patentverletzung für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu dokumentieren, machen Sie beispielsweise Fotos und sichern Sie sich die Kataloge des Konkurrenten.

Zur Durchsetzung Ihres Patentrechts können Sie mit unserem Team besprechen, ob eine Patentverletzungsklage, eine einstweilige Verfügung und/oder Antrag auf Grenzbeschlagnahme für Sie in Frage kommen könnte. Darüber hinaus kann eine Patentverletzung unter Umständen strafbar sein.

Was ist eine Patentverletzungsklage?

Eine Patentverletzungsklage kann bei den Landgerichten erhoben werden und es handelt sich hierbei um eine zivilrechtliche Klage. Zu beachten ist, dass vor dem Landgericht einen Anwaltszwang besteht. Sie können jederzeit horak. Rechtsanwälte beauftragen, um ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu können.

Ein Klageverfahren kann oft einige Zeit in Anspruch nehmen. Parallel dazu bietet eine einstweilige Verfügung vorläufigen Rechtsschutz. Zu beachten ist, dass wenn eine einstweilige Verfügung sich als von Anfang an ungerechtfertigt erweist, kann der Gegner gegen den Antragsteller einen Schadensersatzanspruch geltend machen. 

Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin jetzt. Wir überprüfen die Informationen zu Ihrem Fall.

Wenn Sie festgestellt haben, dass Patente von Dritten Ihr Patent verletzen, können Sie entweder Einspruch oder Nichtigkeitsklage dagegen erheben.

Gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 PatG können Sie innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung Einspruch gegen das Patent einlegen. Nach der Prüfung des Einspruchs kann das Patent aufrechterhalten, beschränkt aufrechterhalten oder widerrufen werden. Das Einspruchsverfahren endet mit einem Einspruchsbeschluss.

Gemäß § 81 Abs. 2 PatG können Sie nach neun Monate nach der Veröffentlichung der Patenterteilung kein Einspruch mehr einlegen und haben die Möglichkeiten eine Klage auf Nichtigkeit zu erheben. Diese wird beim Bundespatentgericht eingereicht.

Horak. Rechtsanwälte: die Patentberater, die Sie sich wünschen. Kontaktieren Sie uns. 

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