Die klageweise Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung durch den Patentinhaber auch dann missbräuchlich, wenn der Verletzer sich zwar (noch) nicht rechtsverbindlich zum Abschluss eines Lizenzvertrages zu bestimmten angemessenen Bedingungen bereit erklärt hat, dem Patentinhaber aber anzulasten ist, dass er sich seinerseits nicht hinreichend bemüht hat

a) Die klageweise Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung durch den Patentinhaber kann sich auch dann als miss-bräuchlich darstellen, wenn der Verletzer sich zwar (noch) nicht rechtsverbind-lich zum…

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Lizenznehmer hat eigenes Klagerecht: BGH URTEIL X ZR 86/10 vom 5. April 2011 – Cinch-Stecker

BGH URTEIL X ZR 86/10 vom 5. April 2011 - Cinch-Stecker a) Dem Inhaber eines Patents, der einem Dritten eine ausschließliche Lizenz erteilt hat, stehen im Falle einer Patentverletzung eigene…

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